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Grund: Richtige Planerstellung/Messen?

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  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
7.9.2012 - 5.5.2013
16 Antworten 16
16
Möchte mir da eine 2. Meinung einholen. Man(n) möchte ja keine Fehler machen emoji

Grundstück soll mittelfristig bebaut werden.
Um schön langsam mit der detailierteren EFH + Keller-Hausplanungs- und Anbotsphase beginnen zu können, benötigen die (Fertig-)Hausfirmen genaue Grundpläne (ich glaube "inkl. Höhen" habe ich schon mehrfach gehört). Momentan habe ich ja nur ungenaue Pläne (Bebauungsplan, Grundkataster, eigene Messungen etc.).

Das Grundstück ist schon lange parzelliert (eine von mehreren Baulücken dort die jetzt nach Jahrzehnten geschlossen werden soll) etc.; es braucht also nichts mehr geteilt werden etc. Teilweise sind die Nachbargrundstücke schon bebaut.

Wie gehe ich da am besten vor? Insbesondere weil die Vermessungskosten ja von Anbieter zu Anbieter massiv differieren dürften, möchte ich da mehrere zur Anbotslegung einladen.

Wie beschreibt man die Leistung - die man in meinem Fal braucht - GENAU?

Reicht es wenn man einigen Anbietern ein paar Eckdaten (z.B. 890 m², leichte Hanglage, Standort/Grundbuchnummer) und ein Bild schickt, und die wissen alles nötige, oder müssen die schon zur Anbotserstellung den Grund anschauen kommen?

Wer kommt für die Anbotserstellung in Frage?
Mir geistern da Begriffe wie Geometer, Zivilingenieur und Vermessungsbüro im Kopf herum. Hatte aber zugegeben mit sowas noch nie zu tun.

Sehe ich das richtig dass man unmittelbar vor Baubeginn nochmals einen Vermesser braucht, oder?
Um dann die exakte Keller-/Bodenplatten-Lage lt. Bauplan abzustecken. Richtig?

  •  ma2412
7.9.2012  (#1)
Bereits digital vermessen & eingetragen? - Lässt sich übers BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] eruieren, ob schon eingetragen. Wenn nein, dann würde ich es machen lassen. z. b. bei einem Geometer - leider nicht günstig die Zeitgenossen. Fragen kostet zwar nix und der kann es dir auch erklären, wie das abläuft.

Brauchst als Grundlage sowieso und sollte eindeutig festgehalten sein. Wird ohne eine solche Vermessung schwierig, selbst wenn du keine geschlossene Bauweise hast - vorgeschriebene Abstände musst einhalten usw usf. Kann sonst unlustig werden mit der Nachbarschaft, Baubehörde ....

Unbedingt mehrere Angebote von Geometern einholen, sind auch Preisunterschiede von ein paar 100 EUR


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.9.2012  (#2)
?bei mir haben das die anbieter gemacht .... so what? wimberger, wie konzept haus und natürlich schlussendlich der baumeister, mit dem wir gebaut haben....

gruß, alex

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
7.9.2012  (#3)
ich würde...vor der einreichung und baubeginn nicht vermessen! das grundstück ist im katasterplan, diesen muss es geben und für den einreichplan reicht ein 1:500 liegenschaftsplan ohne koordinaten. für die höhe musst du eine gemessene angabe machen, inkl. bezugspunkt. hier bekommt man oft beim tiefbauamt oder vom wasserwerk eine exakte höhenangabe der straßenoberfläche oder von einem kanaldeckel. das genügt für die architekten um die höhenlinien richtig darzustellen im einreichplan.

einen geometer würde ich erst bei baubeginn beauftragen, idealerweise nach dem kelleraushub (bzw. abziehen des humus) und vor dem erstellen des schnurgerüstet. dann gleich auf einmal alle grundstückeckpunkte und hauseckpunkte exakt vermessen lassen.

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  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
7.9.2012  (#4)
Digital vermessen?
Eingetragen? Wo? emoji

Ich hab' mich die letzten Monate in das ganze Hausbauzeugs schon etwas eingelesen, aber bzgl. Grundstück/Vermessung steht ich erst am Anfang.

Deswegen frage ich ja, damit ich das jetzt generalstrabsmäßig in Ruhe planen kann.

Eine große Wiese (ca. 20 Grundstücke) wurde in den 70ern zu Bauland gewidmet. In den 70ern/80ern wurde die Hälfte der Grundstücke bebaut. Die andere Hälfte wurde gehortet (für die Enkerl, für die Geldanlage ...). Glücklicherweise konnte ich kürzlich eines davon ergattern (Enkerl über alle Berge ...).
Falls irgendwie relevant: Strom-Kastl hamma schon "seit ewig" (Stromaufschließung daher schon hergestellt/bezahlt).

Unser Vorbesitzer hat das Grundstück Mitte der 80er gekauft. Lt. Vorbesitzer habe ich alle vorhandenen Unterlagen (gefühlte 50 Einladungen zu Bauverhandlungen der letzten 3 Jahrzehnte, Bestätigung über bezahlte Gemeinde- und Strom-Aufschließungskosten, Bebauungsplanänderungen ...) erhalten.
Abgesehen vom Stromanschluß und der Bezahlung der Gemeinde-Aufschließung (unglaublich wie billig das damals war!) hat der Vorbesitzer nie irgendwelche Pläne erstellen lassen oder sonst irgendwas in den letzen 25 Jahren mit dem Grund gemacht. Auch von seinem Vorbesitzer hat er keinen bekommen.

Auf der Gemeinde habe ich auch gefragt. Die haben nix (die wußten auf Anhieb nichtmal ob die Aufschließung bezahlt ist ... konnte ich glücklicherweise mit vorliegender Bestätigung nachweisen ... ist halt ein gaaaaanz kleines 2-Mann-Bauamt).

BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto]-Homepage habe ich mir soeben angesehen.
Grundstücksnummer habe ich in dieser Riesen-Liste gefunden. Das "G" fehlt aber (meinst Du das? Hat wohl was mit dem neuen Grenzkataster zu tun), genauso wie auch bei allen anderen umliegenden Grundstück.
Habe auch die Daten einer Neuaufschluß-Siedlung in der Nähe gecheckt. Die haben alle dieses "G" (wohl weil erst in den letzten Jahren vermessen?).

Ist dieses digital vermessen jetzt noch was zusätzliches, oder ...?

Wir haben offene Bauweise, das Grundstück ist auch breit genug um keine Platzprobleme zu bekommen. Aber trotzdem soll das ganze freilich ordentlich gemacht werden.

Und ja, genau deswegen will ich ja auch mehrere Anbote einholen. Nur ist das halt schwierig, wenn ich gar nicht professionell aufzählen kann was ich GENAU brauche.

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Hallo ildefonso,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grund: Richtige Planerstellung/Messen?

  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
7.9.2012  (#5)

zitat..
bei mir haben das die anbieter gemacht .... so what? wimberger, wie konzept haus und natürlich schlussendlich der baumeister, mit dem wir gebaut haben....


Du hattest also für die Planung-/Anbotsphase also gar keine Pläne vom Grund gebracht? Die haben sich den Grundstücksplan also alle selbst vor Ort am Grundstück erstellt?

zitat..
..vor der einreichung und baubeginn nicht vermessen!


Wie gesagt, ich will nichts tun was gar nicht sein muß.

zitat..
das grundstück ist im katasterplan, diesen muss es geben und für den einreichplan reicht ein 1:500 liegenschaftsplan ohne koordinaten.


Was ich momentan habe ist ein kleiner A4-Bebauungsplan (der bunte von der Gemeinde) auf dem auch noch ein paar weitere Grundstücke drauf sind sowie einen Screentshot aus dem NÖ-Atlas.
Katasterplan bekomme ich bei der nächstgelegenen Filiale des "Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen", oder? Für relativ kleines Geld wie es ausschaut.
Und mit dem 1:500 Liegenschaftsplan meinst Du den Auszug aus dem Katasterplan? Und das Blattl Papier reicht im Regelfall für jede x-beliebige (Fertig-)Hausfirma?

zitat..
für die höhe musst du eine gemessene angabe machen, inkl. bezugspunkt.


Am Bebauungsplan dürften entlang der Straße Höhenkoten sein. Einer davon direkt an unserer Grundstücksgrenze.
Das dürfte ich also rausbekommen.
Aber braucht man für die Planung nicht auch genaue Angaben für das Niveau AM Grundstück?
Schließlich ändert sich das Niveau auf einer Länge von rund 40 Metern um (unprofessionell gemessene) ca. 3,5 m.

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  •  ma2412
7.9.2012  (#6)
Digitale Vermessung - Mal beim BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] nachschauen, ob Dein Grundstück bereits eingetragen wurde:

http://www.bev.gv.at/portal/page?_pageid=713,2234982&_dad=portal&_schema=PORTAL

http://www.bev.gv.at/pls/portal/docs/PAGE/BEV_PORTAL_CONTENT_ALLGEMEIN/0550_SUPPORT/0500_DOWNLOADS/AMTSBLATT/AMTSBLATT_VERMESSUNGSWESEN2012/ANLAGE_1_BIS_41_DES_AVERM3_2012/INFORMATION_FUER_ALLE_GRUNDEIGENTUEMERINNEN_UND_-EIGENTUEMER.PDF

Ist es das noch nicht, dann zwingt dich zwar keiner das zu tun, aber es ist ratsam. Der Geometer vermisst das Grundstück und du kriegst einen Plan in elektronischer Form (wenn wie erwähnt noch nicht vorhanden).

Wenn du das auch beauftragst, dann organisiert der auch eine Grenzverhandlung und lässt es beim BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] eintragen. Damit hast dann auch einen rechtsverbindlichen Plan.
Eine grobe Planung kannst sicher auch ohne einen solchen Plan vom Geometer machen - mit gewissen Unschärfen halt. Je nachdem wie alt die Katasterpläne sind.

Ob und wann du das machst bleibt eh dir überlassen (wie erwähnt sofern nicht eh schon vorhanden) - ohne hast halt diverse Risiken wie z. B. Mauer steht dann leider um ein paar cm beim Nachbarn, Abstände wurden nicht eingehalten ... auweh wenn unguter Nachbar emoji

P.S. Wenn dein Grundstück schon vermessen ist ==> Plan solltest vom BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] bekommen - mal nachfragen / genauer nachlesen


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  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
7.9.2012  (#7)
Danke.

Dann werde ich einfach mal - wenn ich in der Nähe bin - beim Vermessungsamt vorbeischauen was die alles von unserem Baugrund "lagernd" haben und mir das ggf. ausdrucken lassen. Kostet ja scheinbar nur ein paar Euro.

Und ja, eingetragen ist er in der Liste. Aber eben ohne das (noch seltene) "G", das wohl für den rechtsverbindlichen Grenzverlauf steht.

Risiken einschränken käme mir jedenfalls sehr gelegen emoji
Auch wenn die momentan Nachbarschaftssituation sehr angenhem ist, weiß man ja nie was irgendwann mal kommt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.9.2012  (#8)
.wann man da liest, kommts ein bißchen vor wir Kraut und Rüben...
Zur Klarstellung: Jedes Grundstück in Österreich (ich betone: JEDES) ist im Kataster eingetragen, d.h. es hat eine Grundstücksnummer, es hat eine durch die Grundgrenzen im Plan dargestellte Lage und es hat eine Größe und Benützungsart. "JEDES" Grundstück liegt in den Plänen und elektronischen Grundstücksverzeichnissen bei den Vermessungsämtern auf. Der Unterschied kann lediglich darin liegen, dass es Grundstücke gibt, die "nur" im Grundsteuerkataster liegen oder aber im Grenzkataster.
Im Grundsteurkataster sind weder die Grenzen noch die Größe verbindlich fixiert und auch nicht exakt rekonstruierbar (ist also nur eine ungefähre, unverbindliche Darstellung). Im Grenzkataster ist die Lage des Grundstückes durch mit Koordinaten bestimmte Grenzpunkte fixiert. Diese Grenzpunkte können durch die Koordinaten auch jederzeit wieder in der Natur reproduziert werden. Aus den Korrdinaten der Grenzpunkte ergibt sich auch eine exakte rechnerische Grundstücksgröße.

Soweit grob der Unterschied.

Das Bauen auf einem Grundstück in NÖ ist bei beiden Varianten möglich. Es muss also nichts vermessen werden und man kann mit den "Naturmaßen" arbeiten. Die Grenzen bei Grundstücken im Grundsteuerkataster müssen im Lageplan des Einreichplanes nachvollziehbar dargestellt sein. Die Zustimmung des Nachbarn im Bauverfahren bedeutet, dass er diesen Grenzverlauf anerkennt. Dem Baurecht ist damit genüge getan. Es werden tagtäglich in NÖ eine Vielzahl von Bauverfahren auf diese Weise - und zwar völlig gesetzeskonform - abgewickelt. Das Niveau auf dem Baugrundstück und in der angrenzenden Umgebung festzustellen ist übrigens ebenso wie die Grenzdarstellung im Lageplan Aufgabe des Planverfassers (wenn er das nicht kann, sollte man ihn gleich in die Wüste schicken). Dazu brauchts nicht zwingend eine Geometer.

Unbestritten ist, dass der Grenzkatatser natürlich Vorteile und mehr Rechstsicherheit bietet. Er ist aber kein Muss.

2
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.9.2012  (#9)
Karls rechtsgültige Aussage deckt sich zu hundert Prozent mit meinen erfahrungen.
@ildefonso: zuviel nachdenken macht auch Kopfweh ;). Schaust halt mal vorbei bei mir ;)

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  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
7.9.2012  (#10)
@Karl10

Scheinbar ein Praktiker am Werk. Danke für Deine Infos emoji

Wenn ich zum BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] pilger', kannst Du mir eine Empfehlung geben welche Planart/Darstellung/Maßstab ich in der Praxis für meinen Zweck am besten dort verlange?
Ich vermute da steht ja einiges zur Auswahl dort.
Das ganze auf Papier? Digital? Beides?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, sollte ich also dann schon in der Haus-Angebotsphase darauf achten dass die Arbeiten des Planverfassers so weit inkludiert wären, dass ich nicht zwingend (sofern ich nicht in den digitalen Grenzkataster möchte) auch noch extra einen kostenpflichtigen Geometer für das Bauvorhaben benötige.
Wird insbesondere interessant wie dazu die FTH FTH [Fertigteilhaus]-FirmenVonDerStange dazu stehen. Mal sehen emoji

Da das Grundstück an 3 Grenzseiten schon bebaut ist (1x Straße, 2x Nachbar) reagiert an diesen Seiten eh schon die Kraft des faktischen. Die 4. Seite ist noch unbebaut. Insbesondere wenn man dort einen Zaun aufstellt, sollte man dann also wohl nochmals über einen Geometer nachdenken, denn selbst auf der grünen Wiese daumen mal pi einen Zaun einzumessen ist wohl gefährlich.

@speeedcat
Ich meide momentan so aufwendig ausgestattete Häuser. Da komme ich gar nicht erst in Versuchung des teuren schnickschacks emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.9.2012  (#11)
..

zitat..
kannst Du mir eine Empfehlung geben welche Planart/Darstellung/Maßstab ich in der Praxis für meinen Zweck am besten dort verlange?
Ich vermute da steht ja einiges zur Auswahl dort

Na da gibts nicht soviel zur Auswahl. Standard ist 1:1000, könnte aber sein, dass dieser Maßstab noch immer nicht 100% flächendeckend verfügbar ist.

zitat..
Das ganze auf Papier? Digital? Beides?

Das kriegst du nur auf Papier, d.h du kannst dir vom Mappenblatt - gegen Entgelt - eine Kopie anfertigen. Wie willst was digital erhalten?? Glaubst du, du kannst denen am Vermessungsamt einen Stick in die Hand drücken und die spielen dir das Datenmaterial elektronisch drauf?

zitat..
(sofern ich nicht in den digitalen Grenzkataster möchte

Ihr habt da alle offensichtlich eine falsche Vorstellung von "digital". Der Grenzkataster hat nichts mit "digital" zu tun. Wie ich oben schon sagte, gibts beim Grenzkataster Grenzpunkte mit exakten Koordinaten. Die Digitalisierung bedeutet im Vermessungsbereich lediglich, dass die Katastermappe (egal ob Grundsteuerkataster oder Grenzkataster) in eine elektronische Darstellungsform übergeleitet wurde. "Digital" hat auch nichts mit "genauer" zu tun.

zitat..
sollte man dann also wohl nochmals über einen Geometer nachdenken, denn selbst auf der grünen Wiese daumen mal pi einen Zaun einzumessen ist wohl gefährlich

Stimmt nicht ganz. Die brauchst nicht zwingend einen Geometer, aber auf jedenfall den Nachbarn. Wenn ihr gemeinsam die Grenze in der Natur festlegt und das auch nachvollziehbar dokumentiert (nämlich dass auch der Nachbar diesen gemeinsam festgelegten Grenzverlauf anerkennt), dann gilt das für die Zukunft als verbindliche Grundgrenze. Dazu brauchts keine Übernahme in den Grenzkataster und daher auch keine Vermessung durch einen Geometer.
Der Geometer weiß beim Grundsteuerkataster meist ja auch nicht den exakten Grenzverlauf, d.h. er kann die Grenze nicht exakt angeben. Er holt sich die beiden Grundnachbarn, fragt diese, wo sie den gemeinsamen Grenzverlauf sehen bzw. anerkennen, schlägt dort einen Pflock bzw. eine Marke ein und vermisst diese dann, d.h. er bestimmt die Koordinaten des vorher vereinbarten Punktes (Stichwort: Grenzverhandlung). Die in den Kataster übernommenen Daten nennt man dann "Grenzkataster".
Also: du kannst die Grenze mit dem Nachbarn auch ohne Vermessung und Übernahme in den Grenzkataster festlegen.

2
  •  ma2412
8.9.2012  (#12)
Eigene Erfahrung - anderes Bundesland - Wie erwähnt - bei uns ist geschlossene Bauweise. Deswegen ist der Geometer imho ein muss. Bei der Vermessung hat sich dann herausgestellt, dass die Garage des Nachbarn 1/2 m auf unserem Grund steht - eh egal, da schon ersessenes Recht. Andere Schmankerl waren auch dabei.

zitat..
Unbestritten ist, dass der Grenzkatatser natürlich Vorteile und mehr Rechstsicherheit bietet. Er ist aber kein Muss.


Yep und imho sollte man das investieren. Halt meine Meinung und man weiß nie, wie es mit der Nachbarschaft läuft - schon gar nicht in Zukunft emoji

zitat..
"Digital" hat auch nichts mit "genauer" zu tun.


Wenn man digital als durch den Geometer an Ort und Stelle vermessen & dann auch in den Grenzkataster übernommen interpretiert (kriegst das dann auch als DWG und PDF), dann sollte das schon genauer sein. Wurde uns so erklärt, dass eine kleine Ungenauigkeit beim Übertragen der früher nur auf Papier vorhandenen Pläne in den Kataster halt schon große Auswirkungen haben kann. Blöd wenn es da um 0,5 m net stimmt und dann wird z. B. dort eine Mauer hingesetzt wird oder es ist gar geschlossene Bauweise. Bestandsobjekte sind (meist) eh Tatsachen und ersessenes Recht. Ist aber eine andere Geschichte. Eigene Fehler sollten primär mal vermieden werden.



1
  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
13.9.2012  (#13)
Danke nochmals, inbesondere an @Karl10

War jetzt - nachdem ich vorher auch noch bei der Gemeinde war - beim Vermessungsamt in St. Pölten.

Gleich 2 Personen (1x Techniker, 1x Service) haben sich dort rührend um mich gekümmert, und mir alles genau erklärt. Kompliment an das Amt!

War einfacher als ich dachte, eigentlich deppensicher.
Hab' haufenweise Material bekommen: Ausdruck aus dem digitalen Katasterplan, Kopien der alten Teilungspläne und Vermessungen, div. Infomaterial und was weiß ich noch alles.

Die Ausdrucke/Kopie haben heiße EUR 5,50 gekostet.

zitat..
Glaubst du, du kannst denen am Vermessungsamt einen Stick in die Hand drücken und die spielen dir das Datenmaterial elektronisch drauf?


Sowas in der Art haben sie mir schon angeboten (irgendein spezielles Dateiformat ... steht irgendwo in den vielen Unterlagen die ich mitbekam).
Sie meinten aber, dass sich das Baumeister/Hausfirma eh separat besorgt wenn benötigt.

Das einzige was jetzt noch offen ist sind die Höhen am Grundstück (da leichte Hanglage). Da werde ich dann schauen was die Haus-/Kellerfirmen dazu sagen und wie sie damit umgehen wollen, bzw. habe ich eh vorher noch einen Termin mit einem Sachverständigen mit dem ich auch die leichte Geländeneigung besprechen werden.

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  •  tomstar28
4.5.2013  (#14)
ergänzende Frage - Darf ich mich an dieses Thema nochmals kurz anschließen? Speziell an Karl10 hätte ich noch zwei, drei grundlegende Fragen, die er mir vielleicht beantworten kann.

Wir haben ein Grundstück in NÖ und sind natürlich auch im Katasterplan vertreten - allerdings ohne "offiziellem" Grenzkataster (die G-Markierung im BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] Register). Auch wir haben überlegt das Grundstück vor Baubeginn "digital" vermessen zu lassen, sind uns aber auch aufgrund der vielen Beiträge nicht sicher, ob das wirklich nötig ist. Vor allem dann nicht, wenn die Grundstückgrenzen von der Nachbarschaft anerkannt werden. Das Grundstück weist ein ganz leichtes Gefälle auf, welches bei der Neuhausplanung berücksichtigt werden könnte.

Benötigen wir prinzipiell für den Einreichplan trotzdem eine digitale Vermessung des Grundstücks, wenn alle Nachbarn den Grundstückgrenzen zugestimmt haben? Unsere Architektin meint, dass es gut wäre um die Positionierung des Hauses am Grundstück exakt darstellen zu können. Von der Gemeinde kennen wir die Bebauungsdichte, die Bauklasse (I und II) sowie den benötigten Abstand zum Nachbargrundstück (3 Meter oder die Hälfte der Bauhöhe). Flächenwidmungsplan liegt vor, es steht ein kleines Holzhäuschen bereits darauf.

Vielen Dank für etwaige Ergänzungen eurerseits!

lg
Tom

1
  •  marv
4.5.2013  (#15)
GuMo Tom!

Ich habe selbst im letzten Jahr ein Grundstück samt Altbestand (Wien 1230) erworben und mit den Planungen begonnen.

Ich habe hinsichtlich Vermessung 2 Varianten anbieten lassen.

Variante 1 (850€)
Erhebungen am Vermessungesamt, Einrechnung des Gebäudes innerhalb des Bauplatzes, Berechnung der Absteckdaten, Absteckung der Grundstücksgrenzen, Absteckung der Gebäudeeckpunkte, Angabe einer Höhenmarke, Erstellung eines Absteckplans.

Variante2 (1950€)
Erhebung am Vermessungamt, Vermessung der Liegenschaft in der Natur, Auswertung der Aufnahme, Anfertigung eines Lageplans zur Umwandlung in den Grenzkataster, Durchführung einer Grenzverhandlung, Erwirkung des Bescheides durch das Vermessungsamt, Einrechnung des Gebäudes innerhalb des Bauplatzes, Berechnung der Absteckdaten, Absteckung der Grundstücksgrenzen, Absteckung der Gebäudeeckpunkte, Angabe einer Höhenmarke, Erstellung eines Absteckplans.

Ich hatte mir zuerst Variante 1 bestellt und dann auf Variante 2 upgegradet, weil mir Var1 zu unsicher war und nur Probleme verursacht hat. Mein Grundstück war nicht im Grenzkataster eingetragen, Teilungspläne aus dem Jahr 1907 vorhanden. Damals wurde auf Papier (händisch) im Maßstab 1:2880 gezeichnet, wodurch die Strichstärke gleich mal 1m ausmachen kann.

In Variante 1 wird praktisch lediglich eine Besatndsaufnahem gemacht und anhand der örtlichen Gegebenheiten versucht, die alten Aufzeichnungen möglichst genau auf das vorhanden Grundstück zu übertragen. Dadurch kann es aber leicht passieren, dass zB das ganze Grundstück 0,5m zu weit links oder rechts sitzt.

Wirklich auf der sicheren Seite bist du nur mit Variante 2, da kommt der Vermesser, steckt die Grundstückgrenzen ab, lädt alle Nachbarn zu einer Grenzverhandlung, die Grenzen werden besprochen, digitalisiert in den Plan übertragen und das ganze von allen Beteiligten per Unterschrift zur Kenntnis genommen. Dadurch hast du 100%ige Sicherheit was deine Grenzen betrifft. Alles andere kann meiner Meinung nach zu erheblichen Problemen führen, insbesondere dann wenn du sehr nache an die 3m-Grenze gehen willst.
Wenn die Grenzen jetzt von den Nachbarn (mündlich) anerkannt werden, heisst dies noch lange nicht, dass dies in einem halben Jahr immer noch der Fall ist. Meistens kommt es während der Bauphase zu diversen Streitigkeiten (Lärm, Schmutz, verparkte Flächen etc.) wo das ganze dann leicht in die andere Richtung laufen kann (ich weiss wovon ich spreche emoji ).

Meit Tip daher: unbedingt digital vermessen lassen, inkl. Grenzverhandlung etc., der Grundstücksplan wird dann gleich vom Architekten bzw. Planer in die Hauspläne übernommen und du bist auf der absolut sicheren Seite. Nie wieder wütrde ich versuchen bei so einem heiklen Thema Geld zu sparen.

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  •  tomstar28
5.5.2013  (#16)
Hallo Marv,

danke für Deinen langen Beitrag und Deine ehrlichen Worte. So werden wir es wohl auch machen, mir ging es auch weniger darum hier groß zu sparen sondern die Position an sich bei "zustimmender" Nachbarschaft zu hinterfragen. Nachdem ich am Wochenende vergeblich irgendwelche Grenzsteine gesucht habe, werde ich es wohl demnächst "digital" vermessen lassen. Damit hier Klarheit geschaffen wird. Wäre es so oder so im Nachhinein ärgerlich, wenn ein Nachbar dann plötzlich die Grundstücksgrenze anzweifelt und wir den Rohbau schon stehen haben... ;)

Danke auf alle Fälle und einen schönen Abend!
lg
Tom


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