Bin hier neu im Forum und habe fesstellen müssen,einiges gibt es hier interessantes zu lernen. Zu meiner Frage: Habe auf meinen Kleingartengrund ein Schrebergartenhaus,dieses Haus steht auf einen Keller,der nur partiell ausgenutzt wird. (Weinkeller,Gerätekeller). Bebaut ist mit 35qm. Soviel zu den Vorabinfos. Mein Grossvater hat auf den Grund mit minimaler Hanglage einen Teil aufgeschüttet mit Erde,worauf er dann offensichtlich diesen höchsten Punkt genutzt hat um die Maximalhöhe des Holzhauses auszureizen und somit auch den Kellerteil mit 1,8m rausstehen zu lassen. 1. ist es noch möglich vom höchsten Punkt aus zu bauen? 2.Ist es möglich wenn nicht,das Haus in der Höhe zu belassen,wenn man mit einen Trick beantragt,dass man das bestehende Gartenhaus bzw. Keller nur erweitern will ( also eigentlich den Keller) und somit angibt,dass eine bestehende Baugenehmigung nur erweitert wurde mit Vergrösserung ? In Wirklichkeit soll natürlich alles weg. (Gerne schicke ich auch ein Photo) lg
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