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der soll eine versicherungsmeldung machen, -
lass dir den "schaden" ablösen. wo ist eigentlich creator, von schadenersatzrecht würde er ja etwas verstehen. |
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Hallo ekndeg, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@mikee - wie steht eigentlich die ausführende Firma dazu?
Hast du diese bereits kontaktiert? Eventuell ersparst du dir, bei Einsicht der Firma, jede extreme Reklamation. |
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.@ekndeg
Ein Recht auf Ablöse gibt´s aber nicht, oder? Ich meine, wenn ich den Mangel melde, und die ausführende Firma meint "Gut, wir reparieren das", hab ich eigentlich keine Wahl.... Und ich bin mir momentan nicht sicher, ob ich wirklich das ganze Dach nochmal aufreissen lassen will.... @sensai Ich hab sie noch nicht kontaktiert, bin diesbezüglich nämlich vorsichtig von wegen "Reklamation muss sofort nach Bekanntwerden des Schadens erfolgen". Ich möchte mir zuerst darüber sicher sein, was ich wie erreichen kann bzw. will. Gruss, mikee |
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leute, auch ich kann ned immer zeitnah reagieren den zimmerer-sv würde ich mal höflich um was schriftliches zu dem allen bitten... schau' mal, wieviel das kostet - entweder die firma peckt das eh samt preisnachlass oder es sind vorprozessuale kosten, dann kriegst das bei gericht. ned ernst gemeint, oder? vom duldsamen schweigen wirst hier weder verbesserung noch geld kriegen... doch, auf preisminderung, wenn die firma ned zeitgerecht verbessern/austauschen kann. http://www.europakonsument.at/cs/Satellite?pagename=Europakonsument/Artikel/Detail&cid=11818 das ist aber - neben den o.a. fragen zu baurecht und garantien - nur die eine seite. die verspätungsschäden sind schadenersatzrechtlich definitiv verzug, da gelten dann die vertraglichen verzugszinsen gegen die firma. die mangelfolgeschäden bis zum pauschalen unkostenersatz für urlaub bis mieten und fahrtkosten kommen da ja noch extra dazu... das wird heftig. auf nummer sicher gehen, heißt hier nach mängelrüge wohl austauschen und schadenersatz für schadenfeststellung, verzug und mangelfolgeschäden... wird ned wenig geld. nur für den fall, dass das baurechtlich und mit garantie ok gehen würde (was ich ned glaube): dann zieh' dem typen halt die gesamten lohn-, material- und fahrtkosten ab. dann sieht er halt noch ein bissl restgeld, anstatt den vollen verlust zu bauen. für den fall, dass der sich in den konkurs vertschüssen will, auch gleich an sicherstellung denken. der soll mal - so du irgendetwas angezahlt hast - zumindest das zurückgeben. ist im vergleich zum rattenschwanz an kosten eh minimal... |
dann mach' das mal und warte ab, was als reaktion kommt. vorab musst ja auch mal checken, ob du das so baurechtlich überhaupt lassen darfst oder du eh keine wahl hast und austauschen musst. garantien sind auch von der gewährleistung zu unterscheiden, was ist dazu zu sagen? gelten dann z.b. 15 jahre garantie trotz mangelhafter verarbeitung? wohl eher nicht. ||
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@creator - Danke für deine Erklärungen!
Ich denke, ich bin noch ein wichtiges Detail schuldig (mea culpa): Das Dach wurde bereits vor mehr als einem Jahr errichtet und auch bezahlt, damals natürlich unter der Annahme "Mängelfrei" Gute Idee - aber wer kann mir diese Auskunft geben? Der Hersteller der Schalungsbahn sagt: "Sein kann meiner Ansicht nach nix, aber streng genommen entspricht die verwendete Schalungsbahn nicht der ÖNORM und müsste daher getauscht werden." Doch, hat schon einen ernstgemeinten Hintergrund im Sinne von Risiko/Aufwand/Nutzen, also "Tue ich es mir an, das ganze Dach aufreissen zu lassen, nur weil die Schalungsbahn nicht der ÖNORM entspricht?". Ich will in erster Linie eines: Meine Hütte soll von oben dicht sein - ob die Schalungsbahn normgerecht ist oder nicht, ist mir schnurz. Wenn dem so ist, was mir der Hersteller der Schalungsbahn ja bestätigt hat, will ich das Dach nimmer angreifen. Damit stellt sich nun eher die Frage nach Schadensersatz.... Das ganze ist nicht unheikel. Der Betrieb, den es betrifft, ist nicht gerade ein "Global Player". Und die Summe, um die es geht, geht locker in den fünfstelligen Bereich. Gruss, mikee |
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ok, das ändert die verhandlungsposition ned grundsätzlichhttps://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:UwMdhSm46X0J:zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/Jud/Jud/Vorlesung_Schuldrecht_WS_09-10/VO_Schuldrecht_-_Gew%25C3%25A4hrleistung.pdf+Gew%C3%A4hrleistung+versteckter+mangel+abgb&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESiBnSKm11mDlTdonfvtqjY9UucNxPQRkhZuYZtIadOb1k3z52T7jGMSuDyQyDkdATHRMHe6usPidcHaXMCHRCNmRP-mLhP8Alx0LU-b3EfvfNWUXFWRnenaBzF3Ur-4bKUQsYfb&sig=AHIEtbSV7hfFPUGCJHDO72wfud003j6wTA
schadenersatz statt gewährleistung - siehe link. problem ist jetzt die aussage des zimmerer-sv, dass das "sofort" geändert gehört - warum, weshalb, welche risken, etc... den sachverhalt kann niemand außer dir prüfen. ich kann nicht beurteilen, ob das dach jetzt funktionstüchtig ist oder nicht - das ist vorab zu klären. vgl. auch die seiten 43ff, 57ff in meinem schon geposteten link: http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/Jud/Liegenschafts-_und_Baurecht/Karasek_Bauvertrag/Skriptum_LVNr-030347_KU_Bau-_und_Generalunternehmer-Vertrag.pdf der schadenersatz berechnet sich halt auch aus der differenz der dauerhaftigkeit des gewerks. nur, weil was funktioniert, heißt das nicht, dass es auch vertragsgemäß und richtig erfüllt wurde und das einen schadenersatz ausschließt - schon gar nicht im kschg-bereich. was für typ schalungsbahn steht eigentlich auf der rechnung? je nachdem wäre damit mal die mängelfreie abnahme relativiert... und dann ist es eigentlich nur eine frage der argumentation, wieviel du an schadenersatz verlangst - siehe 1. posting. freundliches fragen nach der haftpflicht-polizze bringt erst was, wenn der verschuldensgrad klar ist. hab' keine ahnung, wie leicht oder schwer es ist, die bahnen zu verwechseln => sv-frage. |
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.Wieder einmal Danke, creator.
"Diffusionsoffene Schalungsbahn, sd-Wert xy", das ist alles, stand auch nur so am Angebot. Hersteller hat er mir bei der Angebotsbesprechung mündlich genannt, genaue Type war nie Gesprächsthema, da ich hierüber nicht mehr wusste und er es auch nicht angesprochen hat. Wie schon geschildert: Sehr schwer. Ohne Abschaben der EPDM-Folie, Aufmachen der seitlichen Verblechungen, Entfernen der oberen Rauschalung und Konterlattung geht da nix. Und die ganze Wäsch´ muss dann natürlich auch wieder montiert, die EPDM-Folie gar neu gegeben werden. Ich werd mich als nächstes einmal mit dem SV besprechen. Mal sehen, was der vorschlägt und wie er die Situation hinsichtlich Tausch obligatorisch ja/nein genau einschätzt. Danke nochmal! Gruss, mikee |
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Welche Schalungsbahn wurde verwendet? Typ, Flächengewicht und stärke angeben. |
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@ENB - STT Extrema, 170g, "die Grüne"
Gruss, mikee |
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@creator - Sorry, hab erst jetzt gegneisst, dass du VERwechseln geschrieben hast, und damit der Sinn dieses Satz ein völlig anderer ist.... Verwechseln ist für einen Professionisten meiner Meinung nach auch sehr schwer, da sich diese Bahnen je nach Einsatzgebiet alleine schon in der Farbe unterscheiden (bei uns: rot oder grün). Das heisst, der SV wusste alleine schon bei Erwähnung "STT grün" durch mich, dass es die falsche ist.... Dazu gibt es vom Hersteller genaue Datenblätter und Deklarationen, welche Bahn für welchen Einsatzzweck zulässig bzw. geeignet ist. Gruss, mikee |
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ok, wenn der typ kein farbenblinder rot-grün-verwechsler - ist, hat sich damit die frage nach der haftpflicht und dem verschuldensgrad erledigt... und die versicherung macht beim verschuldensgrad wohl mucken - es sei denn, die haben auch gröbste fahrlässigkeit gedeckt... wennst die datenblätter hast, kannst auch das risiko bewerten. zudem läuft es auch leicht unter "verstecktem mangel" wie auch verletzung vorvertraglicher aufklärungspflichten, weil weder auf der rechnung noch davor aufgeklärt wurde und du daher das recht auf ausführung nach stand der technik hattest, sofern du nicht im vertrag önormen oder sonstige einschränkungen akzeptiert hast... |
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@creator - Soll heissen, der Zimmerer darf den Schaden aus der eigenen Tasche pecken, falls seine Versicherung "grobe Fahrlässigkeit" nicht abdeckt? Na servas Gschäft....
Wieso "leicht"? Ich dachte, das wäre ein versteckter Mangel und finito? Vertrag für den Dachstuhl gibts keinen, nur ein Angebot und eine Unterschrift drunter. Die Schalungsbahn wurde nur über den sd-Wert genauer definiert, sonst nicht. Wobei ja die verwendete Schalungsbahn gerade laut ÖNORM für Dachneigungen ab 15 Grad aufwärts zugelassen ist... Gruss, mikee |