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Überprüfung - Meinen Holzvergaserkessel muß ich auch regelmäßig überprüfen lassen |
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Abgasmessung - Ich hab zwar GAS, aber auch hier muss 1x im Jahr eine Abgasmessung gemacht werden, macht normal der Rauchfangkehrer mit.
Weil ich aber einen Wartungsvertrag habe passiert das gleich bei der Wartung. Früher musste ich auch ein "Anlagenbuch" führen, heute wird das direkt online erfasst |
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NÖ Bautechnikverordnung
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2012040/LRNI_2012040.pdf 30. Abschnitt Überprüfung von Feuerstätten § 188 Überprüfungsperiode (1) Betreiber von Feuerstätten von Zentralheizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW bis 50 kW (sonstige Feuerstätten ab 20 bis 50 kW) haben diese in jedem zweiten Kalenderjahr überprüfen zu lassen. (2) Betreiber von Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW haben diese in jedem Kalenderjahr überprüfen zu lassen. (3) Die erste Überprüfung der Feuerstätte ist im Rahmen der erstmaligen Inbetriebnahme durchzuführen. |
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Also ich denke auch, dass dies vom Rauchfangkehrer gemacht wird.
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