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JAAuch wenn in Einzelfällen die Gemeinde schon einmal ein Auge zugetrückt hat - eine solche Veränderung ist neu zu bewilligen.
Einige baurechtliche Parameter müssen neu geprüft werden und ändern sich eventuell auch (Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz, Zulassung usw.). Wenn die Außenmasse gleich bleiben nehme ich an dass sich die Raummaße ändern da sich die Bauteildicken beim Ziegelbau warscheinlich vergrößern. Auch das kann uU für die Baubehörde interessant sein (Gänge, Flächen für Abgaben, Stiege usw.). |