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Immobilienertragssteuer

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  •  heislplaner
30.3. - 31.3.2013
3 Antworten 3
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Bitte - Bitte - Bitte

Hallo Leute!
Hab mal ein paar Fragen zur Immobiliensteuer:
Besitze ein Baugrundstück mit meiner Ex, was 2006 gekauft wurde. Wir wollen dies jetzt (mit Gewinn) verkaufen und müssen für die Differenz aus Anschaffungskosten und Verkaufspreis die 25% Steuer zahlen - soweit klar!
Aber:
1. Was darf ich alles zu den Anschaffungskosten dazuzählen?
Hier meine Auswahl: Notar, Geometer, Aufschließungskosten, Stempelmarken, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragunsgebühr, Kanal- und Wassererhaltungsgebühr, jährliche Grundsteuer, Pflege des Grundstücks durch Maschinenring, ... was davon darf ich reinnehmen?
2. Üblicherweise beauftragt ja der Käufer den Notar. Ist dieser dann auch für die Abführung meiner Steuer zuständig oder muss ich einen eigenen Notar/Rechtsanwalt dafür beauftragen.
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass meine Ex und ich damals ein Testament gemacht haben, welches auch noch aufgelöst gehört - also meinen ehemaligen Notar dafür und für die Immobiliensteuer beauftragen?? - was kann das kosten?

Danke - Danke - Danke

  •  creator
  •   Gold-Award
30.3.2013  (#1)
§30 abs 3,4 und 5 estghttp://www.jusline.at/30_Private_Grundst%C3%BCcksver%C3%A4u%C3%9Ferungen_EStG.html

1) als Erläuterung kann z.b. seite 4 der musterlösung dienen: https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:YIQHAtQ0O_UJ:www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/2067227.PDF+%C2%A730+estg+erhaltungskosten+gewinnmindernd&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESiG4hRpS5nAa0v6t1hP0XMNAIUku8xmxXzdNDyLBFNryuBTkUNLrZ4VhOApZeuYWemqEkvliCtKOT01PXVmvcpdJt0W3sceU3DhKalNNgz9zTqjxn2DkUMVAOx2rkHO9RbDeZt_&sig=AHIEtbTqsODs3Lm8D9rjRQ7RvIvPKD7SYw
was für dich vorteilhafter ist, musst selber rausfinden.

2)"üblich" ist wurscht => vereinbarungssache, genauso wie die kosten. vgl. wegen der "selbstberechnung" §30b abs 2 estg http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=17&paid=30b&mvpa=37 macht alles der notar, ra ist unnötig.

ein testament ist jederzeit formlos widerrufbar - wenn das, was du hast, auch wirklich nur ein testament und eben kein erbvertrag, z.b. unter ehegatten ist: http://www.rechteinfach.at/erbrecht/

einfach checken oder notar fragen.



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  •  heislplaner
31.3.2013  (#2)
Danke creator - aber das kenn ich schon - beantwortet meine Frage leider nicht - was kann ich alles gewinnmindernd zu den Anschaffungskosten zählen?
Hat noch keiner persönliche Erfahrung damit?


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  •  mycastle
31.3.2013  (#3)
http://www.wien-steuerberater.at/immobiliensteuerrechner.php

Du willst das Baugrundstück daß Du mit Deiner Ex erworben hast verkaufen?
Die Anschaffungskosten sind zu ermitteln, sicher nicht die lfd. Wartungskosten.
einkommensteuerrichtlinien immoblienertragssteuer googlen,im Detail Notar oder Steuerberater fragen,
wieso glaubst du daß der Käufer den Notar bestimmt?
Ein Testament ist immer wiederrufbar, einfach neues schreiben

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Hallo heislplaner,
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