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§30 abs 3,4 und 5 estghttp://www.jusline.at/30_Private_Grundst%C3%BCcksver%C3%A4u%C3%9Ferungen_EStG.html
1) als Erläuterung kann z.b. seite 4 der musterlösung dienen: https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:YIQHAtQ0O_UJ:www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/2067227.PDF+%C2%A730+estg+erhaltungskosten+gewinnmindernd&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESiG4hRpS5nAa0v6t1hP0XMNAIUku8xmxXzdNDyLBFNryuBTkUNLrZ4VhOApZeuYWemqEkvliCtKOT01PXVmvcpdJt0W3sceU3DhKalNNgz9zTqjxn2DkUMVAOx2rkHO9RbDeZt_&sig=AHIEtbTqsODs3Lm8D9rjRQ7RvIvPKD7SYw was für dich vorteilhafter ist, musst selber rausfinden. 2)"üblich" ist wurscht => vereinbarungssache, genauso wie die kosten. vgl. wegen der "selbstberechnung" §30b abs 2 estg http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=17&paid=30b&mvpa=37 macht alles der notar, ra ist unnötig. ein testament ist jederzeit formlos widerrufbar - wenn das, was du hast, auch wirklich nur ein testament und eben kein erbvertrag, z.b. unter ehegatten ist: http://www.rechteinfach.at/erbrecht/ einfach checken oder notar fragen. |
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Danke creator - aber das kenn ich schon - beantwortet meine Frage leider nicht - was kann ich alles gewinnmindernd zu den Anschaffungskosten zählen?
Hat noch keiner persönliche Erfahrung damit? |
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http://www.wien-steuerberater.at/immobiliensteuerrechner.php
Du willst das Baugrundstück daß Du mit Deiner Ex erworben hast verkaufen? Die Anschaffungskosten sind zu ermitteln, sicher nicht die lfd. Wartungskosten. einkommensteuerrichtlinien immoblienertragssteuer googlen,im Detail Notar oder Steuerberater fragen, wieso glaubst du daß der Käufer den Notar bestimmt? Ein Testament ist immer wiederrufbar, einfach neues schreiben |
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Hallo heislplaner, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Immobilienertragssteuer |
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