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DAs Risiko würde ich nicht eingehen - Der Energieasuweis ist seit 2012 verpflichtend und muss vorgelegt werden. Man kann mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden, wenn man das nicht macht, bzw. kann der Käufer einen EA EA [Energieausweis] auf Kosten des Verkäufers erstellen lassen. Wie groß ist denn das Haus ? Normalerweise kostet der Energieausweis für ein Einfamilienhaus zwischen 350.- und 500.- zuzügl. MWSt. DAs müßte beim Verkauf eines Hauses ja drinnen sein. |
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Meinen Kauvertrag hat der Notar den Mangel eines EA EA [Energieausweis] angemerkt, könnte auf Kosten des Verkäufers einen machen lassen. Direkt Frist steht gar nicht drin.
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Hi !
Nanu? Ist Euer Bauamt abgebrannt? Aber, ich hab etwas dazu gelernt: Es gibt Gebäude ohne Pläne. Mir egal... Vielleicht gibts Erfahrungswerte, wieviel Energie das Häuschen gefressen hat? Diese Werte würde ich mir notariell bestätigen lassen... Sozusagen als "Energie-Beweis" und nicht nur "Energie-Ausweis"...der ist ja nur errechnet...nix Praxis... Könnt ja nicht glauben, dass die Beamten nur wegen so einem fehlenden Zettel zu maulen beginnen. Viel Spaß, lass uns wissen, wie das ausgegangen ist! lg Martin |
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@gibsea
Nein, ist es nicht. Ein Akt existiert am Bauamt, aber der ist fast leer. War damals (Nachkriegszeit) scheinbar so üblich dass da nicht groß dokumentiert/archiviert wurde, wie mir der Bauamtsleiter erklärte. Das einzige was aus der Bauphase dort existiert ist eine Bestätigung des Gemeindearztes dass die Sanitäreinrichtungen den Hygienebedingungen entsprechen ![]() Soll ich die Bude deswegen jetzt abfackeln? Gasrechnung (=Heizung+WW) macht ca. 2.200 Euro pro Jahr aus, also Netz+Energie (schätze 150-200 m² Wohnfläche). @octacore Ist mir schon klar. In der Praxis freunde ich mich halt nur schwer mit dem Gedanken an, für ein Haus, dass für jeden offensichtlich, keinerlei Energiesparnormen erfüllt, einen nicht ganz billigen EA EA [Energieausweis] zu erstellen. Denn der Käufer wird/muß das Haus vor dem Einzug ohnehin grundlegend sanieren. |
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hallo, ich würde das Haus so inserieren/verkaufen "Energieausweis muss auf Verlangen erst erstellt werden", dann hast nichts falsch gemacht.
bei nachträglichen EA EA [Energieausweis] wird allerdings alles mögliche geschätzt, da ist keine wandaufbau drinen sondern die materialen werden Baujahr üblich geschätzt und da kommt dann eine irrsinnig hohe EKZ raus. das würde ich auch dem Käufer so sagen, und wenn er kauft und er unbedingt will, bekommt er halt so einen Energieausweis, das kostet dich dann ein paar hunderter. wenn jemand alte Häuser kauf, geht er sowieso ein risiko ein. weiss man ja nicht obs feucht ist, schlechter Elektriker oder Installateur am Werk war, wie die Fenster eingebaut wurden, etc.... |
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Hallo ildefonso, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Energieausweis und Hausverkauf |
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@ildefonso - Du wirst - spätestens - bei der Bank oder beim Notar den Energieausweis beibringen müssen. Ich versteh auch nicht ganz warum, bei einem Kostenpunkt von maximal € 5-600.-, so eine Aufstand darum gemacht wird.![]() In diesem Sinne HDE |
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hi eggerhaus, hast du in den letzten jahren was verkauft?
weder Bank, Anwalt oder Notar fragen nach einem Energieausweis. |
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Notar sollte schon darauf hinweisen.
Bank? Ich brauche keine Bank zum verkaufen. Falls der Käufer eine zwecks Kredit braucht: Das ist kein aktuelles Objekt um 300 Tausender, sondern um - sagen wir mal - 140 Tausend. Wenn man für die Restsumme davon keinen Kredit bekommt, wird ein EA EA [Energieausweis] auch nix dran ändern. |
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@johro - Guckst Du!
http://www.eggerhaustechnik.ch/downloads/13_Energieausweisvorlagegesetz.pdf Seit dem 1.12.2012 ist das halt anders! Gruss HDE |
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@eggerhau
Die (relativ neue) Gesetzeslage ist mir eh bekannt. Aber ich kann nicht daraus erkennen dass man zwingend einen EA EA [Energieausweis] vorlegen müsste, wenn der Käufer keinen vorgelegt haben möchte. Dem Notar ist das wurscht, der ist doch auch mit der neuen Rechtslage keine Kontrollinstanz?! PS: Deine Homepage? Du verkaufst Energieausweise, oder? Alles klar ![]() |
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@johro - Ich hab meine EGW vor kurzem verkauft.
Lt. Notar war ich der erste in seiner Kanzlei, der einen Energieausweis vorgelegt hat. Ansonst hätte er, so wie üblich, lediglich einen Vermerk dazu im Kaufvertrag gemacht. Haus wurde gerade saniert und die Genossenschaft hat für die Bestandsaufnahme einen erstellt, den ich natürlich sofort angefordert habe. |
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so ist es. eine offene diskussion ist halt schwierig mit usern, die mit dem thema ihr geld verdienen.. |
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@ildefonso - Du hast um den Rat gefragt!
Ich hab Dir eine Antwort gegeben! Wenn Du Was nicht erkennen kannst ist das nicht mein Problem! So steht`s einfach in der Verordnung: Lies es vielleicht nochmals oder lass es Dir vorlesen. @johro Als Immerbesserwisser solltest Du zur Kenntnis nehmen, dass es da nix zu diskutieren gibt. Das ist jetzt halt so! Und Deine Untergriffe kannst Du Dir sparen. Es hat noch nie geschadet, wenn man sich bei Sachen auskennt über die man redet (schreibt). Denk mal darüber nach. In diesem Sinne HDE |
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@eggerhaus: ja, ist ja so, wenns keine Energieauweise und Beratungen gäbe, würdest du nichts verdienen. Wenn du das als Untergriff siehst, möchte ich mich entschuldigen.
ich sage ja nicht, dass man das ganze ignorieren soll, aber der EA EA [Energieausweis] muss ja auch erst beim Verkauf/vertragsunterschrift übergeben werden. und wenn der käufer es nicht will oder braucht würde ich mir das schriftlich in den kaufvertrag schreiben und für "mich" wäre das thema erledigt. |
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@eggerhau
Ich danke Dir ausdrücklich auch für Deine Meinung/Hilfe! Freilich ist es aber auch immer interessant "aus welcher Ecke" eine Meinung kommt: Kommt eine Meinung von einem unabhängigen Konsumenten, oder eben von jemanden der genau das gesuche gewerblich anbietet. Ist ja nicht so dass 600 Euro (wurde mir für meinen Fall mal genannt) kein Geld sind. Wollte daher wissen ob es "nur" das bekannte Risiko (theoretisch Verwaltungsstafe, vom Käufer nachforderbar etc.) gibt oder ob man irgendwo im Verkaufsprozess ganz einfach ohne EA EA [Energieausweis] nicht weiterkommt. Denn wenn man ohne EA EA [Energieausweis] gar nicht verkaufen könnte, dann bräuchte ich gar nicht lange nachdenken. |
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@ildefonso - .... keine Ursache.
Ich habe fertig... P.S: Könntest Du Dir vorstellen, dass jemand seine Zeit dafür aufwendet um wirklich Ratsuchende vor „Unsinn“ zu schützen? Es wird hier im Forum so viel Halbwissen verbreitet das es manchmal schon fast weh tut. So, jetzt habe ich wirklich fertig…. Gruss HDE |
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Energieausweis rechtliche Sicherheit - Sehr gehrter Herr Ildefonso,
gleich um alle Spekulationen vorweg zu nehmen auch ich erstelle Energieausweise, darf Ihnen dennoch aufgrund meiner Erfahrung dazu etwas erläutern. EAVG: Rechtlich gesehen kann die Verpflichtung zur Vorlage des EA EA [Energieausweis] nicht ausgeschlossen werden. Selbst wenn der Käufer ausdrücklich verzichtet, bleibt die Verpflichtung bestehen. (Ein Gesetz kann man nicht ausschließen) Das bedeutet: 1.Sie begehen zum einen eine Verwltungsübertretung die mit bis zu 1450,- geahndet wird. (Angeblich zeigen sich Immobilienmakler gegenseitig an, wenn in den Inseraten Ihres Konkurrenten die HWB-Angabe fehlt.) 2. Kommt der Käufer z.B. nach 1-2 Jahren drauf, dass er nun doch einen EA EA [Energieausweis] benötigt, weil er sanieren möchte oder wieder verkaufen, dann könnte er von seinem Recht gebrauch machen und auf Ihre Kosten einen Energieausweis erstellen lassen Energieausweis trotz mangelnder Pläne? Kein Problem Der Gesetzgeber hat speziell für solche Fälle das vereinfachte Verfahren vogesehen, (verankert ind OIB Richtlinie 6, Leitfaden zur RL6 und erläuternde Bemerkungen zur RL6 http://www.oib.or.at/richtlinien11.htm#richtlinien) demnach reicht das Baujahr, grobe Angaben zur Haustechnik, eine Skizze mit den Außenabmessungen und ein paar Fotos. Schlechte Energiekennzahl? JA, es wird dabei eine grottenschlechte Energiekennzahl herauskommen - das würde allerdings bei noch so detaillierter Betrachtung auch bei einem unsanierten Haus aus den 50ern rauskommen - aber Sie haben dann Ihre Verpflichtung erfüllt, dem EAVG genüge getan. Und das geht auch zu einem angemessenen Preis. http://www.energiesparausweis.at/arten-energieausweise/energieausweis-vereinfacht-verkauf/ Hausverkauf ohne Energieausweis? Dazu kann ich keinen Rat abgeben - eine private Meinung eher. Es gilt das vorher gesagte. Wenn kein Immobilieninserat geschallte wird kann man auch keine Energiekennzahl angeben..... Der Rest ist dann wohl Vertrauenssche Beste Grüße Ben
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