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Normen bei Betonterrasse?

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  •  phil-argon
8.4. - 9.4.2013
15 Antworten 15
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Hallo zusammen,

da bei uns jetzt langsam der terrassenbelag ansteht, haben wir uns einige steinmetze kommen lassen um ein angebot zu legen. in diesem zuge wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass unsere terrasse zum haus hin ein gefällte besitzt und NICHT vom haus weg wie es sein sollte.
ich habe bereits den ausführenden baumeister zu uns zitiert und dieser hat einen gefälleunterschied von gut 1cm "ausniveliert" sprich am haus ist die terrassenplatte um gut 1cm TIEFER als auf der gartenseite.
Laut baumeister ist da alles in ordnung und in der "norm" er dürfe sogar noch mehr abweichen.

3 steinmetze, welche vor ort waren haben uns jedoch alle unabhängig voneinander gesagt, dass ein gefälle ZUM haus unter keinen umständen normgerecht ist und der baumeister die terrasse falsch ausgeführt hat.

meine frage ist nun, hat jemand informationen in diesem bereich?
darf eine terrasse zum haus hin "fallen"?
gibt es hierfür vielleicht eine ÖNORM oder ähnliches?

Leider kann ich ohne handfeste belege den baumeister nicht nochmal herzitieren. ein "der steinleger hat gesagt das ist falsche" wird hier wohl nicht ausreichen.

Wäre um jeden tip sehr dankbar emoji

Ich habe 2 bilder angehängt wie es aussieht, wenn es geregnet hat.


2013/20130408717204.JPG

2013/20130408589839.JPG

  •  thomasdoe
8.4.2013  (#1)
Wo liegt bei deiner Terrasse eigentlich die Abdichtung?

Prinzipiell sollte vom haus wegentwässert werden (no na), eine diesbezügliche vorschrift gibt es nicht. die abweichung die dein baumeister meint bezieht sich auf die ebenheit von waagrechten betonflächen, die hält er zweifellos ein.

Für Dachflächen gibt es Vorschriften für Mindestgefälle, bei Terrassenplatten gibt es so etwas meiner meinung nach nicht.
mfg


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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
8.4.2013  (#2)
zwei paar schuheich denke der baumeister spricht von einer zulässigen unebenheit lt. norm wie dies z.b. für fundamentplatten oder auch estriche erlaubt wäre.

die andere seite ist die, dass man immer ein gefälle von 1-2% vom haus weg haben sollte. das meinen die steinmetze. die haben damit auch recht.

die frage ist warum der baumeister von null gefälle ausgegangne ist!! null gefälle bedeutet eben die gefahr dass man zum haus hin leicht fällt. dass sollte eigentlich jedem baumeister klar sein das kein gefälle nicht i.O. ist.

schau mal was im polierplan steht. steht da was vom gefälle?

das gehört auf alle fälle saniert. sonst steht dir je nach belag das wasser darunter und sprengt dir binnen kürzester zeit den belag von der platte!!!!

mit aufspachteln wird sich dass aber nicht mehr leicht ausgehen. wir reden da bei einer angenommen terrassentiefe von 3m von 3-6cm plus dem jetzt schon fehlendem cm.
fürs draufbetonieren ist es aber wiederum zu wenig. emoji

eines steht aber auf alle fälle fest. egal was du mit der platte machst. befolgen bitte unbedingt dem rat der steinmetze und lass den belag mit besagten 1-2% vom haus weg verlegen. damit wenigstens dass oberflächenwasser schnellstmögl. wegrinnt.

lg
fruzzy


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  •  phil-argon
9.4.2013  (#3)
vielen dank schonmal für eure antworten.
@thomasdoe: abdichtung ist hinter der isolierung (hochzug + dichtband vom fasadenbauer). steinleger wird an der überganskante isolierung aktueller beton (oder dann halt spachtelung) nochmals eine abdichtung anbringen.

im polierplan ist der bereich nur als terrasse beschriftet aber es steht kein explizites gefälle mit dabei

hmmm es gibt also sicher keine vorgaben für baumeister wie eine terrassenplatte ausgeführt werden muss?
kann der baumeister bei solchen gewerken also betonieren wie er möchte?

die vorgaben vom steinmetz. unterboden gefälle und gefälle beim belag werden wir selbstverständlich genau so ausführen lassen. es geht uns nur darum, dass das ausgleichen/spachteln der terrassenplatte mit nicht gerade unerheblichen kosten verbunden ist, welche durch den baumeister sehr einfach verhindert werden hätten können - durch eine saubere gefälleausführung, was sicher nicht mehr arbeit bedeutet hätte.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
9.4.2013  (#4)

zitat..
durch eine saubere gefälleausführung, was sicher nicht mehr arbeit bedeutet hätte.


rechtlich wirst gar nix gegen ihn machen können. ich würde aber trotzdem das gespräch suchen und ihn darauf ansprechen wie er auf die idee kommt null gefälle einzuplanen.
vlt. könnt ihr euch ja auf einen kompromiss einigen.

lg
fruzzy

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  •  phil-argon
9.4.2013  (#5)
naja ich habe leider bereits das gespräch gesucht und er war auch schon auf der baustelle.

hats ausniveliert und gesagt zitat: "gut 1cm niedriger beim haus - man darf laut norm eigentlich noch mehr".
Nur von welcher norm spricht er nach der noch mehr abweichung erlaubt wäre ??

gibt es hier wirklich keine normen/regeln für ausführungen dieser art? da könnte ja wirklich jeder machen was er will?

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  •  daneel
9.4.2013  (#6)
Wurde bei dir die ganze Bodenplatte, inklusive Terrasse, gleich in einem Zug betoniert? Oder wurde die Terrasse separat gemacht?


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  •  phil-argon
9.4.2013  (#7)
terrasse wurde nach der kellerdecke gemacht, also getrennt betoniert

anbei 2 bilder


2013/20130409107906.JPG

2013/2013040982729.JPG

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  •  bautech
9.4.2013  (#8)
Habs überlesen - sorryHier würd ich den Baumeister auf die Önorm ON B2209/2 verweisen... ist zwar die Abdichtungsnorm, enthält aber auch das Mindestgefälle von Terrassen mit 1,8% bis 2012 und 2% ab 2013... also bis letzten Jahres hätte ein Gefälle von 18mm pro Meter Terrassenbreite gebaut werden müssen!
Annahme Breite 4 Meter = mindeste Höhendifferenz 7,2cm...

Von einer Anschlagshöhenunterschreitung von 15cm (Differenz EG-Fußboden bei Terrassentür und fertiger Entwässerungsebene Terrasse) und eventueller Schlitzrinne bei Unterschreitung gar nicht zu reden.

Ich hoffe, geholfen zu haben...

ng

bautech

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  •  phil-argon
9.4.2013  (#9)
@bautech
vielen dank das hilft mir schonmal sehr weiter emoji
werde mir gleich die entsprechende Önorm besorgen und durchforsten.

zwecks Anschlagshöhenunterschreitung - ist hier der unterschied fertige betonplatte (untergrund) zum estrich (innen) gemeint ? oder 15cm zwischen fertiger terrasse (inklusive belag) zum estrich-innenniveau ?

aktuell beträgt nämlich der unterschied betonplatte ->innenestrich rund 25cm

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  •  phil-argon
9.4.2013  (#10)
So ich habe nun den Auszug aus der Önorm B 2209-2 vorliegen. Leider ist diese wohl nicht für Terrassen anwendbar, da es darin lautet: " 1. Anwendungsbereich ... für genutzte Dächer"

Gibt es etwas vergleichbares direckt für Terrassenflächen bzw. allgmein aussenflächen aus Beton?
Weiß hier vielleicht jemand genaueres ?

Vielen Dank schonmal emoji

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  •  stevo22
9.4.2013  (#11)

zitat..
zwecks Anschlagshöhenunterschreitung - ist hier der unterschied fertige betonplatte (untergrund) zum estrich (innen) gemeint ? oder 15cm zwischen fertiger terrasse (inklusive belag) zum estrich-innenniveau ?


Prinzipiell ab der Wasserführenden Ebene. Da aber bei aufgeständerten Bodenbläge mit durchlässigen Fugen im Laufe der Zeit durch Staub und Schmutz eben diese Fugen verlegt werden ist der Belag selbst als Wasserführende Ebene anzusehen. Wenn keine 15cm dann Schlitzrinne oder alle anderen Arten von Rigolen, hauptsache das Wasser wird vor der Terrassentür abgeführt.

LG Stefan

Edit: Das prinzipielle Problem ist das der BM ja davon ausgehen könnte dass ein Gefälleestrich oder eine Gefälledämmung ausgebildet wird. Wenns nicht im Polierplan drinnen ist oder der entsprechende Bodenaufbau fixiert wurde könnte ich mir vorstellen dass er da ohne weiteres davonkommt. Prüf- und Warnpflicht könnte man sich noch anschauen...

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  •  bautech
9.4.2013  (#12)
Für den Höhenunterschied wird die wasserführende - Ebene herangezogen!

Also bei Steinverklebung die Steinoberfläche, bei Holzbelag die Abdichtungsebene darunter usw...

Genutzte Dächer sind ja sinngemäß nix anderes - Gefällebeton oder Gefälledämmung brauchst da und dort...

edit: stevo war schneller...

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  •  phil-argon
9.4.2013  (#13)
hmhm also quintessenz des ganze ist dann wohl:
da im polierplan kein fixes gefälle steht kommt der BM schön raus weil es keine fixe vorgaben aus einschlägigen normen gibt?

heißt das dann wohl, wenn ich sauber ausgeführt haben will muss ich für ausgleichsspachtelungen und dazugehörige abdichtungen selbst aufkommen ? :(

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  •  bautech
9.4.2013  (#14)
wer hat den polierplan verbrochen? - dem kollegen mal an die nüsse gehen - und wies stevo gemeint hat, der bm hat trotzdem die prüf- und warnpflicht emoji
soll bedeuten, er hätte dich drauf hinweisen müssen, dass es so wie im plan nicht normenkonform ist

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  •  phil-argon
9.4.2013  (#15)
naja sagen wirs so es gab keinen wirklichen polierplan
es gab einen einreichplan -> hauptplan
und es gab vom statiker für die einzelnen teilbereiche einiges an statikplänen

einen zusätzlichen polierplan gab es da nicht.

bezüglich prüf-/warnpflicht

müsste der BM das schriftlich an den bauherren übermitteln?
weil wenn nicht wird der BM sicher behaupten "hab ich eh alles gesagt"

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