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Wohnungseigentümergesetz (WEG)

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  •  eggerhau
29.4. - 30.4.2013
2 Antworten 2
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Wir haben in unserer Eigentümergemeinschaft einige Probleme mit der Hausverwaltung.
Meine Fragen:
- Gibt es - neben dem WEG - noch andere Gesetze die das Verhältnis WE - Verwalter regeln.
- Wie geht man gegen einen Liegenschaftsverwalter vor der seine Pflichten gemäss WEG grob verletzt und eindeutige Gesetzesbestimmungen nicht einhält. Etwa für eine Aussensanierung über mehr als eine halbe Million € eine einzige Offerte vorlegt und die Arbeiten einfach so vergibt. Zufällig noch an eine Firma an seinem Firmenstandort.
- Welches Gericht ist für solche Fälle zuständig?
Eventuell kennt sich da ja einer der User aus!
In diesem Sinne
HDE

  •  mycastle
29.4.2013  (#1)
sehr gute Beratung was das Gesetz vorschreibt, und wie man richtig vorgeht bekommst du als Mitglied vom Verein
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Zeitung nicht so toll wie die mündl. oder schriftl Beratung.
Am Besten wird Beschränkung der Vollmacht mit Mehrheitsbeschluß sein.


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  •  eggerhau
30.4.2013  (#2)
@mycastle - Danke für die Info! Gruss HDE

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