Wir haben in unserer Eigentümergemeinschaft einige Probleme mit der Hausverwaltung.
Meine Fragen:
- Gibt es - neben dem WEG - noch andere Gesetze die das Verhältnis WE - Verwalter regeln.
- Wie geht man gegen einen Liegenschaftsverwalter vor der seine Pflichten gemäss WEG grob verletzt und eindeutige Gesetzesbestimmungen nicht einhält. Etwa für eine Aussensanierung über mehr als eine halbe Million € eine einzige Offerte vorlegt und die Arbeiten einfach so vergibt. Zufällig noch an eine Firma an seinem Firmenstandort.
- Welches Gericht ist für solche Fälle zuständig?
Eventuell kennt sich da ja einer der User aus!
In diesem Sinne
HDE
Gesamten Text anzeigen