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Stellplatzpflicht/Vorgarten in Wien

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  •  sheppard
18.5.2013 1
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Situation bei uns ist so, dass wir ein Eckgrundstück mit ~550m² haben (Wien). Wir wollen natürlich so bauen, dass der Großteil des Gartens im Süden ist und wir uns somit nicht selber einen Schatten werfen mit dem Haus. Die Nordseite ist nur 19m lang (wovon eben 4m nicht bebaut werden dürfen - auf der einen Seite können wir ans Nachbargebäude anschließen das an der Grenze steht). Somit bleiben nur mehr 15 Meter über. Unser derzeitiger Wunschgrundriss hat ~13,6m Länge (damit wir nicht zu tief werden und uns wieder wertvollen Garten im Süden wegnehmen) auf den verbleibenden 1,4m geht sich aber keine Garage/Carport aus. emoji
Dazu hätt ich nun ein paar Fragen:

Wie finde ich nun raus, ob die Stellplatzpflicht für unser Grundstück wirklich besteht? Es gibt ja im Garagengesetz einige Paragraphen, diese sind aber für mich auch nicht eindeutig:

zitat..
§50 (9) Keine Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen besteht für
1. Kleinhäuser mit nur einer Wohneinheit, Kleingartenwohnhäuser und Kleingartenhäuser;


Ist ein EFH ein Kleinhaus oder wie wird das definiert?

Es gibt ja weiters auch noch Ausnahmen, um einen Stellplatz im Vorgarten errichten zu können.

zitat..
§4 (3) Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen sind auf gärtnerisch auszugestaltenden Teilen der Liegenschaft grundsätzlich unzulässig. Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m² sind in der Bauklasse I und II auf seitlichen Abstandsflächen, im Vorgarten jedoch dann zulässig, wenn ihre Errichtung auf seitlichen Abstandsflächen oder auf Teilen der Liegenschaft, die der Bebauung offenstehen, im Hinblick auf die Geländeverhältnisse oder wegen des vorhandenen Baubestandes nicht zumutbar ist.


Hat das schon jemand beantragt und kann mir genaueres sagen was hier als Ausnahmen gelten? Wenn wir das Haus kleiner bauen, würden wir vermutlich zu viel Wohnfläche einbüßen (bzw. der Grundriss ungünstig werden was die Zimmergrößen betrifft) oder wir müssten in die Breite gehen und somit hätten wir fast keinen Garten mehr (also zu wenig um das für unsere Ansprüche noch Garten zu nennen).

  •  dandjo
  •   Gold-Award
18.5.2013  (#1)
Würde da mal bei der Baupolizei anrufen, die haben uns damals ziemlich kompetente Auskünfte erteilt. Die Beratjngstermine beim Amt sind meines Wissens ebenso gratis.

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