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Garage - Vorschriften der Baupolizei

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  •  sir_rws
17.6. - 18.6.2013
11 Antworten 11
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Hi,

auf unserem Grund steht eine 45m² Garage (vom Vorbesitzer) welche nicht ganz fertig ist. Fundament, Ziegelwände, Dachstuhl inkl. Alu-Deckung, Sektionaltor, Fenster und Türe sind vorhanden. Aussendämmung samt Aussenputz ebenfalls. Ich habe mir von der Baupolizei die Baugenehmigung organisiert und da stehen wenig lustige Dinge drin:

Herstellen einer "Wanne" (gibts keine) oder mind. 3cm. hohe Sockel bei Tor und Tür um ein Fassungsvolumen von 60 Liter zu gewährleisten.

Boden muss flüssigkeitsdicht und mineralölbeständig sein (ist eine rohe Betonplatte wohl eher nicht?)

Holzdachstuhl muß 60min. brandbeständig sein (wie bitte überprüft man denn sowas?)

Be- und Entlüftung von je 400cm² sind vorgeschrieben.

Was kann das alles wohl kosten? Innenputz gehört auch noch gemacht, ebenso die komplette Elektrik (Licht und Torantrieb samt Schalter).

Wir haben den Kaufvertrag noch nicht unterschrieben und brauchen jetzt eine Einschätzung was das an Zusatzkosten bedeuten würde (wir sind keine Elektriker, keine Maurer, keine Bodenbeschichter, etc.) - müssen also alles von Firmen erledigen lassen.

Danke für Eure Schätzungen.

  •  sir_rws
17.6.2013  (#1)
Zusatzfrage: Brandhemmender Anstrich auf Holz - Der nette Mann von der Baupolizei meinte man kann einen Brandschutzanstrich auch auf Holz aufbringen (ich kenne das nur von Stahlprofilen). Weiß jemand was dazu?

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  •  user
17.6.2013  (#2)
Hi!

Wir haben für unser Carport die Eigenschaft F30 (30min brandbeständig) als Vorgabe erhalten. Im Grunde kann man diese Eigenschaft über die ensprechende Dimensionierung erhalten, oder einfach Gipskartonplatten aufschrauben - Schaut aus meiner Sicht im Carport nicht besonders aus - wir werden auf die Dimensionierung achten bzw. eben die du sagst diese Erfordernis mit einem Anstrich herstellen.

Über Preise kann ich dir leider keine Auskunft geben ...

lg

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  •  johro
  •   Gold-Award
17.6.2013  (#3)
hallo,
hat der beton boden ein gefälle? würde in der mitte aufstemmen lassen und eine wanne einsetzen mit gitter, da drauf ein epoxy anstrich, schätze mal 500.- fürs stemmen und 2000.- für das epoxy.

willst du den dachstuhl offen lassen? ansonsten mit Rigips verkleiden, dann hast auch deinen Brandschutz. F30 ist einfach beplankt, f60 doppelt, schätze 2000.-

innenputz als zementputz ca. 1500.-
elektriker je nachdem was du haben willst, wir haben viele Steckdosen und eigenen Automatenkasten, ca. 1500.-

Entlüftung kannst du über das Tor machen? (dh da ist dann ob etwas frei) sind also keine extra kosten, müsstest mal schauen wie das gemacht wurde.

preis sind geschätzt und ähnlich den unseren, soweit ich mich richtig erinnern kann.

lg
johannes

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  •  sir_rws
17.6.2013  (#4)
@johro - Danke für die Antworten.

Boden hat kein Gefälle. Ich muß durch Schwellen (Niro-Vierkantrohre) beim Tor und bei der Türe mit dme Boden eine Wanne ausbilden welche ich dann mit Epoxy "auskleiden" muss.

Da die Garage an der Grundgrenze steht und das Nachbarhaus 3m daneben muss ich F60 erfüllen.

Entlüftung geht nicht übers Tor - ich brauche eine extra Belüftung und gegenüber eine Entlüftung (gestemmt).

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  •  dyarne
17.6.2013  (#5)
F60, lüftung - holzkonstruktion kannst du durch überdimensionieren auf F30/F60 bringen wie schon geschrieben. die regel dahinter ist der langsame abbrand des holzes: 2cm allseitig bringen 30min - wenn ich mich recht erinnere. also wenn es sein soll ist auch ein offener dachstuhl möglich.

es gibt tore, die haben eine belüftung in der dichtleiste integriert. unseres (normstahl/cardo) kann man umsetzen, auf dicht oder belüftet. die be-/entlüftung brauchst du sowieso im eigeninteresse, sonst schimmelt dir die garage bei widmungsgemäßer nutzung (permanentes rein-/rausfahren bei regen/schnee).

achtung mit der öffnung im mauerwerk (kann auch ein fenster sein), da gelten wieder die strengen abstandsregeln zum nachbarn. zumindest grenzseite und 1m einwärts sind in oö tabu, hier am besten rücksprache mit dem bauamt halten...

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  •  sir_rws
17.6.2013  (#6)
@dyarne - Du hast überlesen dass die Garage bereits errichtet ist - das Tor hat keine Belüftung (wäre aber sowieso zu wenig da ich eine Durchlüftung mittels 2 Öffnungen herstellen muss). Fenster als Lüftungsöffnungen sind NICHT zulässig. Das mit dem Abbrand weiß ich - aber ich kann an den bestehenden Balken keine zusätzlichen 4cm aufkleben.

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  •  dyarne
17.6.2013  (#7)
dachstuhl okay... emoji
das mit dem tor hab ich geschrieben, weil hier schon leute, die dasselbe tor haben nicht wußten, daß man die fußdichtung auf belüftet umstecken kann.

ja, natürlich kann das tor nicht be- UND entlüftung sein, aber eine öffnung ist schon die halbe miete, oder?

wieso sind bei dir fenster nicht als lüftungsöffnung zulässig?
ich hab bsplw ganz offiziell be- und entlüftung über tordichtung und fenster... emoji

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  •  bautech
17.6.2013  (#8)
@arne - Weil Fenster und seitlicher Bauwich nicht mit einander harmonieren? emoji

Meiner Ansicht nach ist hier nix verhaut, wie bereits die Vorposter schrieben...

Die "Wanne" mußt so und so ausbilden, die Querlüftung muß auch bei jeder Garage situiert werden, putzen musst auch jede und diese EI60 (neue Formulierung für F60) kriegst auch wie oben beschrieben mit den richtigen GKF-Platten hin...

Auf ein bissl was musst trotzdem Acht geben:

- Gipskarton muss brandbeständig sein (eigene Platten)
- die Belüftung sollte eine "Querlüftung" beschreiben, also von links unten nach rechts oben (sinnbildlich)
- bei der Beschichtung würd ich auf ein Gutachten betreffend den geforderten Eigenschaften einfordern

Für Preise wären die zu bebauenden Flächen und die refion, wo Du herkommst, interessant...

ng

bautech

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  •  sir_rws
18.6.2013  (#9)
@bautech - Die Garage steht nahe St. Pölten und hat eine Netto-Grdfl. von 45m² (Brutto 60m²)

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  •  dyarne
18.6.2013  (#10)

zitat..
bautech schrieb: Weil Fenster und seitlicher Bauwich nicht mit einander harmonieren?

hi bautech,
in oö schon. lt bautechnikgesetz ist 1m abstand zur grundgrenze gefordert. garagentore sind da ja überhaupt freigestellt und dürfen quasi direkt an der grundgrenze situiert sein.
außerdem, auch wenn ich das mit dem dachstuhl überlesen hab: daß die garage nur 3m breit ist steht ja wirklich nicht da ... emoji

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  •  sir_rws
18.6.2013  (#11)
Zusatzfrage: - MUSS man die Garage innen verputzen? Irgendwann mach ich das sicher, aber muß man es schon vor der Benützung fertig haben?

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