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Baubehörde fragen - oder an die Landesregierung schreiben (das kann aber dann schon mal 2 Monate dauern...) |
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.Wenn du schreibst, du bist "kurz vorm setzen", dann mußt ja schon eine Baubewilligung haben. Daher: genauso bauen wie bewilligt - dann ist jedenfalls alles in Ordnung. (oder hast du vielleicht gar keine Bewilligung für deine Einfriedung???? - dann schleunigst nachholen!!)
Im Übrigen: da wirst du nichts finden, weils nirgendwo im Baurecht geregelt ist - d.h. grundsätzlich steht dir alles offen. "Grundsätzlich" sag ich deshalb, weil es 2 Dinge zu beachten gibt: 1. Es könnte örtlich einen Bebauungsplan geben, der das im Detail regelt und vorgibt wie eine Einfriedung auszusehen hat. 2. Gibt es keinen Bebauungsplan, dann könnte die Baubehörde das zu einer Ortsbildfrage hochspielen (eher weit hergeholt und im Gesetz etwas schwammig formuliert) - genaue Grenzen gibts da natürlich nicht) |