Wir planen gerade unser Eigenheim , hätte aber noch eine kurze Frage und zwar
Darf od. kann man jetzt zb. eine Fixverglasung von ca. 180x80cm zur zugewandten Seite des Nachbarn machen trotz einem Abstand von 1 Meter od. muss man da dann die 3 Meter einhalten.
Hoffe mir kann das jemand beantworten danke im Voraus lg
Bauordnung & Bauweise? - Kenne jetzt die OÖ (?) Bauordnung nicht. Aber wenn es eine Feuermauer ist - naheliegend bei 1 m - dann mit ziemlicher Sicherheit nicht, da keine Fenster erlaubt
musst du nicht den seitlichen bauwich (nachbarn) von min. 3 metern bzw. halbe haushöhe einhalten? - wenn ja kannst du sicher soviele fenster machen wie du willst :)
JA JA, das weiß ich bei einem Fenster das man öffnen kann
muss man die 3 Meter einhalten,aber da geht es um ein Nebengabäude (Garage) zugewandte Seite nicht länger als 10 Meter dann kann man bis zur Grundstücksgrenze gehen Aber wollte ja wissen wie das bei einer Fixverglasung ist
.. patrick28 schrieb: ... ,aber da geht es um ein Nebengabäude (Garage) zugewandte Seite
Ev. eine andere Sache, wenn es um eine Garage selbst mit eingebautem Fenster geht aber du schreibst ja vom Haus mit Fixverglasung und die schaut wo auch immer hin.
Das Bautechnikgesetz OÖ wurde ja angeglichen - laut unserem Bauamtsleiter muss man bei Fenstern nun mindestens 2m Abstand zur Grundgrenze einhalten, bzw. ebenfalls bei Türen, wenns keine Brandschutztür ist.
Vorher wars 1m.
Und Nebengebaeude ist es auch nur dann, wenn es separat vom Haus ist - angeschlossen an das Haus wird es automatisch als Teil des Hauses betrachtet und du musst dann wohl 3m weg.
jein, auch an das haus 'angelehnt' mit durchgang gilt die garage noch als nebengebäude. ausgenommen von der abstandsregel ist der natur der sache nach das garagentor. zu fenstern in der wand quer zur grenze wurde oben bereits geschrieben (2m statt 1m).
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