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Gewerberecht - wer kennt sich aus

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
21.10. - 29.10.2013
3 Antworten 3
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Unternehmen X hat ein Handelsgewerbe ("Handel mit Waren aller Art") angemeldet.

Bei (glücklicherweise nur vereinzelnten) Lieferanten ist es so, dass Werkstätten bessere Einkaufskonditionen als "Händler-only" bekommen. Daher ist ein zusätzliche Gewerbe als "KFZ-Servicestation" geplant, dieses würde dem Lieferanten als Nachweis genügen.

Im Endeffekt fast eine Dummyanmeldung, da die - ohnehin relativ geringe Dienstleistungsbandbreite der "KFZ-Servicestation" - kaum genutzt werden würde.
Hinweis: Das Gewerbe der KFZ-Servicestation wurde im Hinblick auf Schmalspurwerkstätten (Tankstellen, Autoreiniger, Reifenmonteure etc.) "erfunden" und kann jeder anmelden (im Gegensatz zum "echten" KFZ-Techniker ist es ein freies Gewerbe)

Kann die Gewerbebehörde Probleme machen wenn man angibt dass man im Zuge des Gewerbes "6x im Jahr Wischerblätter wechseln" wird?

  •  dyarne
29.10.2013  (#1)
das mußt du ja nicht angeben, oder?
ich seh das problem hier eher, daß ein betriebsgebäude mit entsprechenden auflagen vorhanden sein müßte -> konflikt mit wohngebiet...

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  •  octacore
  •   Bronze-Award
29.10.2013  (#2)
Wennst das mobil betreibst, brauchst ja keine Liegenschaft dazu. Fahrst halt zu den Kunden und saugst denne das Auto oder wechselt Kleinigkeiten.



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  •  dyarne
29.10.2013  (#3)
stimmt.
ein freund von mir hat so eine wanderwerkstatt ... emoji

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