Ich habe in einem älteren Beitrag von creator gelesen, dass nach einer Mängelrüge der Unternehmer ggf. mittels SV beweisen muss, dass kein Mangel vorliegt. So weit, so klar.
creator schreibt auch, dass man als Bauherr den SV mitbestimmen kann. Kennt jemand die Rechtsgrundlage dieser Aussage?