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Garagenlüftung bei Doppelgarage

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  •  mpreis76
  •   Silber-Award
17.3. - 23.3.2014
6 Antworten 6
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Bei uns steht im Baubescheid:

Je Stellplatz sind bodennahe Zuluft- und deckennahe Abluftöffnungen mit einer Querschnittsfläche von insgesamt 200 cm² (natürliche Lüftung) vorzusehen.


Ich gehe mal davon aus, dass eine Zuluftöffnung mit 400 cm² und eine Abluftöffnung mit 400 cm² in Ordnung sind - pro Stellplatz je eine Zu- und Abluftöffnung möchte ich nicht machen ...

Wie habt ihr das gelöst?

  •  gudrun
17.3.2014  (#1)
....ich würde solche Vorgaben im Baubescheid nicht allzu ernst nehmen. Solche Dinge werden erfahrungsgemäß nie kontrolliert, sind eher als Empfehlungen aufzufassen.

Bevor mir jetzt wieder jemand schreibt, dass es Vorschriften bzw. Normen diesbezüglich gibt, okay, aber es interessiert niemanden (auch von Behördenseite)

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  •  flomax
17.3.2014  (#2)
200 pro Stellplatz = 400 für 2 autos! Das heißt die 2oo einmal zuluft und einmal 200 abluft!

@gudrun Tja so an gscheiten wie dir hab ich letztes Jahr die Fassade auf stemmen lassen... Aber bitte...

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  •  mpreis76
  •   Silber-Award
18.3.2014  (#3)
@flomax -

zitat..
flomax schrieb: 200 pro Stellplatz = 400 für 2 autos! Das heißt die 2oo einmal zuluft und einmal 200 abluft!


Ist das 100%ig so?
Ich hätte es nämlich so interpretiert, dass ich je 200 Zuluft und 200 Abluft pro Stellplatz brauche ...

Würde den Fall aber erleichtern, weil eine Lüftungsöffnung mit 400 cm² ist nicht ganz so einfach herzustellen wie eine mit 200 cm² (zB Mauerkästen mit Lüftungsgitter sind meist nur bis DN 150 erhältlich ...)


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  •  bautech
18.3.2014  (#4)
Ist in der NÖ Bautechnikverordnung geregeltZitat daraus:

zitat..

§ 164
Lüftung von Garagen

(1)
Alle Teile einer Garage müssen durch eine natürliche oder
mechanische Lüftung ständig wirksam durchlüftet werden.

(2)
Bei Garagen mit natürlicher Lüftung muß der freie
Gesamtquerschnitt der Lüftungsöffnungen mindestens betragen:

in Garagen mit höchstens
100 m2 Nutzfläche 200 cm2 je Stellplatz


Quelle: http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich_bautechnikverordnung.php

Also bei 2 Stellplätzen 200 cm2 Zuluft und 200cm2 Abluft, dann ist dem Gesetz Genüge getan!

ng

bautech

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  •  mpreis76
  •   Silber-Award
18.3.2014  (#5)
Super - alles klar ...

Die Formulierung im Baubescheid war mir etwas schwammig, aber die Erklärung in der Bauordnung ist eindeutig!

Vielen Dank!!

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  •  gudrun
23.3.2014  (#6)
@floxmax
.....dann viel Spass beim Heizen, wenn die Garage zusätzlich auch als Hobbyraum im Winter dient !
Hauptsache es wird wiedereinmal den Behörden - und sei es noch so unsinnig - Genüge getan..

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