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....ich würde solche Vorgaben im Baubescheid nicht allzu ernst nehmen. Solche Dinge werden erfahrungsgemäß nie kontrolliert, sind eher als Empfehlungen aufzufassen.
Bevor mir jetzt wieder jemand schreibt, dass es Vorschriften bzw. Normen diesbezüglich gibt, okay, aber es interessiert niemanden (auch von Behördenseite) |
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200 pro Stellplatz = 400 für 2 autos! Das heißt die 2oo einmal zuluft und einmal 200 abluft!
@gudrun Tja so an gscheiten wie dir hab ich letztes Jahr die Fassade auf stemmen lassen... Aber bitte... |
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@flomax - Ist das 100%ig so? Ich hätte es nämlich so interpretiert, dass ich je 200 Zuluft und 200 Abluft pro Stellplatz brauche ... Würde den Fall aber erleichtern, weil eine Lüftungsöffnung mit 400 cm² ist nicht ganz so einfach herzustellen wie eine mit 200 cm² (zB Mauerkästen mit Lüftungsgitter sind meist nur bis DN 150 erhältlich ...) |
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Ist in der NÖ Bautechnikverordnung geregeltZitat daraus:
Quelle: http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich_bautechnikverordnung.php Also bei 2 Stellplätzen 200 cm2 Zuluft und 200cm2 Abluft, dann ist dem Gesetz Genüge getan! ng bautech |
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Super - alles klar ...
Die Formulierung im Baubescheid war mir etwas schwammig, aber die Erklärung in der Bauordnung ist eindeutig! Vielen Dank!! |
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@floxmax
.....dann viel Spass beim Heizen, wenn die Garage zusätzlich auch als Hobbyraum im Winter dient ! Hauptsache es wird wiedereinmal den Behörden - und sei es noch so unsinnig - Genüge getan.. |