Liebe Freunde und Freundinnen des Eigenheims!
Wir haben folgenden Sachverhalt:
Haben ein Grundstück im Grünland gekauft mit einem Erhaltenswerten Gebäude im Grünland, Widmung GEB. Wir möchten und dürfen lt. Gemeinde dieses Haus wie wir es wünschen erweitern. Das ist die gute Nachricht. Der Einreichplan sieht vor, dass auf dem Altbestand ein Stockwerk aufgebaut werden kann. Der Abbruch der bestehenden Mauern wurde uns natürlich ausdrücklich verboten. Wurde auch so im Einreichplan eingezeichnet. Ist für mich auch klar verständlich. Das Problem jedoch: Die Grundmauern, die wir natürlich stehen lassen müssen, sind in einem derart schlechten Zustand, dass ich mir jetzt selber nicht mehr sicher bin, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wird, dass diese Mauern bzw. Teile davon auch wirklich stehenbleiben. Da wir auf jedem Fall gesetzeskonform handeln möchten, bin ich mir jetzt unsicher, ob wir dieses Projekt überhaupt durchziehen sollen. Besser ein bautechnisch schlechtes Haus als gar keines mehr. Denn: wenn eine Mauer umfällt, dann erlischt die Baugenehmigung überhaupt. Die Gemeinde sagt: Das Gebäude hätte kein Anrecht auf ein „Erhaltenswertes Gebäude“, wenn dieses in einem derart schlechten Zustand sich befindet. Es gibt den Gesetzestext: „5. Zur Sanierung darf jene Bausubstanz ausgetauscht werden, deren Erhaltung technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre. Wie weit kann man diesen Paragraphen umsetzen? Heißt das jetzt, dass einzelne Mauern ausgetauscht werden können/nur ein Minimalteil/Was passiert, wenn diese wirklich einstürzt? Irgendwie wird mir das Ganze zu riskant.
Meine Sorge, viel Geld im Vorhinein zu investieren, dann passiert wirlich was und weg ist die Kohle. Gibt’s dazu Erfahrungen in NÖ?
Sollen wir vor Baubeginn einen unabhängigen Sachverständigen beiziehen und alles via Foto dokumentieren?
Wir bräuchten da dringend Hilfe!
Danke euch allen im Vorhinein.
Gesamten Text anzeigen