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Parkett und Estrich-Trennfuge

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  •  twix
18.5. - 26.5.2014
4 Antworten 4
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Hallo Leute!

Im Forum habe ich einiges gelesen, jedoch würde ich gerne eure Empfehlung/Meinung hören/lesen, da es zw. Parkettlieferant und Parkettverleger zwei Meinungen gibt:

Wir haben uns einen 2 Schicht-Parkett (Bauwerk) mit 9,5mm zugelegt und werden diesen verkleben -> auf Zement-Estrich. Wir haben eine FBH FBH [Fußbodenheizung].

Der Estrichleger hat Trennfugen gemacht und wir sind uns unsicher ob wir ÜBER diese Trennfugen den Parkett verkleben oder an den Trennfugen eine Schiene setzen sollen. Am besten gefällt uns die Variante ohne Schiene!

Weitere Frage: muss die Estrich-Trennfuge gedübelt werden, wenn darüber der Parkett verklebt wird?

Wie ist eure Meinung dazu?

Danke.
LG.

  •  ziegelhaus50
  •   Silber-Award
18.5.2014  (#1)
!Wir haben unseren Parkettboden (Eiche 3Schicht) auf einer Länge von ca. 10 m ohne Trennfuge verklebt. Sind sozusagen über 2 Fugen vom Estrich drüber ohne das wir diese in den Holzboden übernommen haben. Ein guter Kleber kann die Dehnfugen im Estrich ohne weiteres mitmachen. Bei loser Verlegung ist es natürlich noch weniger ein Problem.
Bei uns gibt es nach 3 Jahren keine Probleme.

Dübeln mußt du nichts..die Trennfugen sind ja nicht umsonst im Estrich!!

Ach ja..wir haben alles FBH FBH [Fußbodenheizung]!

LG ZH.

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  •  wieli
21.5.2014  (#2)
...da kann einem übel werden! - Bei solchen Antworten.
Sorry ziegelhaus50, aber diese Antwort ist fahrlässig.

Nur weil man die letzten Jahre keinen Unfall hatte, kann man daraus schließen, sich in Zukunft nicht mehr anzugurten??emoji
Die Norm und der Stand der Technik sagen ganz klar, dass Schwindfugen zu verharzen und verdübeln sind und abzusanden.

Schwindfugen sind nur jene Fugen, die NICHT durch die gesamte Estrichstärke gehen sondern nur im oberen Drittel sind. Sie sollen sozusagen Sollrissstellen bilden.

Alle Bewegungsfugen gehen durch die komplette Estrichstärke und dürfen NIE ohne Fuge im Parkett überklebt werden.

Also bitte mit dem Estrichleger abklären ob es Schwind oder Bewegungsfugen sind!

Und bitte auch das Aufheizprotokoll, die Heizplombe und die CM-Messung (und nur diese!) machen !!

ALLES andere ist Pfusch und bedeutet Verlust der Ansprüche. Wenn dein Bodenleger sagt, er legt einfach drüber, übernimmt er die Haftung!! (Aber die Unannehmlichkeiten bleiben dir!) Dann such dir besser einen anderen.
Ich würde dir dringend raten zu verharzen.

Ich hoffe das konnte dir weiterhelfen.
LG WIELI

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  •  ziegelhaus50
  •   Silber-Award
24.5.2014  (#3)
!Naja, Vorschriften auf dem Papier und die Wirklichkeit liegen eben oft weit auseinander emoji
Und übrigens, ich gurte mich immer an!!..Der Vergleich ist mist!!

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  •  wieli
26.5.2014  (#4)

zitat..
ziegelhaus50 schrieb: Naja, Vorschriften auf dem Papier und die Wirklichkeit liegen eben oft weit auseinander

...

Stimmt schon, nur weil ich eine gewisse Vorschrift nicht einhalte, heißt es ja nicht, dass etwas passieren MUSS.
Aber wenn was passiert, sind wieder alle anderen Schuld, nur nicht man selbst. Dann war wieder mal der Kleber, der Estrich, der Parkett etc. schuld. Die Tatsache, dass man es selbst zu Verantworten hätte wird dann vom Tisch gewischt.

Dann ist der Jammer wieder groß weil man 150€ (fürs ganze Haus!! sparen wollte.

zitat..
ziegelhaus50 schrieb: Der Vergleich ist mist!!


... Du hattest (bis jetzt?)Glück mit dem Boden also haben es die anderen auch? Das ist ja der Trugschluß.


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