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Kanaleinmündungsabgabe

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  •  Torrn
22.5. - 23.5.2014
8 Antworten 8
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Hallo ich habe mein Elternhaus dazu und umgebaut!!!

Jetzt ist der Bescheid der Gemeinde für eine Kanaleinmündungsabgabe gekommen!!!

Meine Fragen wären jetzt,muss ich diese bezahlen obwohl ein bestehender Kanal vorhanden war!!!

Ich dachte diese Abgabe ist nur zu bezahlen wenn kein Kanal vorhanden war.

Laut Gemeinde sind für 260 qm zum bezahlen,jetzt meine Frage aus was setzt sich die Berechung zusammen???

Wohnfläche sind ca 100 qm dazu gekommen,dazu noh je ca 40 qm Garage,Heizraum/Hackschnitzelbunker und Dachboden!!!

Obwohl die Garage und der Heizraum keinen Direkten Zugang zum Haus haben!!!

  •  gloitom
  •   Gold-Award
22.5.2014  (#1)
Nachdem kein Bundesland angegeben wurde rate ich jetzt mal und verweise auf das NÖ KANALGESETZ
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrNo&Gliederungszahl=8230


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  •  rk515
  •   Gold-Award
22.5.2014  (#2)
sind es 2 getrennte wohneinheiten (parifiziert?) oder nur eine?

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  •  Clemens
  •   Bronze-Award
22.5.2014  (#3)
Also wenn sich durch den Umbau die Größe geändert hat, dann wird auch die Kanaleinmündungsangabe entsprechend an die neue Fläche angepasst. Alles andere wäre ja auch unfair gegenüber Leuten die gleich auf einmal groß bauen.


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  •  MinMax
  •   Gold-Award
22.5.2014  (#4)
ich habe - obwohl das Grundstück voll erschlossen war, denn hier stand bereits ein 85m² Holzhaus - nun auf die neugebauten 165m² die Differenz nachzahlen dürfen... sowohl beim Kanal als auch beim Wasser... waren satte 3 tausender...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.5.2014  (#5)

zitat..
MinMax schrieb: obwohl das Grundstück voll erschlossen war, denn hier stand bereits ein 85m² Holzhaus -

Darauf kommts bei Kanal und Wasser halt nicht an! "erschlossen" heißt "aufgeschlossen", heißt Bauplatzeigenschaft und keine Aufschließungsgebühr mehr. Hat - wie gesagt - mit Kanal und Wasser nichts zu tun

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  •  bautech
23.5.2014  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Hat - wie gesagt - mit Kanal und Wasser nichts zu tun


Ich nehm mal an, die 85m2-Hütte war bewilligt und auch angeschlossen - an Ortswasser sowie Ortskanal.
Dann wird mal ziemlich sicher eine Ergängzungsabgabe fällig, oder?

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  •  Torrn
23.5.2014  (#7)
Das Haus steht in Niederösterreich und es ist nur eine Wohneinheit

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
23.5.2014  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb: Darauf kommts bei Kanal und Wasser halt nicht an! "erschlossen" heißt "aufgeschlossen", heißt Bauplatzeigenschaft und keine Aufschließungsgebühr mehr. Hat - wie gesagt - mit Kanal und Wasser nichts zu tun

Sorry, Karl, wenn ich die falschen Begriffe benutzt habe...
... Bautech bringt es (mal wieder) auf den Punkt:

zitat..
bautech schrieb: Ich nehm mal an, die 85m2-Hütte war bewilligt und auch angeschlossen - an Ortswasser sowie Ortskanal.
Dann wird mal ziemlich sicher eine Ergängzungsabgabe fällig, oder?


ganz genau, es wurde nur die Differenz zwischen 85 und 185m² bei Wasser und Kanal ausgerechnet (natürlich mit aktuellem Tarif) und ich wurde freundlich aber bestimmt gebeten, die ausgerechneten Beträge zu überweisen, vorsichtshalber war im Folgesatz gleich dabei, was passiert wenn ich es nicht tue...

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