Also wenn sich durch den Umbau die Größe geändert hat, dann wird auch die Kanaleinmündungsangabe entsprechend an die neue Fläche angepasst. Alles andere wäre ja auch unfair gegenüber Leuten die gleich auf einmal groß bauen.
ich habe - obwohl das Grundstück voll erschlossen war, denn hier stand bereits ein 85m² Holzhaus - nun auf die neugebauten 165m² die Differenz nachzahlen dürfen... sowohl beim Kanal als auch beim Wasser... waren satte 3 tausender...
.. MinMax schrieb: obwohl das Grundstück voll erschlossen war, denn hier stand bereits ein 85m² Holzhaus -
Darauf kommts bei Kanal und Wasser halt nicht an! "erschlossen" heißt "aufgeschlossen", heißt Bauplatzeigenschaft und keine Aufschließungsgebühr mehr. Hat - wie gesagt - mit Kanal und Wasser nichts zu tun
.. Karl10 schrieb: Hat - wie gesagt - mit Kanal und Wasser nichts zu tun
Ich nehm mal an, die 85m2-Hütte war bewilligt und auch angeschlossen - an Ortswasser sowie Ortskanal.
Dann wird mal ziemlich sicher eine Ergängzungsabgabe fällig, oder?
.. Karl10 schrieb: Darauf kommts bei Kanal und Wasser halt nicht an! "erschlossen" heißt "aufgeschlossen", heißt Bauplatzeigenschaft und keine Aufschließungsgebühr mehr. Hat - wie gesagt - mit Kanal und Wasser nichts zu tun
Sorry, Karl, wenn ich die falschen Begriffe benutzt habe... ... Bautech bringt es (mal wieder) auf den Punkt:
.. bautech schrieb: Ich nehm mal an, die 85m2-Hütte war bewilligt und auch angeschlossen - an Ortswasser sowie Ortskanal.
Dann wird mal ziemlich sicher eine Ergängzungsabgabe fällig, oder?
ganz genau, es wurde nur die Differenz zwischen 85 und 185m² bei Wasser und Kanal ausgerechnet (natürlich mit aktuellem Tarif) und ich wurde freundlich aber bestimmt gebeten, die ausgerechneten Beträge zu überweisen, vorsichtshalber war im Folgesatz gleich dabei, was passiert wenn ich es nicht tue...
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