« Hausbau-, Sanierung  |

Haus selber bauen - Bautafel?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  jungatirola
17.6. - 4.7.2014
35 Antworten 35
35
Haus selber bauen
hallo
hab eine rechtliche frage:
ich möchte mein massivhaus, zusammen mit meinem onkel (er ist gelernter maurer, arbeiter jetzt im büro) sowie meinen 3 brüdern selbst aufbauen.
d.h. schalung ausleihen, kran ausleihen, ziegel selbst kaufen, beton selbst bestellen und alles selber erledigen.
hab nun eine rechtliche frage:
- früher hat es ja diese bautafel gegeben - braucht man so etwas heute auch noch?
- bzw. kann es irgendwelche probleme mit der finanz oder dem arbeitsinspektorat geben?

  •  Ing. Graf
  •   Bronze-Award
17.6.2014  (#1)
nicht so einfach - Hallo jungatirola!

Es wird ein Bauführer benötigt, der gegenüber den Behörden für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.

Bzgl. Finanz fallen unter familiäre Mithilfe meines Wissens nur Verwandte 1. Grades - Onkel also nicht mehr. Somit wäre das Schwarzarbeit.

lg

Ing. Graf

1
  •  jungatirola
17.6.2014  (#2)
wie kann etwas schwarzarbeit sein, wenn er kein "Gehalt" erhält???

unentgeltliche hilfe kann doch nie schwarzarbeit sein?

als bauführer würde mein planzeichner/baumeister auftreten

1
  •  deejay
17.6.2014  (#3)

zitat..
Ing. Graf schrieb: Bzgl. Finanz fallen unter familiäre Mithilfe meines Wissens nur Verwandte 1. Grades - Onkel also nicht mehr. Somit wäre das Schwarzarbeit.


Also ich hatte auf der Baustelle eine Kontrolle.
Da war ein Onkel von mir dabei, FF Kollegen waren da, nach einem Nachweis (Mitglieder liste), das diese wirklich bei der der gleichen Feuerwehr sind, war das alles kein Problem mehr.

Einen Bauführer braucht man, da kommt man nicht drüber hinweg.
Der muss auch den Einreichplan stempeln.

edit:

zitat..
wie kann etwas schwarzarbeit sein, wenn er kein "Gehalt" erhält???


in österreich musst du für deine Arbeit gesetzlich entlohnt werden.
Ein, "ich mach das freiwillig ohne entlohnung" gibt es nicht.

1


  •  Ing. Graf
  •   Bronze-Award
17.6.2014  (#4)
Sozialabgaben - Hallo jungatirola!

Da geht es um die "Hinterziehung" der Sozialabgaben, die fällig wären, wenn du deinen Onkel ordnungsgemäß entlohnen würdest. Generell darf niemand unter der kollektivvertraglichen Mindestentlohnung bezahlt werden. Im Endeffekt stimmt es grob, was deejay sagt.

lg

Ing. Graf.

1
  •  Ing. Graf
  •   Bronze-Award
17.6.2014  (#5)
Nachtrag - Auch Getränke, Essen, ... sind an sich schon eine Entlohnung!

1
  •  neoplan
17.6.2014  (#6)
genau - und wenn dein tennis-partner besser spielt als du, ist er dein trainer:...lohn,abgaben,arbeitsruhezeit,...

1
  •  MinMax
  •   Gold-Award
17.6.2014  (#7)

zitat..
deejay schrieb: in, "ich mach das freiwillig ohne entlohnung" gibt es nicht.

es gibt doch ehrenamtliche Tätigkeiten... na Spass... aber dann "entlohne" die Mithelfer mit 1€/h, es gibt hier doch keinen Mindestlohn.

1
  •  deejay
17.6.2014  (#8)
sicher, es gibt einen kollektiv.

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Geschaeftsstelle-Bau/KV_Bau_Angestellter_16_04_2014.pdf

1
  •  jungatirola
17.6.2014  (#9)
was heißt das nun konkret?

ich brauche einen bauführer, das ist klar - das würe man archtekt machen, der gleichzeitig baumeister ist.

wenn ich dann zusammen mit meinem onkel und meinen cousins den rohbau aufstelle brauch ich doch keine "angst" haben? nachbarschaftshilfe

1
  •  altenberg
  •   Gold-Award
17.6.2014  (#10)
wir haben von der Firma - wo wir das Material gekauft haben, so eine Tafel + so eine Art Bestätigung bekommen (die wurde dann an der Tafel befestigt).

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo jungatirola,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Haus selber bauen - Bautafel?

  •  jungatirola
17.6.2014  (#11)
braucht man also doch noch eine art Bautafel - wie man sie früher hatte? ein baustoffhändler mit dem ich heute telefoniert habe, hat gesagt, es gibt keine bautafeln mehr

1
  •  deejay
17.6.2014  (#12)
jungatirola, vergiss die tafeln, die interessiert in wirklichkeit niemand.

ich sehe kein problem wenn du einen bauführer hast, der rechtlich für den bau gerade steht und du das ganze mit deiner familie baust.
die hütte soll halt schon so werden wie am plan, ned das der bauführer die führung zurück legt, dann stehst schnell ohne da und darfst nicht weiter bauen.

1
  •  jungatirola
17.6.2014  (#13)
dass nach plan gebaut wird ist eh klar - und bautafel brauch ich daher auch keine.

wie läuft das "verfahren" dann eigentlich ab?

der bauführer (gleichzeitig architekt) stempelt den einreichplan
ich mache bei der gemeinde die baubeginnanzeige
und wenn alles fertig ist die bauvollendungsmeldung?



1
  •  deejay
17.6.2014  (#14)
richtig!

1
  •  heinzi
  •   Gold-Award
17.6.2014  (#15)
Ein baukoordinator - Solltest du bestellen! Der ist für die Sicherheit am Bau zuständig! Wenn du keinen bestimmst, dann ist der Bauherr verantwortlich und haftet für alle unfaelle

1
  •  deejay
17.6.2014  (#16)
naja, er baut ausschließlich mit der Familie, die werden ihn bei einem Unfall wohl nicht anzeigen.


1
  •  Breitfuss
18.6.2014  (#17)
@deejay -

zitat..
Also ich hatte auf der Baustelle eine Kontrolle.
Da war ein Onkel von mir dabei, FF Kollegen waren da, nach einem Nachweis (Mitglieder liste), das diese wirklich bei der der gleichen Feuerwehr sind, war das alles kein Problem mehr.


Ich denke nicht, dass das rechtlich gedeckt ist. Waren die Kontrollore vielleicht so nett.

Ich kenne einen Fall, da gab es nach eine Kontrolle eine Anzeige und empfindliche Strafen für beide Seiten (alte Jugendfreunde). Trotz jahrzehntelanger Mitgliedschaft bei der Dorf-Feuerwehr.
Wobei der Helfer beruflich auch in der Bauwirtschaft tätig ist, wenn auch nicht im Einfamilienhaus/Privatbereich.

Irgendwo hier hab ich mal gelesen dass es auch darum geht? Also wenn dir ein befreundeter Elektriker die Elektrik macht, ist das Schwarzarbeit, wenn er dir beim Ziegelschleppen hilft, nicht?!


1
  •  deejay
18.6.2014  (#18)
ob es rechtlich korrekt ist/war, kann ich ehrlich gesagt auch nicht sagen.
die meinten damals nur, ob ich das irgendwie auch beweisen kann, dass es sich tatsächlich um Freunde/Kameraden handelt, darauf hab ich ihnen online die Liste gezeigt.
Danach meinten sie nur noch, danke passt so und waren wieder weg.

Der Beruf von ihnen hat sie eigentlich gar nicht interessiert.
Ich würde aber einfach bei der Finanz anrufen und mich erkundigen.
Hab diesbezüglich immer sehr gute Erfahrungen gemacht.
Woher unser Finanzamt so einen schlechten Ruf hat weiß ich nicht, ich erfuhr immer freundliche Auskunft.

1
  •  fateish
  •   Gold-Award
20.6.2014  (#19)

zitat..
deejay schrieb: Woher unser Finanzamt so einen schlechten Ruf hat weiß ich nicht, ich erfuhr immer freundliche Auskunft.


das liegt am amt des finanzministers emoji (und da hatten wir in der vergangenheit selten glück)

sry für offtopic - im endeffekt ist es gemeinhin so: wo kein kläger da kein richter, und wenn du nicht das ausgesprochene pech hast, dass jemand vom arbeitsinspektorat vorbeischaut (die dann auch noch pingelig sind), wird's diesbezüglich keine probleme geben. ich würde mir nur mit dem bauführer vereinbaren, dass jeder baufortschritt abgenommen wird, nicht dass sich dann ein vermeintlich kleiner fehler dramatisch auswirkt.

1
  •  energie_experte
20.6.2014  (#20)

Bauführer: Hier kann ich nur für NÖ sprechen, doch ein Bauführer ist NICHT erforderlich. Wenn kein Bauführer bestellt ist, dann wird nach Fertigstellung des Bauwerkes von der Baubehörde eine "Abnahmeprüfung" mit einem Sachverständigen (von der Gemeinde bestellt) durchgeführt.
Kollektivvertrag: Auszug aus dem KV für Bau:

zitat..
2. Fachlicher Geltungsbereich:
Der Kollektivvertrag gilt für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie im Sinne der Fachgruppenordnung, BGBl Nr 223/1947, in der jeweils geltenden Fassung sind.


Ich glaube kaum dass der jungatirola ein konzessionierter Bauunternehmer ist und seine Verwandtschaft bei ihm im Betrieb beschäftigt ist?????????????
Dass für ihn Kollektivvertrag gelten soll ist nicht richtig.

Dass die Verpflegung auf der Baustelle schon eine Entlohnung darstellt ist mir auch neu. Leute, wenn das so ist, müssen wir zukünftig Grillpartys im Geheimen feiern, sonst klopft uns die Finanz auf oder nur Leute einladen mit denen man überhaupt keine irgendwelche geartete Beziehung hat emoji Es kann ja sein dass Leute eingeladen werden, denen ich schon mal irgendwo geholfen habe.

Aber: In meiner Verwandtschaft gab es einen ähnlichen Fall: da hat sich einer Leute zum Hausbauen ausgeliehen von seinem Bruder. Blöderweise war sein Bruder aber Unternehmer und diese "Helfer" bei ihm angestellt waren zu jener Zeit. Die "Überstunden" wurden dann aber steuerfrei ausbezahlt. Das war teuer...


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
2.7.2014  (#21)

zitat..
energie_experte schrieb: Bauführer: Hier kann ich nur für NÖ sprechen, doch ein Bauführer ist NICHT erforderlich. Wenn kein Bauführer bestellt ist, dann wird nach Fertigstellung des Bauwerkes von der Baubehörde eine "Abnahmeprüfung" mit einem Sachverständigen (von der Gemeinde bestellt) durchgeführt.


Mhmm, das sieht die Bauordnung aber anders, war auch bei uns so.
"§ 25 Beauftragte Fachleute und Bauführer
(1) Der Bauherr hat mit der Planung und Berechnung des Bauvorhabens Fachleute zu betrauen, die hiezu gewerberechtlich oder als Ziviltechniker befugt sind. Besitzt der Bauherr oder einer seiner Dienstnehmer selbst diese Befugnis, ist eine solche Betrauung nicht erforderlich.

(2) Die Arbeiten für Vorhaben nach § 14 Z. 1, 2, 4, 5, 7 und 8 sind durch einen Bauführer zu überwachen. Für dessen Befugnis gilt Abs. 1 sinngemäß. Davon abweichend, darf eine Gebietskörperschaft, die selbst Bauherr ist oder diesen vertritt, eine Person, die in einem Dienstverhältnis zu ihr steht und die die gleiche Befähigung besitzt, die zur Erlangung der Befugnis nach Abs. 1 erforderlich ist, zum Bauführer bestellen. An der Ausführung des Bauvorhabens darf ein Bauführer nur dann beteiligt sein, wenn er im Besitz einer Befugnis nach Abs. 1 ist.

(3) Spätestens wenn der Bauherr der Baubehörde den Baubeginn meldet, hat er gleichzeitig den Bauführer bekannt zu geben. Die Baubehörde hat dem Bauführer je eine Ausfertigung des Baubewilligungsbescheides sowie seiner mit einem Hinweis auf ihn versehenen Beilagen (Bauplan, Baubeschreibung etc.) auszufolgen.

(4) Legt der Bauführer seine Funktion zurück, hat er dies der Baubehörde mitzuteilen. Die ihm zur Verfügung gestellte Ausfertigung des Baubewilligungsbescheides samt Beilagen ist zurückzustellen. Die Ausführung des Bauvorhabens ist zu unterbrechen, bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist."

zitat..
jungatirola schrieb: ich möchte mein massivhaus, zusammen mit meinem onkel (er ist gelernter maurer, arbeiter jetzt im büro) sowie meinen 3 brüdern selbst aufbauen.


Das steht m.E. eher auf wackeligen Beinen...wegen dem Onkel als gelernten Maurer und der Verhältnismässigkeit (ganzes Haus).
Wenn der Onkel vorm Grillabend schnell mal eine aufgestemmte Leitung zuputzt, wird´s eher egal sein.
Das ganze Thema Schwarzarbeit und Nachbarschaftshilfe is eher schwammig definiert, auch selbst dann, wenn kein Geld fließt.
Z.b. Freund (Elektriker) macht div. Installationen, du (Mechaniker) reparierst im Gegenzug seine Autos, beides ohne Geldfluß --> Schwarzarbeit.

Aber auch hier gilt, wo kein Kläger, da kein Richter und die Finanzbeamten sind wohl auch unterschiedlich und werden nicht alles so eng sehen, vor allem bei Familien oder Freundschaftsdiensten.

Wenn allerdings dein "bester" Freund aus der Slowakei ned mal deinen Nachnamen weiß und schon 3 Wochen durchgängig bei dir arbeitet, wirds eher schwierig zu beweisen sein emoji



1
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next