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hi,
ich kann leider nichts konstruktives beitragen, mich interessiert aber wo du baust. lgc |
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Ein Bekannter dem ich das Haus geplant habe, hatte das Problem auch einmal. Die Entscheidung traf aber nicht die Ortsbildkommission oder der Beirat, sonder ein extra hinzugezogener SV für Ortsbildgestaltung. da hat dann ein Gutachten mit einer Begründung verfasst. Es ging dabei aber nciht um die Optik des Hauses sondern um die situierung am Grundstück weil es ein komplettes hanggrundstück war. |
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Hallo, weiß nicht ob ich die Gemeinde nennen darf. Bauen in Kärnten, Bezirk Villach - Land. Haben gestern das Schreiben der Gemeinde erhalten für den Termin. Darin schreiben sie, dass die Ortsbildpflegekommission mit einer gutachlichen Stellungnahme beauftragt wurde und wir eingeladen sind an der Sitzung mit Planverfasser teilzunehmen. Hanggrundstück haben wir keines, nur leichte Neigung, wodurch wir lt. Bebauungsplan nur darauf achten mussten, dass der Keller max. 1,20 m aus dem Urgelände herausragt, damit er nicht als Vollgeschoß gilt. Und die Baulinie mussten wir beachten... Lg |
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hi alinea,
weisst du ob du im ort einen ortbildschutz hast? ich kenne das thema aus meiner beruflichen erfahrung nur viel zu gut, oftmals gibt es in alt eingesessenen gemeinden einen ortsbildschutz der dir gewisse bauformen, materialien und co (abgesehen vom bebauungsplan) vorschreibt. dies kann beispielsweise die verwendung von eindeckungen, fassadengestaltungen und co sein. je nachdem welches interesse das bauvorhaben für den ort hat, bzw deine beziehungen zur komission oder bei kleineren ortschaften zum SV sind kann da sicher verhandelt werden. ich kann dir jetzt aber nicht sagen, ob der ortbildschutz nach seinem gutachten in einem bescheid erlassen wird, den du dann beeinspruchen kannst... EDIT: am ende wirst du wohl den negativen baubescheid beeinspruchen können, der sich auf das gutachten des ortbildschutzes stützt. |
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hi XandL,
so weit ich weiß, gibt es keinen generellen Ortsbildschutz- laut Infos aus dem WWW gibt es den z.B. nur für die Altstadt der Stadt Villach, aber generell für die Gemeinde in der wir bauen wollen wüsste ich nichts davon... Aber ja, die Gemeinde ist da sehr alteingesessen... Die Punkte, die du aufzählst wurden alle und noch einige mehr (Art/Höhe/Beschaffenheit der Einfriedung, Dachform, Baulinie, Dacheindeckung, Fassadenfarbe, ...) sehr detailliert im Bebauungsplan definiert, daher dachten wir, wenn wir diese Punkte alle einhalten, sind wir auf der sicheren Seite- falsch gedacht. Die Kärntner Bauordnung schreibt es so vor: Und genau auf diesen Paragraphen beruft sich die Gemeinde im Schreiben... Naja da wird uns wohl nix anderes übrig bleiben als abzuwarten... und zu hoffen, dass wir die Kommission von unseren BVH überzeugen können und es von da an ohne Verzögerungen weiter geht... Leider dann wahrscheinlich erst im Frühjahr statt geplant im Herbst... |