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Ortsbildpflegekommission / Gestaltungsbe

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  •  Alinea
15.7. - 17.7.2014
5 Antworten 5
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Hallo, wir planen (leider schon seit längerem) unseren Hausbau. Zur Abwechslung kommt es wiedermal zu einer Verzögerung. Haben bei der Gemeinde das Ansuchen um die Baubewilligung eingereicht. Darauf erhielten wir einen Verbesserungsauftrag. Haben die gewünschten Änderungen vorgenommen und die Pläne wurden soweit auch als ok befunden.
Nur und jetzt kommt das ABER... die Gemeinde will das BVH bei der Ortsbildpflegekommissin zur Begutachtung vorlegen... Heute wurde und mitgeteilt, dass nicht sicher ist, dass wir beim Termin Mitte August dran kommen, der nächste wäre Mitte September. Eigentlich wollten wir im September (Baustopp bis 15.9.) loslegen.
Leider finde ich keine hilfreichen Infos dazu im www.
Die Gemeinde meint zu uns, sie müssten das BVH vorlegen- ich verstehe die Beschreibung aber so, dass dies eher ein Gremium ist, welches zur Schlichtung hinzugezogen werden kann.
Schlichten muss man aber nur, wenn man sich nicht einig ist- oder verstehe ich das falsch?
Daher denke ich, dass die Gemeinde eigentlich nicht will, dass wir so bauen, und hofft, dass das Gremium das auch so sieht.

Zu unserem BVH:
Planen ein EFH mit Pultdach- und darauf eine Solar- und Photovoltaikanlage. (sämtliche Anforderungen des Bebauungsplanes wurden eingehalten!) Und genau Kollektoren stören nun scheinbar die Gemeinde. Im Allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde sind aufgeständerte Kollektoren lt. Auskunft des Technikers der Gemeinde generell verboten. Er hat sich sehr darüber gewundert, dass dies in unserem Bebauungsplan- der für die neu entstehende Siedlung festgelegt wurde- nicht mehr vermerkt ist, denn eigentlich will die Gemeinde sowas nicht...
Hinzu kommt, dass wir schon vor 2 Jahren, bevor wir das Grundstück erworben haben, schonmal nachgefragt haben, ob wir auf diesem Grundstück so bauen dürfen. Damals meinte die Leiterin der Bauabteilung, es würde halt nicht schön aussehen, aber bei einem Pultach geht es halt nicht anders. Mehr nicht.
Kann ich irgend etwas tun, um die Vorlage bei der Ortsbildpflegekommission zu verhindern?
Falls nicht, ist deren Entscheidung rechtskräftig und bindend?

Danke für eure Hilfe!

Lg

  •  fateish
  •   Gold-Award
17.7.2014  (#1)
hi,

ich kann leider nichts konstruktives beitragen, mich interessiert aber wo du baust.

lgc

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  •  StefanP
  •   Bronze-Award
17.7.2014  (#2)
Ein Bekannter dem ich das Haus geplant habe, hatte das Problem auch einmal. Die Entscheidung traf aber nicht die Ortsbildkommission oder der Beirat, sonder ein extra hinzugezogener SV für Ortsbildgestaltung. da hat dann ein Gutachten mit einer Begründung verfasst. Es ging dabei aber nciht um die Optik des Hauses sondern um die situierung am Grundstück weil es ein komplettes hanggrundstück war.

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  •  Alinea
17.7.2014  (#3)
Hallo,
weiß nicht ob ich die Gemeinde nennen darf. Bauen in Kärnten, Bezirk Villach - Land.
Haben gestern das Schreiben der Gemeinde erhalten für den Termin. Darin schreiben sie, dass die Ortsbildpflegekommission mit einer gutachlichen Stellungnahme beauftragt wurde und wir eingeladen sind an der Sitzung mit Planverfasser teilzunehmen.
Hanggrundstück haben wir keines, nur leichte Neigung, wodurch wir lt. Bebauungsplan nur darauf achten mussten, dass der Keller max. 1,20 m aus dem Urgelände herausragt, damit er nicht als Vollgeschoß gilt. Und die Baulinie mussten wir beachten...

Lg

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  •  XandL
17.7.2014  (#4)
hi alinea,

weisst du ob du im ort einen ortbildschutz hast? ich kenne das thema aus meiner beruflichen erfahrung nur viel zu gut, oftmals gibt es in alt eingesessenen gemeinden einen ortsbildschutz der dir gewisse bauformen, materialien und co (abgesehen vom bebauungsplan) vorschreibt. dies kann beispielsweise die verwendung von eindeckungen, fassadengestaltungen und co sein.
je nachdem welches interesse das bauvorhaben für den ort hat, bzw deine beziehungen zur komission oder bei kleineren ortschaften zum SV sind kann da sicher verhandelt werden.
ich kann dir jetzt aber nicht sagen, ob der ortbildschutz nach seinem gutachten in einem bescheid erlassen wird, den du dann beeinspruchen kannst...

EDIT: am ende wirst du wohl den negativen baubescheid beeinspruchen können, der sich auf das gutachten des ortbildschutzes stützt.

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  •  Alinea
17.7.2014  (#5)
hi XandL,

so weit ich weiß, gibt es keinen generellen Ortsbildschutz- laut Infos aus dem WWW gibt es den z.B. nur für die Altstadt der Stadt Villach, aber generell für die Gemeinde in der wir bauen wollen wüsste ich nichts davon...

Aber ja, die Gemeinde ist da sehr alteingesessen...
Die Punkte, die du aufzählst wurden alle und noch einige mehr (Art/Höhe/Beschaffenheit der Einfriedung, Dachform, Baulinie, Dacheindeckung, Fassadenfarbe, ...) sehr detailliert im Bebauungsplan definiert, daher dachten wir, wenn wir diese Punkte alle einhalten, sind wir auf der sicheren Seite- falsch gedacht.

Die Kärntner Bauordnung schreibt es so vor:

zitat..

§ 8 K-BO 1996 Ortsbildschutz

(1) Ergeben sich in einem durch dieses Gesetz geregelten Verfahren Auffassungsunterschiede, ob durch das Vorhaben Interessen des Schutzes des Ortsbildes verletzt werden, so haben sowohl der Bewilligungswerber als auch die Behörde - unter gleichzeitiger Verständigung des anderen Antragsberechtigten - das Recht, an die Ortsbildpflegekommission (§ 11 des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes 1990) mit dem Antrag auf Erstattung eines Gutachtens heranzutreten.


(2) Der Bewilligungswerber und die Behörde sind auf ihr Verlangen zur Sitzung der Ortsbildpflegekommission einzuladen und zu hören.


(3) Die Ortsbildpflegekommission hat das Gutachten zum ehestmöglichen Zeitpunkt, längstens aber binnen sechs Wochen ab Einlangen des Antrages, zu erstellen und dem Bewilligungswerber und der Behörde zu übermitteln.


Und genau auf diesen Paragraphen beruft sich die Gemeinde im Schreiben...

Naja da wird uns wohl nix anderes übrig bleiben als abzuwarten... und zu hoffen, dass wir die Kommission von unseren BVH überzeugen können und es von da an ohne Verzögerungen weiter geht... Leider dann wahrscheinlich erst im Frühjahr statt geplant im Herbst...



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