Hallo!
Müsst ihr auch die Beglaubigungskosten bei Abdeckung des Darlehens bezahlen? Habe eine Abrechnung für Abdeckung des Bauspardarlehens bekommen und da sind folgende Punkte angeführt:
Spesen für Erstellung bzg. Prüfung von Urkunden 60€
Beglaubigungskosten für Löschungserklärung -129,74
Als ich nachgefragt habe, was die Beglaubigungskosten für Löschungserklärung ist, habe ich folgende Antwort bekommen:
Die € 60,- Spesen sind für die Erstellung und Prüfung der Löschungserklärung, die € 129,74 fallen für die Beglaubigung der Urkunde bei unserem Notar in Wien an.
Ich kapier diese Erklärung nicht ganz... Wenn ich von der Bank eine formlose Bestätigung bekomme, dass diese Bank aus unserem Grundbuch gelöscht werden kann, bräuchte ich ja keine Beglaubigung vom Notar der Bank??? Mich ärgert es, dass noch irgendwelche Gebühren dazugekommen sind, die nicht im Darlehensangebot angeführt waren, das Darlehen haben wir ja erst 2011 bezogen...
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