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Kamin Spenglerei Dach korrekt?

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  •  MichiWu
29.8. - 10.9.2014
19 Antworten 19
19
Hallo zusammen,
kann mir jemand anhand der hochgeladenen Fotos sagen ob die gespenglerte Kamineinfassung zum Dachziegel hin so korrekt ist? Ich habe das Gefühl, dass hier ein Falz fehlt bzw. kein Loch sein dürfte. Laut meinem Spengler ist das so korrekt.
Danke im Voraus.

2014/20140829882807.JPG


2014/20140829466624.JPG

  •  MichiWu
1.9.2014  (#1)
Hallo nochmal,
soll ich noch mehr Fotos zur Verfügung stellen, oder andere Details?

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  •  eggerhau
1.9.2014  (#2)
Kamin Spenglerei Dach korrekt? - Ja, mit einer Gesamtansicht. So kann man sich nicht wirklich ein "Bild" machen.

Gruss HDE

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  •  MichiWu
1.9.2014  (#3)
Folgend noch ein paar Fotos. Ich hoffe man kann es sich jetzt etwas besser vorstellen. Zur Erklärung - die Stelle, wo ich einen Mangel vermute ist rechts hinten. Wir haben ein 20 Grad steiles Dach. Ziegel ist ein Creaton. Kaltdach ist vorhanden. Der Kamin wurde links und rechts mit einem Doppelfalz verkleidet - auf der rechten Seite hinten hört der Falz jedoch mittig einfach auf.
Vorderansicht:

2014/20140901578914.JPG

Rechte Seite:

2014/20140901610042.JPG

Rückseite:

2014/20140901310893.JPG

Rückseite seitlich (wo ich den Mangel vermute):

2014/20140901310893.JPG

2014/2014090161214.JPG

Vorderer rechter Bereich - wo der Doppelfalz dann auch endet:

2014/20140901296062.JPG

Hinterer rechter Bereich:

2014/20140901777812.JPG



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  •  StefanP
  •   Bronze-Award
2.9.2014  (#4)
ich bin was spenglergeschichten angeht zwar kein profi, aber die rechte seite sieht mir falsch aus.
Normal wird die verblechtung seitlich und im unteren bereich über den ziegelgeführt und im obenern bereich der Ziegel über die verblechung.
Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren.

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  •  MichiWu
4.9.2014  (#5)
Danke. Kennt sich sonst noch wer aus auf diesem Gebiet? Der Spengler wird sich das ganze vor Ort nochmal anschauen und wird jedoch wieder versuchen, dass er mir erklärt, dass alles bestens ist.

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  •  bauhh
8.9.2014  (#6)
vorderer Rechter Bereich ist meines Erachtens nicht richtig ausgeführt!
Hinterer rechter Bereich auch! Alleine wegen der Dichtmasse und wegen der Senkrechten Stückelung.

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  •  MichiWu
8.9.2014  (#7)
Danke für die Antwort. Darf man leicht senkrecht nicht stückeln? Mein Spengler weigert sich leider die Spengler-ÖNORM zum gemeinsamen Termin (nächste Woche) mitzunehmen.

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  •  bauhh
8.9.2014  (#8)
dazu ist er leider auch nicht verpflichtet emoji
.

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  •  joski
  •   Gold-Award
8.9.2014  (#9)
wahrscheinlich kennt er sie auch nicht.

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  •  anho
  •   Gold-Award
8.9.2014  (#10)
Besorg du dir die Normen und konfrontiere ihn damit!
Dann siehst eh, wie er reagiert!

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  •  MichiWu
9.9.2014  (#11)
ich hab schon im Internet gesucht. Leider sind die dafür geltenden Normen nur käuflich zu bekommen. Hat jemand von euch zufällig Zugang zu den Normen?

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  •  anho
  •   Gold-Award
9.9.2014  (#12)
Frag bei der Innung nach und erkläre ihnen die Sache!
Die wollen sicher auch ihr ansehen behalten!


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  •  MichiWu
9.9.2014  (#13)
Danke für den Tip. Ich werde heute gleich anrufen und werde euch berichten.

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  •  bauhh
9.9.2014  (#14)
Man darf leider nur Auszüge aus den Normen weitergeben und nicht die ganzen! Kosten ja auch uns Geld!
Da ist die Austrian Standarts sehr bedacht darauf.


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  •  MichiWu
9.9.2014  (#15)
Hallo nochmal, die Innung konnte mir leider nicht wirklich weiterhelfen. Angeblich haben Sie die (ö)Normen selbst nicht. Weiters wurde mir mitgeteilt, dass sie für Unternehmer zuständig sind und nicht für Konsumenten. :(

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
9.9.2014  (#16)
das ist schon alles ein bisschen witzig find ich
da gibt es Normen die eingehalten werden sollen, der Konsument kommt aber nicht unentgeltlich an die Normen und die Firmen haben keine Vorweispflicht
da kann man sich das ganze eigentlich auch sparen wenn einer auf stur schaltet

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
9.9.2014  (#17)

zitat..
MichiWu schrieb: die Innung konnte mir leider nicht wirklich weiterhelfen...

das tut mir leid. wir haben sehr gute erfahrungen mit der innung gemacht. bei uns gings um einen fassadenschurken beim wdvs.

die innung hatte einen gutachter, der auch als mediator zwischen kunde und handwerker vermittelt. dem hatten wir unsere bilder geschickt, er hat dann gemeint, daß alle bei ihm im büro zusammengelaufen sind und nicht glauben konnten daß das eine firma gebaut hat. die waren schon sehr aufs ausmerzen der schwarzen schafe aus...

abschließend hat er uns gefragt ob er unsere bilder bei schulungen verwenden dürfe ... emoji

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  •  MichiWu
9.9.2014  (#18)
Korrekterweise muss ich noch erwähnen, dass mich die Innung an einen gerichtlich beeideten Sachverständigen verwiesen hat.

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  •  StefanP
  •   Bronze-Award
10.9.2014  (#19)
Wenn nichts mehr hilft, dann erwähne vor dem Spengler, dass du dich an einen Gerichts SV wenden wirst. Wenn der Spengler halbwegs intelligent ist, wird er einlenken und die Ausführung korregieren.
Andernfalls hol dir wirklich einen SV.

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