Hallo,
möchte bald ein Kleingartenwohnhaus errichten und denke gerade über den Plan nach.
Zu meiner Frage:
Mein Grund liegt bei knapp unter 10m Breite sodass ich laut Kleingartengesetz an die Grunstücksgrenze bauen kann.
Jetzt möchte ich gerne im 1.Stock zum Nachbar ein Fenster haben,da die Aussicht in die Weite sehr schön ist.
Darf ich das vom Schlafzimmer im 1.Stock aus ?
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