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und es befindet sich kein sicherschacht in der nähe wo du anschließen kannst/darfst? |
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Ganz ehrlich?.wenn ihr jetzt aktuell auf dem Bruch herum fahrt...Bagger her...aufgerissen und an Sickerschacht od. Regenwasserkanal angeschlossen...Bagger wirft alles wieder zu...fertig. Kostet zwar, aber alles andere wäre eine halbe Lösung.
lg, |
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die Umweltberatung - hat einen schönen Flyer über die Versickerung herausgegeben. Habe ihn über den Begriff Humusrigol gefunden. |
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Unser Nachbar hatte das gleiche Problem. Bei ihm wurde es mit einem 1m breiten Streifen aus Grünmuldensteinen gelöst.
Ist halt die Frage ob einem das gefällt. lg |
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wrde da auch kalkis lösung bevorzugen. da hast dann fü immer a ruhe! bei uns führt die entwässerung auch über den einlaufschacht in den sickerschacht. der is auch in der auffahrt. |
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Die Regenwasserleitung verläuft leider genau unter einer Steinschlichtung, siehe:
Die Steinschlichtung endet genau an der Straße. Auf dem 2. Bild sieht man li. hinten ein mit Plastik abgedecktes Rohr. Das ist der Spülschacht für die Drainage, und direkt dahinter befindet sich der Regensinkkasten aus Beton wo später mal das Fallrohr der Carportentwässerung reinläuft. Ich könnt max. - wenn ich ein Rigol mach - vom Rigol weg, am Fuße der Steinschlichtung entlang zum Regensinkkasten ein Rohr machen und das dann in den Regensinkkasten reinführen. So ungefähr: Mit Rasensteinen zur Versickerung würde das ansonsten so aussehen: Was meint ihr? Thx! |
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Auf der anderen Straßenseite (gegenüberliegend unserer Einfahrt) gibt's dann übrigens eine Entwässerungsrinne u. Entwässerungsschächte. Die Straße ist in Richtung Entwässerungsrinne geneigt u. unsere Einfahrt ist wie man auf den Bildern sieht auch Richtung Straße geneigt. |
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...dein Wasser darfst aber nicht auf (od. über) öffentlichen Grund (=Straße) entwässern. Auch wenns den Nachbarn aktuell egal wäre...was in Zukunft passiert kann man nie wissen.
lg, EDIT: Ob die Rasensteine das Regenwasser der Einfahrt aufnehmen können wage ich zu bezweifeln. |
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Gibts da eigentlich... eine spezielle Vorgabe ab wann man eine versiegelte Fläche entwässern muss? Also z.B.: ab einer nicht überdachten Einfahrtsgröße von xy muss ich ein Rigol od. eine sonstige Entwässerung machen... Denn wenn ich jetzt - mal angenommen - nur einen 1m breiten Streifen hin zur Straße hätte, muss ich für diese kleine Fläche auch extra eine Entwässerung machen? Ich frag deshalb, weil wir da später ein Carport machen, und das Dach auch z.T. über die Einfahrt gehen wird. Und das Dach würde ja sowieso mittels Dachrinne, Fallrohr, etc. entwässert werden. |
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Weiß keiner wie hier die Vorgaben sind? (Stmk.)
Wir werden jetzt jedenfalls kein Rigol machen, sondern max. einen befahrbahren Hofsinkkasten in der auf der Skizze li. unteren Ecke vor der Steinschlichtung. Mit dem Asphalt müssten sie dann eben eine Vertiefung "hinmodellieren", damit das meiste Wasser dorthin ablaufen kann. Max. deshalb, weil unser Nachbar, der die selbe Einfahrtssituation hat wie wir, überhaupt nichts machen will, weil er meint, das Wasser läuft dann eh auf der anderen Straßenseite gleich in die Entwässerungsrinne (Straße ist aktuell noch privat). |