irgendwie sieht es aus, als hätte unsere Gemeinde vergessen, die Aufschließungsgebühren von uns zu verlangen. Eingereicht haben wir schon 2012 (Bewilligung dann im September 2012), Fertigstellungsanzeige haben wir im Februar 2014 gemacht. Bis jetzt haben wir nur die Kanalanschlussgebühren verrechnet bekommen.
Im ersten Moment klingt das ja nicht schlecht, da ich aber die Aufschließungsgebühren in die Finanzierung eingerechnet habe, möchte ich die Gemeinde nicht mit der Nase drauf stoßen, da ich, solange ich diesen Betrag nicht abrufe (immerhin ca. 18.000 Euro), für dieses Geld auch keine Zinsen zahle .
Aber: Gibt es Fristen, an die sich die Gemeinde halten muss? Gibt es Probleme für mich, wenn ich sie nicht drauf aufmerksam mache (z.b. wenn der Einheitssatz in der Zwischenzeit erhöht werden würde)?
zukünftige Erhöhung des Einheitssatzes für dich nicht relevant - Ich kann dir nur zu deinem letzten Satz eine kurze Info geben:
NÖ Bauordnung § 38 Aufschließungsabgabe:
"Bei der Vorschreibung ist jeweils der zum Zeitpunkt
der Bauplatzerklärung oder Erteilung der Baubewilligung
(Abs. 1) geltende Bauklassenkoeffizient und
Einheitssatz anzuwenden."
Die Aufschließungsgebühr für dein Bauvorhaben ist somit fix. Ob es irgendwelche Fristen gibt, ist mir aber nicht bekannt.
.. sir_rws schrieb: Nach 3 Jahren sind die Ansprüche verjährt. Rein juristisch gesehn. Moralisch richtig ist natürlich auch danach die empfangenen Leistungen zu bezahlen
Das mag im Falle des Elektrikers stimmen. Dass das für Abgaben gilt, wage ich zu bezweifeln. Interessant wäre, ob hier ein Jurist mitliest, der vllt. genaueres bez. Abgaben weiß.
.. atma schrieb: wir bekommen für die grundsteuer keine vorschreibungen geschickt... i lass das auch mal... seit 2 jahren ist nix gekommen...
wir sind für 10 jahre von der rundsteuer fast befreit. zahlen ganz ganz wenig. also 30 euro im quartal.
warum das so ist? hab ich vergessen. irgendwann wurde mir gesagt warum, aber ich kann mich nimma dran erinnern warum
Danke Karl10! Ich nehme an, die Frist beginnt ab Baubewilligung zu laufen, oder? Trotz dieser, für mich günstigen Annahme, hättens noch immer fast 3 Jahre Zeit ...
Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf jenes Jahres zu laufen, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist.
Im Fall von Orlando heißt das: Baubewilligungsbescheid im September 2012. Beginn der Frist daher 1.1.2013. Somit habens bis 31.12.2017 Zeit
Der Abgabenanspruch wird durch die BAUBEWILLIGUNG ausgelöst. Auf die Fertigstellung kommts nicht an PS: Richtig rk515, eine "Kollaudierung" gibts in NÖ schon seit 1996 gesetzlich nicht mehr (wobei es diesen Begriff im Gesetz überhaupt nie gab! Hieß genau genommen "Benützungsbewilligung").
kurzes offtopic:
Wie hoch ist die Benützungsbewilligungsgebühr (oder wie auch immer die ganzen Zahlungen im Zusammenhang mit dieser benamst sind) in NÖ?