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Frage zur Bgld Wohnbauförderung

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  •  whistleblower
27.11.2014
3 Antworten 3
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Hallo an die Community,

... ich hätte eine Frage zur Wohnbauförderung bei folgendem Szenario - welches aktuell in meiner Familie zur Diskussion steht!

die Planungen für einen EFH-Neubau im Bgld sind abgeschlossen u. der Baubeginn für Anfang nächstes Jahr mal terminisiert;
im Moment leben wir noch in einer Genossenschafts Wohnung im Bgld u. wollen mit Februar nächstes Jahr in ein Haus in NÖ umziehen (Bau ca. 3 Jahre alt) welches uns von einem Verwandten in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt wird!

nun stellt sich mir bzw. uns die Frage wie es mit der Förderung für unser Eigenheim aussieht od. anders formuliert kann es damit ein Problem geben wenn wir das Haus in NÖ vorher bzw. während der Bauphase als Hauptwohnsitz bewohnen?

lg

  •  Richard3007
27.11.2014  (#1)
Also in OÖ ist es so, Ihr dürft nicht im Grundbuch des Hauses stehen dass Ihr bewohnt. Es wäre auch nicht erlaubt eine andere Wohnimmobilie zu besitzen um die Zinsförderung zu erhalten.

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  •  Burgenlaender
27.11.2014  (#2)
Wie Richard sagt ist es kein Problem. Solange du nicht mehr als 50% Eigentümer des Hauses vom Verwandten bist, oder das Haus älter als 20 Jahre ist.

Auszug:
Weiters dürfen Förderungswerbende nicht Allein oder
zu mehr als 50% Miteigentümerin bzw. Miteigentümer
eines Eigenheimes, Reihenhauses oder
einer Eigentumswohnung sein, deren Benützungsfreigabe
bzw. Benützungsbewilligung nicht mindestens
20 Jahre zurückliegt.

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  •  whistleblower
27.11.2014  (#3)
OK - dann bin ich etwas beruhigt(er) :)
Danke

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