Guten Tag,
es gibt schon Foren über Schneeräumung auf Privatstraßen, aber ich habe dort keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Wir haben eine Privatsrasse als Zufahrt, es ist eine Sackgasse und nur für den Anreinerverkehr.
Jeder Eigentümer besitzt auch das Stück Straße vor seinem Grundstück.
Jeder Eigentümer hat zusätzlich Servitutsrecht (Zufahrt und Zugang) auf dem Rest der
Privatstrasse bis zu seinem Grundstück.
Am Anfang der Straße gibt es einen unbebauten (aber nicht landwirtschaftlich benutzten)
Grundstück.
Die Frage lautet: ist der Eigentümer dieses unbebauten Grundstückes verpflichtet,
die Zufahrt vom Schnee zu Räumen?
Im Gesetzt steht eine ähnliche Regelung,
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210311.html
aber es scheint nur auf öffentliche Straßen zu gelten und es gilt nur für Gehwege
(also nicht die Zufahrt).
Danke in Voraus!
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