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Abrechnung Baumeister

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
26.1. - 28.1.2015
11 Antworten 11
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Wie verhält es sich eigentlich mit positionen in der abrechnung, welche im kostenvoranschlag nicht angeführt waren?
Ich denke da zb an bauholzverschnitt usw.

Coisa

  •  Piwal
26.1.2015  (#1)
im normalfall sollten alle Positionen im Angebot enthalten sein und sollten es zu Leistungänderungen oder -Abweichungen kommen hat der Baumeister fristgerecht (dh vor der Durchführung) ein Nachtragsangebot zu legen, welches vom Bauherren beauftragt werden muss.

soviel zur Theorie....

Mfg Stefan


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  •  AnTeMa
26.1.2015  (#2)
gehts etwas konkreter zum Verschnitt? - wenn z.B. eine fertige Fläche per qm angeboten wird darf Verschnittmaterial nicht zusätzlich berechnet werden,

wenn ein qm Preis für geschalte Betonwand angegeben wird, darf nur der Preis für die genauen qm berechnet werden und nicht noch Material für die Schalung.

Es hängt davon ab, worauf sich das Angebot und worauf sich die Verschnittberechnung beziehen.

das müßte etwas konkreter geschildert werden, sonst ists schwierig.
evt bei Arbeiterkammer oder KONSUMENT nachfragen

Andreas Teich

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
27.1.2015  (#3)
der KV beinhaltet das veranschlagte Material mit zugehörigem Einheitspreis:
zb.
20 m³ Beton C25/30 XC2 F45 32 ___ 76,50 EUR/m³
3000kg Torstahl ___ 1,05 EUR/kg
jeweils den Baugruppen zugeordnet (zb. Bodenplatte, Decke, Wände, ...)
Für Schalung wurde eine Leihgebür pro m² angeboten.

soweit alles gut.

Bauholz wie Pfosten, Kantholz, Staffeln, Bretter, Holzpflöcke, Schaltafeln, ... sind genausowenig im KV angeführt wie zb. Bauvlies, Aufpreis Föderband, Lehrlingstunden, Betonbruch, ....

Speziell beim Bauholz bin ich der Meinung, dass dies im Schalungspreis dabei sein müßte, da dieses auch überwiegend für die Schalung verwendet (zugeschnitten) wurde.
Als Anhaltspunkt: Für Holz will mir der BM dis dato über 2.700,-- netto verrechnen.

Ebenso ist Kleinmaterial wie Sackdrahtschlingen, Ringabstandhalter, ... nicht im KV.

coisa

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  •  rainer1977
  •   Silber-Award
27.1.2015  (#4)
Wenn es nicht im KV (KV für Haus schlüsselfertig?) drin steht, kann er dir das nicht nebenbei verrechnen.

zitat..
coisarica schrieb: Für Holz will mir der BM dis dato über 2.700,-- netto verrechnen

steht das jetz im KV oder nicht. Wenn nicht, dann bezahle ich es auch nicht.

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
27.1.2015  (#5)
ist das auch wirklich ein Kostenvoranschlag für Dein Haus...

oder eine "Preis- Materialliste" für div. Positionen die beim Hausbau zu Stande kommen.

liest sich irgendwie so

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  •  bautech
  •   Gold-Award
27.1.2015  (#6)

zitat..
coisarica schrieb: Bauholz wie Pfosten, Kantholz, Staffeln, Bretter, Holzpflöcke, Schaltafeln, ... sind genausowenig im KV angeführt wie zb. Bauvlies, Aufpreis Föderband, Lehrlingstunden, Betonbruch, ....

Speziell beim Bauholz bin ich der Meinung, dass dies im Schalungspreis dabei sein müßte, da dieses auch überwiegend für die Schalung verwendet (zugeschnitten) wurde.
Als Anhaltspunkt: Für Holz will mir der BM dis dato über 2.700,-- netto verrechnen.

Ebenso ist Kleinmaterial wie Sackdrahtschlingen, Ringabstandhalter, ... nicht im KV.


Hast irgendwelche Vorbemerkungen im Vertrag? Isses nach LB-HB ausgeschrieben? All die von Dir aufgezählten Positionen sind idR in die Einheitspreise einzukalkulieren...

ng

bautech

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
27.1.2015  (#7)
Der Kostenvoranschlag ist für Keller, UG u. Garage (inkl. Aushub u. Kanal). Im KV steht: "Bauholz wird in 4-Meter Stücken ausgeliefert (Pfosten, Kanthölzer, Bretter).
Bauholzverschnitt und kürzere Stücke als 4 Meter können nicht
zurückgenommen bzw. gutgeschrieben werden.", aber keine Preise.

Die Arbeiten erfolgten in Regie, da wir Eigenleistung beibrachten.
Es gibt kein Leistungsverzeichnis sondern nur den von der Baufirma erstellen KV.

Mir ist klar, dass hier eine Abrechnung nach tatsächlichen Stunden und Mengen erfolgt. Unklar ist mir nur wie Positionen abzurechnen sind, die geliefert wurden, aber nicht im KV stehen.

coisa

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  •  Richard3007
27.1.2015  (#8)
So wie ich es lese, hast du nur einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, und kein Angebot. Vermutlich auch bewusst vom Baumeister so gemacht, dass er günstig erscheint und dann nachverrechnen kann.
Inwieweit das zulässig ist, würde ich die Bauherrenhilfe fragen!

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  •  bautech
  •   Gold-Award
28.1.2015  (#9)

zitat..
coisarica schrieb: Der Kostenvoranschlag ist für Keller, UG u. Garage (inkl. Aushub u. Kanal). Im KV steht: "Bauholz wird in 4-Meter Stücken ausgeliefert (Pfosten, Kanthölzer, Bretter).
Bauholzverschnitt und kürzere Stücke als 4 Meter können nicht
zurückgenommen bzw. gutgeschrieben werden.", aber keine Preise.


Hier gibts Streitpotenzial... mMn ist es für Dich als Endverbraucher nicht nachvollziehbar, wieviel Bauholz für die benötigten Schalungsarbeiten vonnöten sind... also ist hier dem BM Tür und Tor geöffnet, um sich ein schönes Körberlgeld zu machen. Überhaupt, wenn keine Preise angeführt sind, denn die nachzuvollziehen is für Dich als Baulaie auch eher nicht möglich.

Hast überhaupt nix, wo die Betonierpositionen beschrieben sind? Normalerweise wird so was immer kurz beschrieben (beinhaltet Lieferung und Beistellung von Schaltafeln, Pfosten, Spreizen, Patentsteher... mit evtl Leihgebühr oder Bepreisung der genannten...)!

zitat..
Mir ist klar, dass hier eine Abrechnung nach tatsächlichen Stunden und Mengen erfolgt. Unklar ist mir nur wie Positionen abzurechnen sind, die geliefert wurden, aber nicht im KV stehen.


Normalerweise sollt so was vorher seitens des BM korrespondiert werden, das macht ihn nicht vertrauenswürdiger...

ng

bautech

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
28.1.2015  (#10)
folgendes steht im KV: "200 m² Deckenschalung leihweise bis 2,90m Höhe" mit Preis.

weiters: "Werden Leihgeräte (Alu-Schalungen, Schaltafeln, Bauholz,
etc.) verschmutzt oder unsortiert (Eisensteher, Bauholz, etc.) zurückgebracht,
werden diese von uns gereinigt bzw. sortiert und die Arbeitszeit nach
tatsächlichen Aufwand verrechnet"

und

"Für durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche
oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich vereinbarten Leistung
preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige der zusätzlichen
Kosten durch uns ein Anspruch auf das angemessene Entgelt"

wir haben diesbezüglich nichts zusätzlich bestellt. schon garnicht bauholz oder schaltafeln.

Es gibt noch "Betonbedingungen" die aber eher auf die Bedingungen des Betonlieferanten abzielen.

coisa

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  •  Richard3007
28.1.2015  (#11)
Na dann würde ich auch nicht zahlen!
Er hat dir ja nicht mitgeteilt, dass er das Bauholz zerschneidet. Du hast es ja nicht zerschnitten und auch nicht angeordnet zu zerschneiden oder? Also sein Problem, er hat nicht erwähnt das dies Kosten verursachen würde.

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