Wir legen gerade ein Grundstück mit Punkt Zahl (.523) mit einem anderen Bauplatz (mit bestehenden Gebäude aus 1960, welches später nach Neubau abgerissen wird) zusammen (im Rahmen der Eintragung in Grundstücksregister wg. Grenzfinalisierung). Beider Grundstücke sind mE Bauplätze, da ja gültige Baugenehmigungen vorliegen - wenn auch lange zurück.
Wird da noch Ergänzungsabgabe fällig?
Danke für Eure Hilfe/Antworten.
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