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Ergänzungsabgabe NÖ fällig?

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  •  Naxos
27.2.2015 1
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Wir legen gerade ein Grundstück mit Punkt Zahl (.523) mit einem anderen Bauplatz (mit bestehenden Gebäude aus 1960, welches später nach Neubau abgerissen wird) zusammen (im Rahmen der Eintragung in Grundstücksregister wg. Grenzfinalisierung). Beider Grundstücke sind mE Bauplätze, da ja gültige Baugenehmigungen vorliegen - wenn auch lange zurück.
Wird da noch Ergänzungsabgabe fällig?
Danke für Eure Hilfe/Antworten.

  •  MinMax
  •   Gold-Award
27.2.2015  (#1)
für die Zusammenlegung blechstu ca. 150,-.... Ergänzungabgabe nur dann, wenn die Größe Altbestand < Neubestand ist, du zahlst dann nur die Differenz, die Formel und Sätze teilt die Gemeinde mit.

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