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Steinschlichtung sanieren - Zuerst könnte ja eine Reparatur ins Auge gefaßt werden, also Fehlsteine ergänzen, teilweise Hohlstellen mit Beton verstärken -Wasserablauf muß aber gesichert bleiben-
Ausgebauchte Stellen zB hintergraben und Steine mit Bagger zurückdrücken, dann Grube mit kantigen Steinen verfüllen- nicht mit Erde. Es gibt natürlich auch bei Gründungen verwendete Ausspülverfahren, wobei die dabei entstehenden Hohlräume mit Beton verfüllt werden. Ob das günstiger ist müßte durch Angebotsvergleiche ermittelt werden. 10.000 kommt mir jetzt etwas viel vor. Als vorbeugende Maßnahme wäre eine Drainagierung/gezielte Wasserableitung eures Grundstückes sinnvoll, sofern vom Aufwand her im Rahmen und Wasserableitung gut möglich. Unsere Steinwand ist nur 130 cm hoch, aber wegen der Optik aus kleineren Steinen gebaut. Wenn mal etwas nicht paßt: Großen Stein in die Baggerschaufel und ein paar Mal damit kräftig gegen den überstehenden Stein geklopft... Bei Wurfsteinen brauchts dafür aber einen sehr großen Bagger! Grundsätzlich aber immer mehrere Angebote und Meinungen einholen. Gibt's eine Versicherung bei Euch, die solche Schäden evt deckt? Andreas Teich |
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Hallo AnTeMa, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Wahrscheinlich hat der aufbau nicht gepasst. Steinschlichtung, bruchschotter, vlies
Bei einem freund von mir habens zu kleinen rundschotter genommen und kein vlies - bekam das selbe problem wie du. Wurde dann ziemlich teuer saniert , weiß nicht genau wie, aber mit metallgeflecht und beton |
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Danke für eure hilfreichen Rückmeldungen! Leider kann ich zum Aufbau wenig Konkretes sagen, der Vorbesitzer weiß dazu nichts und das Unternehmen, das die Schteinschlichtung damals errichtet hat, hat keine Unterlagen mehr... die Versicherung hat schon mal bekannt gegeben, nichts zahlen zu wollen.
Momentan sehe ich für mich mal folgende Möglichkeiten: - Sanierung in jenem Bereich der am stärksten betroffen ist (günstiger als totaler Neuaufbau aber mit dem Risiko, dass ich in (naher?) Zukunft an anderer Stelle dasselbe Problem habe) - kompletter Abbau und anschließende Neuerrichtung der Steinschlichtung (sehr kostenintensiv) - Abbau der Steinschlichtung und Ersetzen durch etwas Anderes? Betonmauer? Bin weiterhin dankbar für eure Tipps! lg, hhp |
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Gewährleistung bei fehlerhaftem Wandaufbau - Meiner Meinung nach könnte durchaus die 30 jährige Verjährungsfrist gelten, wenn die Errichtung nicht nach dem zum damalig
"Anerkannten Stand der Technik" vorgenommen wurde. Du könntest eine Grabung veranlassen in Anwesenheit eines Sachverständigen - muß nicht unbedingt ein "allgemein vereideter" aus dem Sachverständigenverband Kärnten/ Steiermark sein, bei dem ich auch Mitglied bin. Aber um Zweifel auszuschließen besser mit Videoaufzeichnung/Fotos dokumentieren. Die Grabung könnte auch der damalige Unternehmer vornehmen wenn die Dokumentation entsprechend erfolgt. Wenn das Ergebnis entsprechend ist sollte der sich mit einem kleineren Kostenbeitrag von dir begnügen, um nicht in einen kostenaufwändigen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Immer vorausgesetzt natürlich, daß damals geltende bauliche Regeln nicht eingehalten wurden. Zuerst müßte herausgefunden werden, welche Regeln damals und auch heute zur ggf Wiedererrichtung gelten. Andreas Teich |
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Danke Andreas für deinen Hinweis bezüglich Gewährleistung! Ich werde nochmals mit dem Errichter Kontakt aufnehmen, vl. findet man ja gemeinsam eine gute Lösung.
LG, hhp PS: Inputs zum Thema Hangsicherung/Steinschlichtung sind natürlich weiterhin herzlich willkommen! |
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Hangsicherung - Auf jeden Fall müßten hangseitig vor die Steinmauer Schotter/Steine vor die Außenschicht und eine Sicherung gegen Auswaschung kommen.
Korrekt würde es sich wohl um 'Schadensersatz' handeln- Bevor du mit der Firma Kontakt aufnimmst wäre eine Beratung zur rechtlichen Situation sicher sinnvoll, um deine Verhandlungsposition zu stärken und gleich einer möglichen pauschalen Ablehnung deiner Einwände vorzubeugen. Die dauerhafte technische Umsetzung müßte danach überlegt werden. Andreas Teich |
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Baumangel - Soweit ich das im Kopf habe gibt es eine ÖNORM die vorschreibt, dass ein Vlies zwischen Schotter und Erde gehört. Sollte es auch schon länger als 10 Jahre geben...
Hab zwar schon gehört, dass das oft absichtlich nicht eingebaut wurde --> das Vlies wird über die Jahre dicht (verstopft) und dann kann es zu einem hydraulischen Grundbruch kommen - Ansicht ist Ansicht und ÖNORM ist ÖNORM!! Eventuell hätte auch noch eine Drainage gelegt werden müssen. Wie schaut es mit einem Entwässerungskonzept aus?? Sollte auch gemacht worden sein. Vielleicht hat der Errichter oder der Vorbesitzer noch Unterlagen. Falls dann etwas fehlt oder falsch gemacht wurde, kann der Erbauer es ja über seine Versicherung abwicklen. |
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lauter sehr gute tipps und viel know-how hier ... ![]() mein schwiegervater hat so eine mächtige steinschlichtung von einem sehr renommierten bauunternehmen im salzkammergut bekommen. nach vielen jahre begannen genau die von dir beschriebenen probleme. nach vielen diskussionen mit der firma stellte sich der sachverhalt immer klarer dar. die ausführung war mangelhaft: kein schutzvlies gegen auswaschungen, keine drainschicht zur entwässerung. letztlich mußte der seinerzeitige subler, ein baggerunternehmen das ganze auf seine kappe nehmen und neu errichten: völlige demontage und wiederaufbau. dazu mußte erst wieder eine zufahrtmöglichkeit für den oberen und unteren bagger hergestellt werden. der bauleiter der firma erwähnte dann irgendwann, daß dies die erste steinschlichtung gewesen wäre die sie gemacht haben und es noch am wissen gemangelt hat... |
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Sag ich ja: steinschlichtung, bruchschotter, vlies |
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interessant, in welcher Norm steht das? ||
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Danke für eure Beiträge! Eine weitere Frage: Wie sieht die Situation aus, wenn sich der Vorbesitzer bewusst für eine "kostengünstige" Variante (kein Schotter, kein Vlies etc.) entschieden hätte? Trifft das errichtende Unternehmen dann keine Schuld?
LG, hhp |
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Wenn die Firma irgendwo schriftlich hat, dass der AG auf eine entsprechende Errichtung verzichtet hast keine Chance auf Regress... |
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Regreß bei Minderqualität - Es scheint rechtlich ein unsicheres Gebiet zu sein.
Selbst bei Unterschrift unter : entspricht nicht den Normen, nicht fachgerecht etc gab es schon Urteile, die trotzdem zuungunsten des Unternehmers ausgingen, da gesagt wurde, ein Laie könne nicht die Konsequenzen erkennen, die sich aus einer nicht fachgerechten Arbeit ergeben könnten. Es wäre dann wohl sicherer, entweder einen Auftrag abzulehnen, wenn eine fachgerechte Durchführung nicht möglich ist oder gleich zumindest mögliche Gefahren- und Mängelhinweise vom Kunden unterschreiben lassen. Oder komplett im Pfusch arbeiten, was aber auch nicht unbedingt sinnvoll ist. Oder nur den Teil, der fachgerecht erledigt wird korrekt abrechnen und die anderen Teile vom Kunden selber ausführen lassen Andreas Teich |
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gut, ok, aber nochmal nachgefragt: in welcher Norm steht der oben erwähnter Aufbau: Stein-Schotter-Vlies? Hier bei uns wird idR "Verfüllung mit Aushubmaterial" angeboten und ausgeführt, was ja alles andere als normgerecht wäre. |
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Da ergibt sich für mich gleich noch eine Frage: Wie sieht die Situation aus, falls (kann ich zurzeit nicht ausschließen) die Steinschlichtung "schwarz" errichtet wurde? |
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schlecht |
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bei höheren situationsbedingten anforderungen eher nicht... |
das wird beim 1m hohen mäuerl und einem drainagierenden boden auch funktionieren.
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hier geht es um eine 3,5m hohe Mauer, daher wäre es schon sehr interessant in welcher Norm diese Spec steht. ||
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vielleicht kann uns bautech erlösen?
aber auch wenns niergends definiert ist gibt es ja eine generelle verpflichtung schadensfreie bauwerke nach stand der technik zu erreichten... |
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Aus dem Stegreif raus auch ned, ich werd mal die Normensammlung befragen... kann sich aber bis nächste Woche ziehen! |
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das nehm ich gern in Kauf ;) gut ding braucht weil.