« Hausbau-, Sanierung  |

Problem mit bestehender Steinschlichtung

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  hhp
28.2.2015 - 11.7.2016
24 Antworten 24
24
Hallo!

Bitte um eure Tipps bei folgendem Problem: Unser Hanggrundstück schließt zum Nachbarn (unter uns) hin mit einer 2 Meter hohen und ca. 30 Meter langen Steinschlichtung (Wasserbausteine) ab. Die Steinschlichtung ist 10 Jahre alt und durch die heftigen Niederschläge des letzten Jahres (oder durch fehlerhafte Konstruktion? Alterserscheinung?) sind die Zwischenräume stark ausgeschwemmt worden. Einzelne (kleinere) Steine sind locker geworden, auf einigen Metern neigt sich die Konstruktion nicht mehr leicht nach hinten sondern eher "bauchig" nach vor. Soweit so schlecht...

Die erste Einschätzung eines Baumeisters aus der Umgebung: Um dieses Problem langfristig zu lösen, müsste die gesamte Steinschlichtung abgebaut und neu errichtet werden. Kostenpunkt weit über 10.000 EUR.
Als absoluter Laie frage ich mich, ob das tatsächlich die vernünftigste Lösung ist? Gibt´s sinnvolle, bezahlbare Alternativen dazu? Gibt´s Profis (bin in der Steiermark zuhause) an die man sich wenden könnte?

Danke im Voraus für eure Einschätzungen!

lg,

hhp

  •  MinMax
  •   Gold-Award
4.3.2015  (#21)

zitat..
bautech schrieb: kann sich aber bis nächste Woche ziehen!

das nehm ich gern in Kauf ;) gut ding braucht weil.

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
5.3.2015  (#22)
Erster Teilerfolg... aber sicher nicht das, was ihr lesen wollt.
Norm hab ich auf die Schnelle keine gefunden, es gibt aber diverse Regelblätter zur Errichtung von Schlichtmauern.

Ich hab mal auf die Schnelle die gültige RVS (Verkehrswegebau) gefunden, hier wird aber "nur" auf die Gesteinskörnung, Größenverteilung, Dichte, Wasseraufnahme etc pi pa po Rücksicht genommen!
Die ÖNorm für die Gesteinsgüte is die ON B3134, die RVS dazu is die 08.01.15

Siehe hier:
http://www.fsv.at/publikationen/getfsvaktuell.aspx?ID=9875e0cc-c1d3-4a9e-8bcb-e78d554605c7
Seite 3, Tab. 2

Als Regelquerschnitt für bis zu 6 Meter hohen Steinschlichtmauern hab ich was von der ÖBB gefunden...
http://www.regelplanung.at/Plaene_DB_740/Textteile/DB740-Teil5_Mauern_091026.pdf
Seite 9

Bis 6 Meter wird da (im öffentlichen Bereich) nix berechnet, zwischen 6 und 8 Metern die Statik nachgewiesen (Formel dazu ebenfalls ersichtlich)!

Anscheinend is die Steinschlichtung nicht norminativ erfasst...

ng

bautech

1
  •  freeemotion
9.7.2016  (#23)
Ich grabe das Thema mal wieder aus.
Wie schaut das denn dann bei Steinschlichtungen aus, die mit Erde errichtet wurden sind? Entsprechen solche dann eigentlich generell nicht dem Stand der Technik? Anscheinend können sich die Firmen da ja regelrecht austoben.

1
  •  dyarne
  •   Gold-Award
11.7.2016  (#24)
wie bautech oben geschrieben hat,
bei kleinen mäuerchen gehts nicht um viel...

bei hohen schlichtungen wirds spannend; da darf man nix mehr falsch machen...

2
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: BM Angebot Unterschiede