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das nehm ich gern in Kauf ;) gut ding braucht weil. ||
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Erster Teilerfolg... aber sicher nicht das, was ihr lesen wollt.
Norm hab ich auf die Schnelle keine gefunden, es gibt aber diverse Regelblätter zur Errichtung von Schlichtmauern. Ich hab mal auf die Schnelle die gültige RVS (Verkehrswegebau) gefunden, hier wird aber "nur" auf die Gesteinskörnung, Größenverteilung, Dichte, Wasseraufnahme etc pi pa po Rücksicht genommen! Die ÖNorm für die Gesteinsgüte is die ON B3134, die RVS dazu is die 08.01.15 Siehe hier: http://www.fsv.at/publikationen/getfsvaktuell.aspx?ID=9875e0cc-c1d3-4a9e-8bcb-e78d554605c7 Seite 3, Tab. 2 Als Regelquerschnitt für bis zu 6 Meter hohen Steinschlichtmauern hab ich was von der ÖBB gefunden... http://www.regelplanung.at/Plaene_DB_740/Textteile/DB740-Teil5_Mauern_091026.pdf Seite 9 Bis 6 Meter wird da (im öffentlichen Bereich) nix berechnet, zwischen 6 und 8 Metern die Statik nachgewiesen (Formel dazu ebenfalls ersichtlich)! Anscheinend is die Steinschlichtung nicht norminativ erfasst... ng bautech |
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Ich grabe das Thema mal wieder aus.
Wie schaut das denn dann bei Steinschlichtungen aus, die mit Erde errichtet wurden sind? Entsprechen solche dann eigentlich generell nicht dem Stand der Technik? Anscheinend können sich die Firmen da ja regelrecht austoben. |
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wie bautech oben geschrieben hat,
bei kleinen mäuerchen gehts nicht um viel... bei hohen schlichtungen wirds spannend; da darf man nix mehr falsch machen...
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