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Also es kommt immer auf die Gemeinde drauf an aber ich würde da niemanden irgendwie was aufdrängen was nicht sein muss :) Grundsätzlich wird auch die Gemeinde (kommt wiederum auf diese an) sicher nicht bei dir anklopfen um alles zu prüfen außer du wirst von jemanden angezeigt oder sonst was. Würde das auch nicht so publizieren in der Nachbarschaft. Wird kaum jemand deinen Einreichplan haben um es vergleichen zu können außer eben die Gemeinde.
Also einfach keinen was fragen und nicht an die große Glocke hängen und du wirst da 40 Jahre ohne Probleme leben können :) Gruss |
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Also du hast 11m genehmigt bekommen, bzw. der Vorbesitzer. Dein BT hört sich nach OÖ an. Grundsätzlich sind 11m Dachlänge möglich, da man ja Dachvorsprünge haben darf. Wie groß diese zugelassen werden, hängt jedoch von der Gemeinde ab. 12m kann ich mir nicht mehr vorstellen, dass das in Ordnung für das Bauamt ist. Das sollte eigentlich kein Problem sein, kann sein, dass du einen neuen Plan nachreichen musst, und dieser nachträglich genehmigt wird. Wobei hier eher die Position der Tür wichtig ist, die muss mind. 1m weit weg von der Grundstücksgrenze sein. Grundsätzlich gilt, wo kein Kläger da kein Richter! Das schlimmste was dir passieren kann, ist das dich ein Nachbar anzeigt, zw. 12 und 10m ist der Unterschied mit freiem Auge erkennbar, da muss ich kein Maßband haben. Die Gemeinde könnte jedoch einen Rückbau erwirken, da du ja außerhalb des für deinen Grund gültigen Gesetz gebaut hast. Noch dazu nicht nach genehmigten Einreichplan. Was du sicherlich bekommen wirst, ist ein Baustopp und eine Verwaltungsstrafe im höheren 3 stelligen bzw. niederen 4 stelligen Bereich. Wenn es OÖ ist, hast du die Möglichkeit, dass du den Bebauungsplan auf das neue BT 2013 ändern lassen kannst. Dazu benötigst du jedoch den Gemeinderat auf deiner Seite. Und die Kosten dafür musst du tragen auch im unteren 4 stelligen Bereich, und es ist nicht sicher, dass es zugelassen wird. Das Problem hierbei ist, der Bauleiter sieht vielleicht noch weg, weil er ja kein Unmensch ist. Aber dann sieht das zufällig jemand von der anderen Partei, dann ist die Hölle los und du wirst zum Spielball zwischen rot und schwarz. Ist leider so, mir ist das genau so passiert...... Den roten war es egal, ob mir ein Baustopp 10.000 Euro und mehr kosten würde, Hauptsache sie können eine Amtshaftungsklage gegen den schwarzen BGM erwirken. Und das nur weil ich mein Haus um 80cm in einer Achse in meinem Grund hinein neigen musste. Aber jetzt kommt das beste! Der damals rote Bauamtsleiter, hat dort ein Gemeinderohr in mein Grundstück buddeln lassen (Drainage Abwasser). Ich steh am Freitag NM mit dem Baggerfahrer da und rätsle was das ist, und warum das da ist und musste noch prompt eine Entscheidung fällen. Ich gehe natürlich zum Bauamtsleiter, teilte Ihm diesen Umstand mit, auf die Frage was das denn sei, und warum nicht in den Plänen ersichtlich. Kam lediglich die Antwort, Ah ja ist eingezeichnet aber sie haben schon gehört das die Position da gar nicht stimmt. Sie wissen nicht wie es genau verläuft. Gut das ich es gefunden habe. Und im selben Atemzug, eigentlich müsste ich jetzt einen Baustopp mir erteilen. Er sieht aber weg, weil es ja nicht mein Fehler war. 2 Tage später war alles anders...... |