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hallo jungatirola,
wir haben auf unserem gelände (mehrere parzellen neues bauland) auch ein retentionsbecken, in welches die oberflächenwässer eingeleitet werden müssen. aufgrund der hanglage entsteht dabei in unserem fall die merkwürdige situation, dass wir die wässer in sogar nach oben ins becken pumpen (!) hätten müssen. unsere (vom bauamt abgesegnete) lösung: wir haben die retention durch begrünte dächer/vordächer nachgewiesen und können uns das retentionsbecken sparen. das kommt uns sehr entgegen, da wir sowieso unsere dächer begrünen wollten LG Christian |
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Da würde ich unbedingt gleich eine Regenwassernutzung integrieren...
Dazu muss nur das Becken etwas größer dimensioniert werden. Der Überlauf ist dann nicht an der höchsten Stelle... |
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1) wir müssen so was auch machen (und mussten die Dimensionierung ect. sogar per Gutachten berechnen lassen).
3) Uns wurde angeboten: Kompaktbehälter 6,5m³ Beton 2280,- + Zustellung € 380,- + Schotter € 393,30 + Bagger RH9 € 258,40 + Arbeit € 608,- + Verrohrung € 361,00 + MwSt. = € 5.136,84 inkl. 4) Das überlaufende Wasser wird nicht versickert sondern verlangsamt in die Kanalisation geleitet. |
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Na endlich ... was bei Gewerbebauten seit geraumer Zeit Vorschrift ist - siehe die begrünten Schotterbecken am Rand von Supermarktparkplätzen - kommt nun auch im Privatbereich? Dass die Unmengen Wasser von versiegelten Flächen nicht zu einem rasanten Anstieg von den ableitenden Gewässern sorgt. Das Industriezentrum Nö Süd in Wr. Neudorf musste da in den letzten Jahren massiv nachrüsten... dort konnte man ob der Millionen versiegelter m² bei Starkregen den Grundwasserspiegel nimmer vom Oberflächenspiegel unterscheiden.
Wer einen Graben- oder Flachkollektor hat, kann einen Teil des Volumens über dem Kollektor anlegen ... oder müssen es tatsächlich dichte Becken sein? ... was leicht übers Ziel hinausgeschossen wäre. Ob sich das mit Regenwassernutzung vereinen lässt? Ein Retentionsbecken sollte ja möglichst leer sein, wenn der Regen kommt ... während ein Regenwassertank das zumeist nicht ist. |
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das geforderte rückhaltevolumen steht ÜBER dem auslauf zur verfügung, das volumen darunter ist der regentank. also speicher und retensionsbecken in einem - der topf ist doppelt so groß aber die umsetzung erfreulich simpel ... |
es gibt dafür fertige lösungen.
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Ich les hier was von 3m³ pro 100m² ... da sind mit der Einfahrt ganz schnell 500m² oder umgerechnet 15m³ zusammen. Da stellst den Regentank nur mehr daneben ... falls der Grund groß genug für einen solchen Doppelkrater. |
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Hallo,
auch bei uns wird die Versickerung am Grundstück vorgeschrieben (eigtl ein Witz bei nicht versickerungsfähigem Boden), wir müssen 1,2m³ je 100m² befestigter bzw. bebauter Fläche vorsehen und wir tun das in Form eines Retentionsbeckens. Eine Ableitung in den Schmutzwasserkanal darf über einen gedrosselten Ablauf erfolgen, da waren sie bei uns auf der Gemeinde äußerst haglich, da musste das Bautechnikbüro Detailpläne vorlegen. Heute wurde unser Retentionsbecken eingegraben, wir haben es etwas größer dimensioniert (frag mich nicht nach dem Volumen, ich weiß es leider nicht, Durchmesser 2m und der Bauarbeiter hatte drinnen sehr gut Platz...Volumenberechnung eines Zylinders ist schon etwas länger her bei mir ). Kosten kann ich Dir leider keine sagen, hab nur den Preis vom Becken vor mir liegen, bei uns ist es im Gesamtpaket Baumeister mit dabei. |
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wie funktioniert denn das generell?
sind das so betonringe wo in der mitte dann ein ablauf ist? wie ist das funktionsprinzip? ja im bescheid steht 3 kubik pro 100 qm versiegelter Fläche - allein unser dach hat schon 230 qm Fläche! auf der gemeinde konnte mir dann aber keiner sagen wie groß es wirklcih sein soll/muss |
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außerdem versteh ich eines nicht:
wir haben einen "normalen" Abwasserkanal und einen eigenen Regenwasserkanal - wieso kann ich denn das Regenwasser nicht direkt in diesen Regenwasserkanal einleiten???? |
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noch eine Frage: im Baubescheid steht "... sämtliches am Grundstück anfallendes Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grund zur Versickerung zu bringen - hierfür ist pro 100qm versiegelter Fläche ein Retentionsvolumen von 3 Kubik vorzusehen".
Wenn es versickern soll - dann muss ich also einen Sickerschacht machen? |
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Vermutlich weil dieser bei Starkregen schon überlastet sein wird. Stell dir vor alle Dächer würden dort bei Starkregen noch zusätzlich einleiten, irgendwo staut es dann und es gibt jedes mal eine riesige Überschwemmung.
Beispiel: Einfamilienhaussiedlung meiner Großmutter. Dort wurde in den 60igern ein Regenwasserkanal gemacht, es durften sich alle dort anschließen bis 2001 zum Hochwasser. Was ist passiert??? Na die Regenfälle haben das System überlastet, und es hat fast ein jedes Haus unter Wasser gesetzt im Keller. Und das obwohl es dort kein Hochwasser gab. Dann wurde geprüft warum das so ist... Der Kanal wurde auf 50 EFH ausgelegt. Nun hängen über 300 drauf. Die Gemeinde hat sich dann ganz einfach gemacht, und einem jeden Besitzer mitgeteilt, dass diese doch auf eigene Kosten Rückstauklappen einbauen sollen. Wer es nicht tut ist selber Schuld. Na meine Großmutter machte es nicht, die Folge 4-6 mal im Jahr 10cm Wasser im Keller. |
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ja du musst. Ich muss auch sämtliche Oberflächengewässer am Grund versickern lassen. Ich habe daraus eine Regenwassernutzung mit 10 Kubik gemacht. |
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ich bin jetzt momentan komplett verwirrt.
muss ich jetzt einen Sickerschacht machen oder ein regenrückhaltebecken? was ist der unterschied? |
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ich hatte zweiteres im Baubescheid stehen also wurde ein Sickerschacht gebaut, Größe genau wie vorgegeben laut Dachfläche... |
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eben - das kapier ich nicht - auf der einen seite steht etwas von retentionsbecken, einen satz weiter steht dann dass alle gewässer auf dem Grundstück versickern müssen |
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vielleicht versteckt sich ein "oder" zwischen den 2 Auflagen |
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nein
es steht wort für wort: sämtliches am Grundstück anfallendes Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grund zur Versickerung zu bringen - hierfür ist pro 100qm versiegelter Fläche ein Retentionsvolumen von 3 Kubik vorzusehen". |
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ja dann Sickerschacht
steht eh nix von einem Becken ? |
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der unterschied ist ja (soweit ich das kapiere) dass es bei einem Sickerschacht nur einen zulauf gibt, aber keinen ablauf - das wasser versickert also langsam in den boden.
bei einem retentionsbecken gibt es zu und ablauf - gibt es sonst noch größere unterschiede? |
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weiter unten steht dann:
Die anfallenden Dach- und Oberflächenwässer sind vor Einleitung in den Oberflächenwasserkanal zu retendieren. Dafür ist ein Retentionsvolumen von 3 Kubik pro 100 qm verbauter Fläche vorzusehen, wobei die Einleitung die Menge von 0,2l/sek nicht übersteigen darf ich glaube - unsere gemeinde weiss selbst nicht was sie will? lt. gemeindesekretär brauch ich ein regenrückhaltebecken |
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glaube kaum dass ein Becken brauchst, weil das würde dir ja Gartenfläche wegnehmen - Google mal wie sowas aussieht
den Sickerschacht kannst einfach einbuddeln und verlierst nix so ein Becken sieht man doch nur bei Autobahnen bzw Supermarktparkplätzen usw. bzw für ganze Siedlungen wies im Thread schon erwähnt wurde |