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Vorgabe für Kellerbau durch Gemeinde

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  •  jjjuppi
4.11. - 8.11.2015
26 Antworten 26
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Hallo liebes Forum,

meine Frau und ich wollen im nächsten Jahr unseren Traum vom Eigenheim erfüllen und sind momentan dabei in alle möglichen Richtungen Erkundigungen einzuholen. Unter anderem habe ich auch schon mehrfach mit dem Bauamt der Gemeinde in Perchtoldsdorf gesprochen und dort hat man mir mitgeteilt, dass der Keller "druckwasserdicht" geplant werden muss, vorzugsweise als Weiße Wanne. Abgesehen davon, dass ich verwundert bin, dass die Gemeinde dies vorschreiben kann, würde mich interessieren, ob jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie ihr damit umgegangen seid?

Die Nachbarn haben wir schon gefragt, scheint eine neue Vorschrift zu sein, daher wissen die nichts darüber. Einen Brunnen haben wir auch nicht am Grundstück, um dort nachzusehen und auch bei den Nachbarn ist das nur schwer oder gar nicht möglich.
Alternativ hat die Gemeinde angeboten, könnten wir ja nachweisen, dass der Grundwasserspiegel so tief steht, dass keine druckwasserdichte Ausführung notwendig ist. Wie wir das tun sollen, können sie uns allerdings nicht so genau sagen...

Bin für jeden Hinweis und Erfahrungswerte dankbar.

Liebe Grüße
jjjuppi

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
4.11.2015  (#1)
Hallo - Also wenn ich einen Keller baue, dann würde ich in Jedemfall mit Dichtbeton und Fugenband arbeiten, einfach weil ich dann sicher sein kann, dass mein Keller dicht ist. (oder sein sollte) ;)

Ich habe so eine Erfahrung noch nicht gemacht, finde es aber nicht schlecht dass euch die Gemeinde hinweisen tut, weil durch die Hochwasserverbauungen oder Bahntunnel ändern sich die Grundwasserspiegel schon, und da ist es nicht schlecht dicht zu sein.

Wenn Ihr einen Keller bauen wollt, würde ich es in Jedemfall so machen, kostet auch nicht wirklich mehr als ein "normaler Keller" wobei ich persönlich kaum wem kenne der noch mit Schalsteinen mauert.

lg


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  •  jjjuppi
4.11.2015  (#2)
Hallo AndiBru,
bin ganz deiner Meinung, dass mit Dichtbeton und Fugenband gearbeitet werden sollte, das bedeutet aber nicht automatisch "Weiße Wanne". D.h. einen normalen Dichtbetonkeller würden wir ja auf jeden Fall nehmen.
LG, jjjuppi

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  •  baumeister3400
  •   Silber-Award
4.11.2015  (#3)
Es gibt keinen normalen Dichtbetonkeller....was soll das sein?

Weiße Wanne, also Fugenband und ausreichende Bewährung oder schwarze Wanne.

Beim Keller gibt es meiner Meinung nach keinen Kompromiss, ich habe eine Weiße Wanne inkl. 1lagiger Bitumdichtbahn. Fensterschächte entwässert und alle Anschlüsse mit RDS Durchführungen - auch durch die Bodenplatte.

Die Bodenplatte auf 30cm Schotterbett und dieses Drainagiert.

Achtung bei Keller Nebeneingangstüren!
Podest davor tiefer setzten, extra nicht-korrespondieren entwässern und Türe möglichst nach außen öffnend. Türanschluss mit Hochzug abdichten.

Dies alles ist ratsam für jeden Keller

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  •  jjjuppi
4.11.2015  (#4)
ok, ich hätte "normal" unter Anführungszeichen setzen sollen. Ich meine damit die Art Keller, die vielfach angeboten wird und keine Weiße oder Schwarze Wanne ist sondern lediglich mit "Dichtbeton" (was auch immer das genau sein soll) hergestellt wird und bei dem es keine spezielle Abdichtungsmaßnahmen gibt.

Was mich aber noch mehr interessieren würde, ob jemand mit solchen Anforderungen wie "Weiße Wanne" seitens des Bauamts Erfahrung hat?
Hat irgendjemand im Vorfeld ein Bodengutachten erstellen lassen?
LG, jjj

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  •  Piwal
4.11.2015  (#5)
Wie Baumeister3400 schon schrieb gibt es den "Dichtbetonkeller" nicht, zumindest in keinem gesetzlichen Regelwerk oder Ö-Norm.

Ob sich im EFWH-Bereich die Ausführung als Weiße Wanne wirklich auszahlt waage ich zu bezweifeln da ja doch ein enormer Mehraufwand (Dimensionierung der Bauteile, Betongüte, Bewehrungsgrad, Nachbehandlung des Betons, Ausschalfristen, spezielle Fugenbänder sowie Mauerstärken mit Bentonit-Beschichtung usw, usw) mit sich bringt.

Ich würde eher zur schwarzen Wanne mit 2 Lagen EK-V 5 oder zur braunen Wanne raten, unabhängig davon ob die Gemeinde es vorschreibt oder nicht.

Das die Gemeinde explizit einen Keller dicht gegen drückendes Wasser vorschreibt hab ich so noch nicht gesehen.

Bezüglich Bodengutachten würde ich mich eher in der Nachbarschaft bzw. bei den örtlichen Bauunternehmen und Erdbauern informieren, die wissen meistens über die Gegebenheiten bescheid.

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  •  cloudy33
  •   Bronze-Award
4.11.2015  (#6)
Einen schönen Abend,
... bei einem vernünftigen Bodengutachten wird der Grundwasserspiegel gemessen, und meist gibt es auch Auskunft über den Höchsten Grundwasserspiegel der zu erwarten ist, wenn nicht explizit danach fragen.
Zu einem Bodengutachten würde ich sowieso raten, wenn die Situation nicht ganz sicher ist, immerhin gibt es hier im Forum Nachrichten, wo sich der Rohbau 5cm setzt, und jetzt die Sondergründungsmassnahmen angedacht werden.
Sollten diese notwendig werden, kannst du dir vorher wenigstens das Verfahren aussuchen, wenn auch alle die Gemeinsamkeit haben, dass sie nicht billig sind.

"Dichter Keller", die billigstes Version ist sicher die "schwarze Ausführung", mit deiner rissweitenbeschränkten Bodenplatte, da sich diese nur schwer flämmen läßt.


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
4.11.2015  (#7)
Und wenn mit dem "Druckwasserdicht" einfach nur das gemeint ist, was landläufig unter "Dichtbeton" gemeint wird?
Dieser ist ja, je nach Betonklasse, schließlich für bestimmte Wasserdrücke geeignet.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.11.2015  (#8)

zitat..
jjjuppi schrieb: Abgesehen davon, dass ich verwundert bin, dass die Gemeinde dies vorschreiben kann, würde mich interessieren, ob jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie ihr damit umgegangen seid?


Klaro, die Gemeinde ist ja als Baubehörde 1. Instanz auch in der Pflicht, dir dein Bauvorhaben zu genehmigen.
Wenn sich (so wie bei dir) rausstellt, dass es mit dem Grundwasser problematisch werden könnte, sind die natürlich verpflichtet, die Bauauflagen entsprechend zu setzen...war bei mir auch so.

Bei uns ist das Grundwasser auch ziemlich hoch (bis auf 1.2 Meter), wir haben einen "Dichtbetonkeller" und der ist bist dato auch dicht, obwohl er tatsächlich im Wasser steht.

Wichtig ist, dass der Beton die entsprechende Güte hat (WU Beton), ein Fugenband gesetzt wird und dass sauber gearbeitet wird.
Wir haben 30 cm Wandstärke und zusätzlich noch aussen mit 2K gespachtelt (druckwasserdicht ist nicht unbedingt wasserundurchlässig)...
Du bekommst sonst Probleme mit der Luftfeuchtigkeit im Keller, Wasserdampf diffundiert durch die Wand.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
5.11.2015  (#9)
Fürn Grundwasserstand gibts AufzeichnungenIn unserem Fall sitzt der zuständige Amtssachverständige für Geohydrologie am Gebietsbauamt. Versuchs dort mal! Der hat normalerweise Angaben für die HGW 1/5/10/30/100, in Absoluthöhen über Adria. Mit den Unterlagen kannst dann auf die Gemeinde tingeln und mal vorstellig werden!

p.s.: Wir haben bei Baugründen in Seenähe den Kellerbau untersagt, wurde tlw von den Anrainern ignoriert... jetzt stehns alle im Keller bis zum Hals im Wasser, wenn der HGW10 errreicht is, von nem hundertjährigen Ereignis simma gsd noch verschont geblieben seits mich gibt!

ng

bautech

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  •  Richard3007
5.11.2015  (#10)
@jjjuppi, schon mal daran gedacht den Keller sein zu lassen und dafür ne richtig große Garage oder NG zu bauen wo Ihr auch alle unter bekommt?

Ich will hier keine Kellerdiskussion Pro/Contra lostreten.

Aber in der Regel hat die Gemeinde einen Grund warum Sie das vor schreiben. Ich hätte einen Keller ohne jegliche Auflagen bauen dürfen. Wollte aber nicht, da das GW dann nur knapp 1,5m unter meiner Keller Bopla wäre. Aus Sicherheitsgründen, habe ich mich daher für ein NG und Carport entschieden.

In der Gesamtheit nicht viel günstiger als der Keller. Aber seien wir ehrlich, ich trag meine Sachen lieber ebenerdig in ein Gebäude, bevor ich durch eine Außenstiege runter gehen. Und durch das Haus schon gar ned!

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  •  jjjuppi
5.11.2015  (#11)
@Richard3007: ja, wir haben auch schon dran gedacht den Keller sein zu lassen - preislich würden wir uns jedoch tatsächlich nicht viel sparen und unser Grund ist nicht so groß, sodass wir gerne Fläche sparen würden.

Die Nachbarn haben allen einen Keller (sind allerdings größtenteils schon ältere Häuser) und keine Probleme mit dem Grundwasser. Im Gegenteil, der direkte Nachbar sagt, dass in seinem Brunnen das Wasser aktuell ca. 6m unter Geländeniveau liegt. Das kann sich natürlich übers Jahr ändern...
Hat schon einmal jemand ein diesbezügliches Baugrundgutachten erstellen lassen und mit welchen Kosten ist da zu rechnen?

LG, jjj

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  •  Richard3007
5.11.2015  (#12)
Mir hat das geologische Gutachten mit allen drum und dran. Inkl. Empfehlung für Fundamentierung € 1450,- gekostet.

Wie groß ist den euer Grundstück? Ich habe etwa 733m² davon werden mit Auffahrt allen drum und dran etwa 200m² verbaut.

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  •  jjjuppi
5.11.2015  (#13)
Wir haben knapp 630m2
Kannst du einen Geologen/Gutachter empfehlen? Wurde da auch die Grundwassersituation geklärt?

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  •  Richard3007
5.11.2015  (#14)
Ja er hat mir die GW Situation mit bewertet.
Perchtoldsdorf ist für meinen Geologen etwas zu weit weg. Sind im Linzer Zentralraum zu Hause.

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  •  StefanP
  •   Silber-Award
5.11.2015  (#15)
Hallo,

uns wurde von der Gemeinde auch eine "dichte Ausführung des Kellers". Bei uns hatte es etwas mit dem 100 Jährigen Hochwasser zu tun.

Ich kann dir

http://www.weixelberger.at/

als Geologen empfehlen.
Ich kenne ihn persönlich und er ist im Raum südliches NÖ sehr bekannt.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
5.11.2015  (#16)
Weixelberger is ein heißer TippMag. A.B. is fachlich top, thumbs up!

ng

bautech

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  •  jjjuppi
5.11.2015  (#17)
habe gerade mit dem Mag. Günther Weixelberger telefoniert. Er wird mir bis Anfang nächste Woche ein Angebot machen. Schauma mal...
Danke für den Tipp!!
jjj

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.11.2015  (#18)
@jjuppi - Ich versteh nicht ganz, für was du jetzt noch ein Bodengutachten brauchst?
Die Gemeinde hat doch vorgeschrieben, dass du den Keller in einer druckwasserdichten Ausführung machen mußt.

Warum schaust du dir nicht die HQ30/100/300 Werte an?
Ich würd mal davon ausgehen, dass dein Grundstück davon betroffen ist, sonst würds die Gemeinde nicht vorschreiben....

Im Bodengutachten wird dann bez. Grundwasser auch nichts (für den Kellerbau) relevantes drinnenstehen.


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  •  Richard3007
5.11.2015  (#19)

zitat..
gdfde schrieb: Ich versteh nicht ganz


Najo wenn man sich keinen Druckwasserdichten Keller leisten will, sollte man wissen. Ob der Grund ein Haus mit Bopla verträgt, oder ob die Fundamentierungskosten nicht doch so hoch werden, dass man wieder zum Keller umschwenkt!

zitat..
gdfde schrieb: Im Bodengutachten wird dann bez. Grundwasser auch nichts (für den Kellerbau) relevantes drinnenstehen.


Kommt drauf an, was man beim Gutachter bestellt!



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.11.2015  (#20)

zitat..
Richard3007 schrieb: sollte man wissen. Ob der Grund ein Haus mit Bopla verträgt, oder ob die Fundamentierungskosten nicht doch so hoch werden, dass man wieder zum Keller umschwenkt!


Warum sollte eine Bodenplatte nicht funktionieren und ein Keller schon?

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  •  Richard3007
5.11.2015  (#21)
Weil ein Keller eher am gewachsenen Boden steht, als 2m höher bei GOK. In meinen Fall war es so. Entweder 2,3m tiefes Streifenfundament, Bodenaustausch od. Keller

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