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2. Haus auf einem Grundstück

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  •  chris

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Wir planen ein Haus auf einem Grundstück zu errichten auf dem bereits ein Haus steht. Hat wer von Euch mit so einer Konstruktion Erfahrungen (gemeinsames Grundstück mit Verwandten und 2 Häuser drauf, aber jeder hat 50% und seine eigenen Kredite laufen)? Baugenehmigung ist kein Problem, die Frage ist nur die rechtliche Gestaltung f. Bank und Förderung. Bisher dachte ich immer, dass entweder "Baurecht" oder Eigentumsbegründung notwendig wären, aber ich habe jetzt erfahren, dass angeblich sowohl Förderung als auch Bank auf ein 50% Eigentum belastet werden können ohne das der andere Teil für die Schulden haften muß. Für Erfahrungen

  •  chris
25.2.2005  (#1)
Forts.: 2. Haus auf einem Grundstück - ...für Erfahrungen von Niederösterreichern mit genau dieser Konstruktion für Förderung und Kredit wäre ich dankbar!

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  •  F.K.
25.2.2005  (#2)
Funktioniert problemlos - Die Konstellation mit 2 Häusern auf einem Grundstück ist kein Problem, auch die Wohnbauförderung ist problemlos möglich.
Gute Erfahrungen haben damit auch viele Firmen, die mit dieser Konstruktion das Bauträgergesetz umgehen ....und nebenbei für die errichteten Gebäude noch die Grunderwerbsteuer sparen...

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  •  chris
26.2.2005  (#3)
@F.K. - @F.K.: und auf was muß ich dabei achten? Welche Verträge müssen zwischen den (Teil-)Grundeigentümern geschlossen werden? Reicht im Grundbuch ganz einfaches 50:50 Besitz am Grund oder sind "flankierende" Maßnahmen wie Vorkaufsrecht, Fruchtgenußrecht o.ä. nötig? Danke!

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  •  chris
1.3.2005  (#4)
Hat niemand konkrete Erfahrungen? - Hat hier niemand in konkret dieser Konstellation in Nö gebaut und kann mir weiterhelfen? Sowas muß doch laufend vorkommen, oder? emoji(

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  •  F.K.
1.3.2005  (#5)
2 Häuser.. - Jeder Notar / Anwalt kann einen entsprechenden Vertrag aufsetzen, wo auch ev. zu berücksichtigende Leitungsservitute und gemeinsame Flächen (Zufahrtswege...)
definiert werden.

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  •  claudia
2.3.2005  (#6)
Wohnungseigentumsvertrag - du musst beim Notar oder Rechtsanwalt einen Wohnungseigentumsvertrag abschliessen. Für diesen brauchst du jedoch ein Gutachten eines Architekten über den Nutzwert.
lg, claudia

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