Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich habe bei meinem Neubau ein ausgebautes Dachgeschoß. Ich möchte demnächst die Untersichtschalung (Holz nicht Gipskarton) der Dachschräge machen. Ich habe eine Zwischensparrendämmung.
Als ich das Bauansuchen im Mai 2013 gemacht habe, war als Untersichtschalung eine EI30 Schalung, also eine 4cm Brandschutzschalung, Pflicht. Daher steht das auch in allen meinen Unterlagen (Baubescheid, Einreichplan,…)
Soweit ich informiert bin, wurde dann ab 01.Juli 2013 die Vorschriften geändert. Ab da ist in Bezug auf Brandschutz die OIB-Richtlinie gültig. Nach dieser Richtlinie muss beim Einfamilienhaus keine Brandschutzschalung mehr verwendet werden.
Bin ich da richtig informiert??
Ich habe irgendwann nach der Gesetzesänderung mit der zuständigen Mitarbeiterin auf der Gemeinde darüber gesprochen. Sie hat gemeint man könnte das nachträglich mit einer Änderung auch ändern. Weil sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben.
Diese Mitarbeiterin ist jetzt in Karenz. Daher müsste ich das mit der Nachfolgerin besprechen.
Ich würde gerne auf eine normale 19er oder 24er Schalung wechseln, weil zum einen die Brandschutzschalung um ca. 2.000.- teurer wäre. Zu anderen gilt seit 2011 auch nur mehr das P-Profil als EI30 (
http://www.infoholz.at/katalog/eintrag/ist-bei-einer-tramdecke-r-30-eine-brandschutzschalung-mit-keilnut-40146-erlaubt.htm ).
Ich habe gestern das Zusammenstecken der P-Profil-Bretter beim Holzhändler probiert. Die bringt man fast nicht zusammen. Also das Montieren kommt mir sehr schwierig vor.
Ich würde gerne von euch wissen:
-) bin ich richtig informiert, dass jetzt die Brandschutzschalung nicht mehr Vorschrift ist (Oberösterreich)
-) Hat jemand schonmal etwas nachträglich im Baubescheid geändert? Wie ist das abgelaufen.
Danke
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