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Wieviel Lichteinfall muss sein?

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  •  mackica
15.2. - 15.3.2016
8 Antworten 8
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Ich hatte heute ein Gespräch mit der Gemeinde und wollte wissen ob und wie hoch man an der Grundstücksgrenze bauen darf.
Es gibt keine Richtlinien, alles wird individuell entschieden habe ich verstanden.
Sie orientieren sich nach Grundstücksbreite... es muss ein gewisser Lichteinfall beim Nachbarn noch gegeben sein.
Je schmäler dessen Grundstück ist, desto weniger hoch darf man sozusagen bauen habe ich verstanden.

Aber wieviel Grad Lichteinfall muss denn noch gegeben sein? Und v.a. in welcher Himmelsrichtung? Das ist ja alles sehr nebulos

Ich kannte nur die Regel, wonach ein 45° Lichteinfall in den Hauptwohnräumen des Nachbarn gewährleistet bleiben muss.

Kennt sich da jemand aus?

  •  woo
  •   Bronze-Award
15.2.2016  (#1)
Welches Bundesland?
Individuell hört sich ein wenig seltsam an. ;)


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  •  mackica
15.2.2016  (#2)
Burgenland

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  •  Piwal
15.2.2016  (#3)
Das ist in der OIB-Richtlinie im Punkt 9 Belichtung und Beleuchtung geregelt.

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  •  mackica
16.2.2016  (#4)
Also im Prinzip vernachlässigter, weil 45° ist nichts... damit kann man ja fast jede Gebäudehöhe an die Grundstücksgrenze stellen.
Lächerliche Regelung, denn 45° Lichteinfall hat man gerade mal im Sommer...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.2.2016  (#5)

zitat..
mackica schrieb: denn 45° Lichteinfall hat man gerade mal im Sommer..

Es geht hier um "Licht"einfall und nicht um Sonnenstrahlen! Lichteinfall hast auch im Norden und bei bewölktem Himmel. Da gehts nicht um hoch oder tiefstehende Sonne!!

zitat..
Piwal schrieb: Das ist in der OIB-Richtlinie im Punkt 9 Belichtung und Beleuchtung geregelt.

was soll das sein? wo gibts eine OIB-Richtlinie mit Punkt 9 über Belichtung??

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  •  mackica
17.2.2016  (#6)
Piwal schrieb

zitat..
"Es geht hier um "Licht"einfall und nicht um Sonnenstrahlen! Lichteinfall hast auch im Norden und bei bewölktem Himmel. Da gehts nicht um hoch oder tiefstehende Sonne!!"


Na trotzdem ist das nichts. D.h. Dein Nachbar darf Dir in 6m (und das auch nur wenn Du bodentiefe Fenster hast, sonst noch weniger Abstand) eine 6m hohe Mauer vor die Nase knallen, sogar noch mit 45° steilem Satteldach drauf... das ist sicher ein super LIchteinfall.

Wenn s nach mir geht - ich würde so eine geschlossene Bauweise (mit Feuermauer) verbieten. Ist ja auch furchtbar hässlich, wie kommt der Nachbar dazu.

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  •  Piwal
17.2.2016  (#7)

zitat..
was soll das sein? wo gibts eine OIB-Richtlinie mit Punkt 9 über Belichtung??


Upps, meinte natürlich OiB-Richtlinie 3, Punkt 9 emoji

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  •  woo
  •   Bronze-Award
15.3.2016  (#8)
Ich denke die Regelungen in der OIB-RL 3 gelten für dich beim Bauen des eigenen Bauwerks. Mit dem Nachbarn hat das nur indirekt tun. Dafür gibt´s die Abstandsregeln in den einzelnen Bauordnungen.


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