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Aufschließungskosten, Vermessungskosten

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  •  ulli1979
8.4.2016
2 Antworten 2
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Hallo!
Das Grundstück, das wir seit einem Jahr in Aussicht haben, wurde nun umgewidmet.
Bevor es jetzt um Detailverhandlungen mit dem Verkäufer geht, hätte ich noch zwei Fragen:

1.) Wie ist es normalerweise üblich, wer bezahlt die Aufschließungskosten? Der Käufer oder der Verkäufer (der das Grundstück umwidmen ließ?)
Anschlusskosten bleiben klarerweise uns.

2.) Das Grundstück muss noch geteilt werden, da nur ein Teil der 2600 qm umgewidmet wird. Wer übernimmt die Vermessungkosten üblicherweise? Ich denke der Verkäufer oder? Was kostet so etwas ungefähr?

Danke für eure Antworten!

Ulli

  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.4.2016  (#1)
Frage 1: Ist im Prinzip egal. Hat der Verkäufer die Aufschließungskosten bereits bezahlt, dann schlägt er sie in der Regel auf den m²-Preis drauf. Hat er noch nicht bezahlt, dann ist es "unaufgeschlossenes" Bauland, das entsprechend billiger sein müsste. Mit der Aufschließung kommts du dann wieder in etwa auf den selben Preis. Wird zwar nicht immer ganz genau auf den Euro gerechnet, aber im Prinzip ist es meist so - somit unterm Strich eher egal.

Frage 2:

zitat..
ulli1979 schrieb: Das Grundstück muss noch geteilt werden, da nur ein Teil der 2600 qm umgewidmet wird.

Kaufst letztlich alles (also Bauland UND Grünland) oder nur das Bauland?? Wenn du alles kaufst, stellt sich die Frage wozu die Teilung??
Wenn DU teilen willst (musst wegen Bauordnung?? Bundesland??), dann ist das eher deine Sache. Als Verkäufer würd ich jedenfalls das Ganze ungeteilt verkaufen (wollen). Welches Interesse sollte der Verkäufer an einer Teilung haben und dafür zahlen?
Was anderes wärs, wenn er nur das BAuland verkauft. Dann geht´s ja gar nicht anders, als dass er es vorher teilen lässt, um dann das Baulandgrundstück solo verkaufen zu können.

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Hallo ulli1979,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aufschließungskosten, Vermessungskosten

  •  rainer1977
  •   Gold-Award
8.4.2016  (#2)
Beide Fragen sind einfach zu beantworten.
Machts der Verkäufer, zahlst es eh mit dem Kaufpreis mit.
Machst du es, d.h. du kaufst die 2600qm zur Gänze, musst du es selbst bezahlen, ist ja dann auch dein Grund.
Also zahlen wirst es so und so.

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