|
|
||
Wird auf keinen Fall ein Problem darstellen.
Wir hatten in der Wohnung beim Wohnzimmer auch eine Balkonplatte über die ganze breite vom Fenster. Da kommt noch genügend licht hinein. Im Süden oft sogar zu viel. wir hatten im Sommer immer die Vertikaljalousie zu. Im Haus haben wir jetzt Raffstore bei allen Wohn-/Esszimmerfenstern. ab mittags sind diese geneigt wegen der sonne. Und es ist noch immer hell genug. |
||
|
||
Wir habens so in der jetzigen Wohnung, allerdings mit 2,50m breitem Balkon drüber, brauchen trotzdem im Sommer Markise oder Raffstore oder beides.
Im Haus haben wir 3m breite Terrassenüberdachung und ebenfalls zwei bodentiefe HST HST [Hebeschiebetür] mit je 2,60m Breite, die dadurch beschattet sind, auch südlich ausgerichtet. An trüben Tagen denk ich mir auf der Baustelle ´Mist, wieso haben wir das so ausladend gemacht?´, an sonnigen Tagen hat die Terrasse trotzdem komplett bis zu den Fenstern Sonne, also zumindest jetzt in den Frühlingsmonaten. Hell ist es dann natürlich auch, haben allerdings noch ein breites, bodentiefes Element südlich ausgerichtet, daß nicht unter der Terrassenüberdachung liegt. Und westlich im WoZi gibts noch ein Fixelement, das ebenfalls viel Licht reinläßt. Erfahrungswerte an sich kann ich noch nicht liefern, wohnen noch nicht drin. |
||
|
||
Danke Stefan und elanor.
Stefan, wie breit war den eure Balkonplatte in der Wohnung? Wir haben südwestlich ausgerichtet noch ein großes Eckfenster beim Bereich der Küche, welches nicht überdacht wird. Da kommt bestimmt auch viel Licht rein. Unser Koch-Ess-Wohnbereich ist über die ganz Südseite des Hauses langgezogen und ein Großteil davon wird eben überdacht. Die sonnigen Tage sind sicher nicht das Problem. Aber ich denk da eher an die düsteren Herbsttage, wo keine Sonne scheint. Es sollte halt trotzdem noch so hell sein, dass ich am Nachmittag nicht das Licht aufdrehen muss. Wir haben auch schon überlegt, teilweise Glaselemente in den Balkon einzuarbeiten. Kostet aber wieder viel und ist vielleicht gar nicht nötig... |
||
|
||
|
||
3m Balkon? Echt jetz? Keine Terrasse vorhanden oder Lagetechnisch nicht anders möglich? Würd wen schon das OG auskragen und den Rest flexibel Überdachen/Beschatten.
Aber vlt. gibt es ja gute Gründe dafür denn ich kenn euren Plan ja nicht. Dagegen würde ja einige Argumente sprechen... |
||
|
||
Ja, echt jetzt. Terrasse vorhanden. Grund 1: Vom Balkon aus eine tolle Aussicht. Grund 2: Großer Balkon war immer uns Wunsch. Ja, ich weiss, es kommen die Argumente: "Wirst du nie nützen wenn Garten vorhanden ist usw...". Aber wir bauen (hoffentlich) nur einmal und das wollen wir uns leisten. Grund 3: Außenoptik |
||
|
||
Wir haben es ähnlich aber nicht ganz so extrem. Dachüberstand Südseite 2,9m, der (Holz)Balkon darunter ist 2m breit. Das haben wir bei unserer derzeitigen Wohnung auch in etwa so, und finden es super. Breiten, überdachten Balkon kann man ordentlich nutzen. Da hat ein Tisch oder auch ein Wäscheständer platz. Zwecks zu dunkeln Wohnräumen hatte ich auch kurzzeitig Angst, jetzt nachdem der Rohbau fertig ist sehen wir das es passt. Im Sommer kommt keine direkte Sonne durch die Südfenster, finster ist es aber keineswegs. |
||
|
||
Welche Lichtintensität dir selbst subjektiv genügt, ist eine persönliche Sache.
Für ein Mindestbelichtungsmaß gibts gesetzliche Vorgaben (auch für vorspringende Balkone - siehe unten), die jedenfalls einzuhalten sind. Grundsätzlich regelt das die OIB-Richtlinie Nr. 3 im Punkt 9. Hänge da jetzt mal einen Auszug aus der Version 2011 an. In Abhängigkeit von deinem Bundesland könnte es davon abweichende Detailregelungen geben. Wenn du es genau wissen willst, musst du halt noch das Bundesland nennen. Und im Übrigen: Du solltest ja eine BAubewilligung haben. Da hätte die Frage des Lichteinfalls geprüft werden sollen! Oder baust du jetzt anders, als im Einreichplan genehmigt? Auszug OIB 2011: 9 Belichtung und Beleuchtung 9.1 Anforderungen an die Belichtung 9.1.1 Bei Aufenthaltsräumen muss die gesamte Lichteintrittsfläche (Nettoglasfläche) der Fenster mindestens 10 % der Bodenfläche dieses Raumes betragen, es sei denn, die spezielle Nutzung erfordertdies nicht. Dieses Maß vergrößert sich ab einer Raumtiefe von mehr als 5m um jeweils 1% der gesamten Bodenfläche des Raumes pro angefangenen Meter zusätzlicher Raumtiefe. Weist die verwendete Verglasung einen Lichttransmissionsgrad τv von weniger als 0,65 auf, so ist die Lichteintrittsfläche im gleichen Verhältnis zu vergrößern. 9.1.2 Es muss für die gemäß 9.1.1 notwendigen Lichteintrittsflächen ein zur Belichtung ausreichender freier Lichteinfall gewährleistet sein. Dies gilt jedenfalls als erfüllt, wenn ein freier Lichteinfallswinkel von 45 Grad, bezogen auf die Unterkante der Belichtungsöffnung in der Fassadenflucht, nicht überschritten wird. Die Lichteinfallsrichtung darf dabei seitlich um nicht mehr als 30G rad verschwenkt werden. 9.1.3 Ragen Bauteile wie Balkone, Dachvorsprünge etc. desselben Bauwerkes mehr als 50 cm horizontal gemessen in den erforderlichen freien Lichteinfall hinein, so muss die Lichteintrittsfläche pro angefangenem Meter, gemessen vom Eintritt des vorspringenden Bauteils in den freien Lichteinfall, um jeweils 2 % der Bodenfläche des Raumes erhöht werden. Solche Bauteile dürfen jedoch nicht mehr als 3 m vor die Gebäudefront ragen. |
||
|
||
Interessant. Das mit dem Gesetz wusste ich nicht, auch Architekt und Baumeister haben das nicht erwähnt.
Wir bauen in NÖ. Es gibt einen Entwurf vom Architekten der grossteils genauso umgesetzt werden soll. Es wurde noch nicht eingereicht, aber demnächst. |
||
|
||
Gut zu wissen: gerade Niederösterreich hat die OIB-Richtlinie im Punkt Belichtung wesentlich abgeändert und adaptiert.
Die für dich hier relevante Regelung lautet in NÖ wie folgt: Ragen Bauteile (z.B. Balkone, Dachvorsprünge) über Hauptfenster desselben Gebäudes mehr als 50 cm horizontal gemessen in den freien Lichteinfall hinein, so muss die erforderliche Fensterfläche mindestens ein Sechstel der Fußbodenfläche des zugehörigen Aufenthaltsraumes betragen. Solche Bauteile über Hauptfenster dürfen jedoch nicht mehr als 2 m in den freien Lichteinfall ragen. Das heißt: Du brauchst für deinen Raum unterhalb des Balkons nicht wie normal vorgeschriebenen 12% der Bodenfläche als Fensterfläche (Architekturlichte), sondern mindestens 1/6tel (=16,66%) und 2. darf der Balkon max. 2m in den freien Lichteinfall (45°) der darunter liegenden Fester ragen. Das könnte bei dir ebenfalls knapp werden, oder? Gerade ein Architekt müsste die wesentliche Frage einer ausreichenden Belichtung für Wohnh- und Aufenthaltsräume auch hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen wissen. Du musst damit rechnen, dass ein Bausachverständiger der Gemeinde bei der Begutachtung auf diesen Punkt aufmerksam wird (ein 3m auskragender BAlkon lenkt da sicher die Aufmerksamkeit drauf) |
||
|
||
Was sind Hauptfenster?? Wir haben viele Glasflächen im EG, darunter auch Fixverglasungen und Hebeschiebetür, aber was davon gilt als Hauptfenster? Das denke ich auch, ich vertraue eigentlich unserem Architekten, der hat schon einige hundert Häuser realisiert... Aber ich werd dem auf dem Grund gehen. Danke für den Tipp. Ja, der Meinung sind wir auch. Sonst noch jemand eine ähnliche Situation? |
||
|
||
Genau den "Fehler" machen viele. Mich eingeschlossen, da meine ersten Entwürfe alle mit mega Balkon geendet haben. Weil tolle Aussicht, Wäscheständer, Optik, gleichzeitg Überdachung, Zigarette danach... Wenn mans meist weiter denkt, oder mit dem Architekten durchgeht, ergeben sich oft sehr viel günstigere Lösungen/Alternativen die im Endeffekt alles abdecken und sogar noch anderen Nutzen schaffen. So halt meine Erfahrung und möcht euch jetz nicht was schlecht reden oder den Nutzen streitig machen. Ein Balkon würd mir jetzt eher die Aussicht im OG rauben und meinen Wohnraum einschränken. Im Winter hol ich mir durch viel Glasfläche sehr viel Licht und Energie ins Haus und plan selbst meine Terrassenüberdachung/Beschattung flexibel um dies zu erhalten und hab damit auch keine zusätzlichen Anforderungen um aufs min Belichtungsmaß zu kommen. |
||
|
||
Es mag seltsam klingen, ich sitz sogar bei Regen gern draußen, sofern ich nicht direkt nass werd. Meine Eltern haben auch eine große überdachte Terrasse und ich saß da oft mit Buch und Decke draußen...
Auch wenn wirs noch so oft durchgehen, der Balkon/die große Terrassenüberdachung macht für uns Sinn. Einzige Sorge: Genug Licht im Wohnraum? Welche Überdachung machst du denn? |
||
|
||
http://www.energiesparhaus.at/forum/41682
|
||
|
||
Den Begriff "Fenster" darf man nicht so wörtlich nehmen. Es geht um die Belichtungs-, also Glasfläche. D.h. auch die verglaste Balkon-/Terrassentür oder deine Fixverglasungen (auf öffenbar kommts nicht an)zählen als "Hauptfenster". Was im Gesetz so nicht ausdrücklich steht, aber in der Praxis greift, ist noch folgendes: wenn du für den betroffenen Raum ausreichend andere Belichtungsflächen hast (d.h. die schaffen die gesetzliche Mindestbelichtung von 12% der Bodenfläche + allfälligem Zuschlag bei Raumtiefen über 5m ohnehin) und die "Fenster" unter dem BAlkon sind quasi nur noch "Draufgabe", dann ist die oben zitierte gesetzliche Einschränkung hinfällig. |
Von einem "Hauptfenster" spricht man, wenn sich dahinter ein "Aufenthaltsraum" befindet (ansonsten ist es ein "Nebenfenster"). Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum der zum längeren Aufenthalt von Personen bestimmt ist (z. B. Wohn- und Schlafraum, Wohnküche, Arbeitsraum, Unterrichtsraum); nicht dazu zählen jedenfalls Badezimmer und Toiletten oder reine Kochküchen, div. Abstell- und Lagerräume udgl.
||
|
||
@Karl: Danke für die ausführlichen Infos
@Innuendo: Sieht gut aus und passt sicher zu deinem Haus. 10 K sind halt auch nicht grad günstig. |