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In NÖ ist es üblich einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Normalerweise wird man aber im Vorhinein darüber informiert und kosten kann das bis zu 1000€ (wenn ich das noch gut in Erinnerung habe). |
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Viele kleine Gemeinden haben für die Abwicklung der Bauverhandlung bzw. für die Begutachtung der Einreichunterlagen einen externen SV.
Dieser ist dann natürlich zu bezahlen. Es kann auch sein, dass der Bürgermeister noch weitere SV zu Rate zieht. Wir hatten bei einem Bekannten zB einen SV für Ortsbildgestaltung. |
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Bausachverständiger wird immer hinzugezogen. In diesem Fall kommt mir der BSV schon etwas viel vor, kommt aber auf den Umfang und lange der Bauverhandlung drauf an. Bei uns hat das, glaube ich, um die 250 € gekostet. Alles gesamt. War aber eine einfache BVH ohne Nachbarn. Wenn Nachbarn geladen werden müssen, dann kostet es zusätzlich. |
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Wenn andere ordentliche Körperschaften wie Straßenmeisterei, Wildbachverbauung oder ÖBB Parteistellung haben, wirds empfindlich teuer. |
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ja, wir haben auch in NÖ gebaut, für die bauverhandlung kam ein bausachverständiger des gebietsbauamtes Korneuburg, war dann auch von uns zu bezahlen. |
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Ist ganz normal und zu bezahlen. Bei der örtlichen Bauverhandlung in der Gemeinde wird üblicherweise ein SV hinzugezogen. War bei mir im südlichen NÖ nix anderes, die Kosten sind ziemlich genau so wie bei dir. |
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Zahlen mußt sowiesoObs jetzt die Amtsorgane der Gemeinde sind oder ein externer SV engagiert wird is holler.
Ich hab auch über 300er für die Bewilligung gelöhnt... südliches NÖ! ng bautech |
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Bezirk Mödling, EFH ohne Keller, Kosten für den Baubescheid 408 Euro.
Keine Bauverhandlung. |
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Bez. Tulbing NÖ, verfahrenskosten 578,54 für bauverhandlung/gutachten/bewilligung. Grund 1000m2. 130m2 wnfl, +keller |
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@MRu - keine bauverhandlung? das geht? einfach eingereicht und auf den bescheid gewartet? |
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verkürzte Bauverhandlung. Unterschrift aller betroffenen Nachbarn und einreichen. keine verhandlung vor Ort notwendig. ||
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§22 der NÖ Bauordnung Wenn die Vorprüfung keine zu erwartenden Beeinträchtigungen der subjektiv-öffentlichen Anrainerrechte ergibt dann kannst ein "verkürztes Verfahren" nach o.g. Paragraphen der NÖ BO anstreben. Die betroffenen Anrainer werden verständigt dass sich was tut, können am Amtsgebäude (Rathaus) Planeinsicht nehmen und ggf noch in einer 14-Tagesfrist Einspruch erheben... So die Kurzfassung, den genauen Text findest eh im RIS! Ob das rechtlich als alleinige Maßnahme hält weiß ich nicht, ich glaub eher dass sich die SV´s so ein wenig absichern. Anschreiben gibt's mMn trotzdem, die 2-Wochen-Frist glaub ich auch! ng bautech |
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Die mündliche Verhandlung kann nach der Oberösterreichischen Bauordnung im Baubewilligungsverfahren entfallen, wenn die NachbarInnen durch ihre Unterschrift am Bauplan erklären, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben. |
in OÖ schon.wenn du die unterschrift aller nachbarn hast dann "pickt" das. wenn einer nicht unterschreibt dann gibts eine BV vor Ort. Ansonsten schaut noch der SV des landes drüber ob die Vorschriften eingehalten werden. das wars dann. ||
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langsam komm ich drauf, dass unsere baubehörde "anders" ist - anscheinend hatten wir so ein "verkürztes verfahren" - allerdings mussten wir dennoch mit dem bau-SV vor ort eine Begehung machen und es gab auch eine Niederschrift. aber es wurden sonst keine der Parteien (bauführer, planverfasser, etc.) vorgeladen und die Nachbarn 14 tage vorher verständigt. |
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genau so war es bei uns. Wobei man von einem "verkürzten" Verfahren eh nicht sprechen kann, weil wir mehr als 3 Monate auf den Baubescheid warten mussten. Der Herr von der Gemeinde war 30 Min vor Ort und hat sich das Grundstück angeschaut, das wars. Auf der Niederschrift steht drauf, dass er für sämtliche Begutachtungen 7,5 Stunden gebraucht hat. Sämtliche im Gesetz definierten Fristen wurden bis auf den letzten Tag ausgereizt. Zudem lag unser Anbringen dann noch über 2 Wochen im Sekretariat ab, bis ein Schreiben an die Nachbarn ging. Dann begann erst die 14 Tages Frist .... Postlauf wird auch noch berücksichtigt bzw. 1 Nachbar wohnt in der Schweiz etc .... |
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NÖ, verkürztes Verfahren ohne besondere Vorkommnisse/Aktivitäten ---> 503,90 Euro.
Genaue Aufschlüsselung habe ich nicht im Kopf, aber ein erheblicher Teil davon war ebenfalls SV-Leistung des gemeindeeigenen Bauamtsleiter. Gedauert hat's auch nicht viel kürzer als bei @MRu ... wenn die Bürokraft sagt, sie schickt die Briefe an die Nachbarn "gleich nach dem Wochenende" raus, dann bedeutet das im Normalfall dass der Akt vorher noch 2 Wochen gut "abliegen" muß |
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genau so ist es ... da glaubst, dass die Frist vorbei ist und du nix gehört hast, dabei hat die Frist noch gar nicht zu laufen begonnen - das war echt ärgerlich. >:( |
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Danke für die vielen Rückmeldungen!! |
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Wie von bautech beschrieben auch im verkürzten Verfahren die Baubewilligung durchlaufen. Zur Info für besonders Eilige oder die umständehalber nicht warten können: Die 14 tägige Einspruchsfrist kann umgangen werden, indem man die Nachbarn auf dem Einreichplan unterschreiben lässt.
Ach ja, bei mir (süd. NÖ) hat die Bewilligung 287,68.- gekostet. |
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war auch unser Plan, nur hat der 1. Nachbar gleich nein gesagt zu dieser Idee, dann konnte ich mir das Fragen der restlichen Nachbarn sparen. |
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omg mach mir keine angst - du hattest den termin für die bauverhandlung oder was auch immer und danach hats noch 3 monate gedauert??? mir wurde ein termin genannt für die bauverhandlung und angeblich wird wenn alles glatt läuft dann gleich der bescheid erlassen - hoffe mal nicht das mit "gleich" 3 monate gemeint waren o_O; bauen auch in nö, westlich von wien |