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Kosten Baubewilligung inkl. Honorar SV

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  •  lama
12.7. - 31.8.2016
56 Antworten 56
56
Hallo,
die Gemeinde Blumau-Neurißhof (PLZ 2602, NÖ) schreibt uns mit der erteilten Baubewilligung Kosten bzw. Abgaben i.H.v. 562,53 vor, darin sind 358,80 für Honorar Bausachverständiger enthalten. Diesen hat die Baubehörde (Bürgermeister / Gemeinde) offenbar hinzugezogen.

Ich würde gerne auf die Erfahrungen in diesem Forum zurückgreifen, ob das üblich und zu bezahlen ist.

Danke im Voraus
Manfred

  •  MRu
13.7.2016  (#41)

zitat..
lama schrieb: Wo wir bauen wurden 16 neue Grundstücke aufgeschlossen auf einer Straßenlänge von ca. 200-250m. D.h. der WLV nimmt in Summe 80.000,- ein für den Anschluss von 16 Grundstücken. Die Gemeinde nimmt in Summe 192.000,- ein für Aufschließung 250m Straße. Kostet das soviel? Inwieweit profitieren sie zukünftig über die Wasserabnahme und zus. Steuereinnahmen?


Über sowas braucht man sich gar nicht den Kopf zerbrechen.
Bei uns musste Strom und Gas um ca. 12 Meter versetzt werden von Wienstrom bzw. EVN.
Gesamtsumme hierfür (ohne MABA-Bock) € 6100.
Bei Wienstrom mussten wir den Betrag sogar VOR Beginn der Arbeiten überweisen, sonst wären sie gar nicht gekommen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.7.2016  (#42)

zitat..
lama schrieb: werden sie halt sagen, dass sie keinen Amtssachverständigen zur Verfügung hatten oder haben und das war's.

Na, das sollte es nicht gewesen sein! Nur etwas zu behauprten, ist eigentlich zuwenig. Die Gemeinde müsste das schriftlich haben, d.h. Anfrage z.B. beim örtlich zuständigen Gebietsbauamt und von dort schriftliche Antwort, dass man nicht "verfügbar" sei. Ist natürlich eine Hin- und Herstreiterei und die Frage, ob sichs auszahlt....muss jeder selbst entscheiden.

zitat..
bautech schrieb: Mit holler meinte ich egal..

Ja, hab ich auch so verstanden.

zitat..
bautech schrieb: und ja, für mich ists egal da ich den amtlichen sowie den nichtamtlichen zahlen muss...

Ist eben nicht egal. Für den amtlichen Sachverständigen zahlst knapp €14.- für die halbe Stunde, für den nicht amtlichen ein Vielfaches davon. Viele Gemeinden verlangen auch für den amtlichen Sachverständigen wesentlich mehr als €14.-, auch das ist ungesetzlich.

zitat..
bautech schrieb: Dass der WLV das vorfinanziert und sich die Gestehungskosten dann refundieren lässt is hoffentlich nachvollziehbar.

Und dann gibts da ja noch eine Brunnenanlage mit Schutzgebietsauflagen, einen oder mehrere Hochbehälter, eine laufende Wartung, Instandsetzung usw. und nicht nur die paar Meter Leitung vor dem Haus...

zitat..
MRu schrieb: Ich spreche von der Vorprüfung.
§ 20 NÖ Bauordnung.

Ach so, das meinst. Der § 20 Abs. 2 regelt nur die Nachreichung "weiterer", spezieller Unterlagen, die nicht Standard sind. Und gilt nur für die "weiteren" Unterlagen gem. §19 Abs.3. Das ändert nichts daran, dass Mängel in den "Standardunterlagen" gem. § 19 Abs. 1 und 2 immer dazu führen, dass die Entscheidungsfrist für die Behörde nicht zu laufen beginnt. Da hat deine Gemeinde halt sehr "formalkorrekt" gehandelt, aber an sich nichts falsches gemacht.
Was die 8 Wochenfrist nach § 20 Abs. 3 betrifft, so hat die nur Bedeutung, wenn ein Bauvorhaben absolut "unbewilligbar" ist. Dann soll man das dem Bauwerber möglichst rasch mitteilen (und nicht Bauverhandlung und sonstiges - unnötigerweise - machen), und zwar wegen Parteiengehör noch vor der bescheidmäßigen Ablehnung.
Aber wie schon gesagt: Am Ende steht immer die 3-Monatsfrist. Solange hat die Baubehörde I. Instanz immer Zeit für eine Bescheiderlassung (in II. Instanz sogar 6 Monate)

zitat..
lama schrieb: nach in der fehlenden Transparenz in Kombination mit dem Gefühl der "Ausgeliefertheit" einer Behörde oder einem Monopolisten gegenüber. Aus Intransparenz entstehen Missbrauch und Misstrauen.

Ich kann dein "Gefühl" verstehen, aber ganz so intransparent und monopolistisch ist das eigentlich nicht. Da gibts fast in jeder Gemeinde auf deren Homepage Infromationen über die diversen Abgaben und Gebühren, es gibt Gemeinderatsbeschlüsse darüber und dazu öffentlich zugängliche Sitzungen, es gibt Gemeinderäte und Organe, die dasrüber Auskunft geben sollten, es gibt gesetzliche Vorgaben für die Berechnung der Höhe des Einheitssatzes (bei der Aufschließung) und es gibt auch regelmäßige Prüfungen des Landes, ob die Gemeinde ihre Finanzen ordnungsgemäß führt. In der Regel werden die Gemeinden vom Land immer wieder aufgefordert, die Abgaben nach oben anzupassen, weil sie nicht Kostendeckend seien. Die Gemeinden wollen ja, dass Leute bauen und sich ansiedeln und sind in der Regel bestrebt, die Leute nicht durch zu hohe Abgaben abzuschrecken.

zitat..
lama schrieb: Wie man an den Beiträgen sieht, wird für sehr ähnliche Vorgänge im Zusammenhang mit dem Baubescheid zwischen 200,- bis fast 600,- verrechnet. Grund?

Die Unterschiede liegen zumeist bei den Sachverständigenkosten (wie schon gesagt machts einen Unetrschied, ob die halbe Stunde €14.- kostet oder über €100.-) Die anderen gebühren und Abgagben sind gesetzlich fest geregelt und hängen halt von den unterschiedlichen Projekten ab. Der Bescheid muss die Kosten aber einzeln Auflisten (Transparenz!!) und in der Begründung näher erläutern.

zitat..
stretch4u schrieb: Also mir hat das MA4 Bauamt der Stadt Wiener Neustadt was anderes gesagt.

Danke für den Hinweis und ich muss mich da teilweise korrigieren. Für alle Bauansuchen vor dem Februar 2014 hat es diese Unterschriftsvariante nicht gegebn. Bei Bauansuchen ab Feb. 2014 gibt es das nun sehr wohl, dass man die Nachbarn am Einreichplan unterschreiben lassen kann und diese damit die Parteistellung verloren haben. Sorry, aber manchmal rutschen halt jahrezehntelange Regelungen noch immer durch. An der Dauer eines Verfahrens und an den gesetzlichen Entscheidungsfristen ändert das aber grundsätzlich nichts.

zitat..
MRu schrieb: Hierfür reicht aber nicht eine Unterschrift auf den Einreichunterlagen, sondern jeder Nachbar muss ein extra Schreiben zur Gemeinde schicken, in dem er den Verzicht gemäß § irgendwas bestätigt.

Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Im gesetz steht ausdrücklich ".. nachweislich auf den Planunterlagen zugestimmt haben"

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  •  bautech
  •   Gold-Award
13.7.2016  (#43)

zitat..
lama schrieb: Wie man an den Beiträgen sieht, wird für sehr ähnliche Vorgänge im Zusammenhang mit dem Baubescheid zwischen 200,- bis fast 600,- verrechnet. Grund?


Hat Karl oben eh schön anschaulich erklärt, Diskrepanz vom ASV um 28,- pro Stunde und dem Architekten, der dir unter 80,- pro Stunde keinen Bauakt aufmacht...

zitat..
lama schrieb: Wo wir bauen wurden 16 neue Grundstücke aufgeschlossen auf einer Straßenlänge von ca. 200-250m. D.h. der WLV nimmt in Summe 80.000,- ein für den Anschluss von 16 Grundstücken. Die Gemeinde nimmt in Summe 192.000,- ein für Aufschließung 250m Straße. Kostet das soviel?


Mein Auto kostet € 18.000,-... passt das?
Schwierig zu beurteilen, im Leitungsbau steht und fällt alles mit 2 Variablen:
- eingesetztes Material
- Dimension vom Rohr

Die Künette und Hinterfüllung is annähernd preisgleich, von PE auf Nirostaleitung is 300% Preisunterschied im Einkauf. Von der Verarbeitung ganz zu schweigen...
Habts eine DN80-Leitung in der Erde oder ne DN200?
Aus der Erfahrung heraus kostet der lfm Wasserleitung DN100 PE fertig ~200 - 250€ netto, der lfm Kanal PVC DN200 ~300,- netto. Hier fehlen jedoch noch die Hauszuleitungen, der angeführte Preis is ausschließlich der Hauptstrang in der Straße inkl den Abzweigformstücken.
Der Straßenpreis is selbiges... wie breit is die Straße? Welche Verkehrsbelastung, was wurde an Aufbau (30cm Unterbau + 8cm Asphalt vs 60cm Unterbau und 21cm Asphalt) berechnet?
Reine Siedlungsstraßen kosten zwischen 150 und 180,- am qm, ein Beleuchtungspunkt in die grüne Wiese kostet rd. € 2.500,- (dazu brauchen wir aber wieder Verteilerkästen für die einzelnen Gassen, wo einer wieder rd. € 6.000,- verschlingt) etc etc...
Conclusio: ich glaub nicht, dass sich der WLV bzw die Gemeinde an Dir bereichern, das hat schon seine Richtigkeit...
Außerdem isses momentan sogar eher gegenläufig: als Straßenerhalter bekommen wir aus den Aufschließungsgebühren (natürlich immer von der Straßenraumplanung abhängig...) teilweise nicht mal die gesamte Kohle für die Errichtung der Straßenprojekte zusammen.

zitat..
lama schrieb: Inwieweit profitieren sie zukünftig über die Wasserabnahme und zus. Steuereinnahmen?


Gar nicht behaupt ich mal. Im Gegenteil, eine Gemeinde is immer in der Bringschuld. Hast Du zuhause eine Ortswasserleitung dann soll die gefälligst 24/7/365 Wasser in ausreichender Qualität bringen. Dafür zahlst dann Wassergebühr. Um das alles zu gewährleisten (Wasser- und Leitungsqualität sowie Versorgung) muß halt auch irgendwo Geld her... und nur mit der Grundsteuer (viel mehr zahlst ja ned an die Gemeinde) geht sich das nie und nimmer aus!

edit:
Hab mich mit Karl10 zeitlich überschnitten, inhaltlich daher Übereinstimmungen...

ng

bautech

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  •  MRu
13.7.2016  (#44)

zitat..
Karl10 schrieb: Aber wie schon gesagt: Am Ende steht immer die 3-Monatsfrist. Solange hat die Baubehörde I. Instanz immer Zeit für eine Bescheiderlassung (in II. Instanz sogar 6 Monate)


Verstehe ...

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
13.7.2016  (#45)

zitat..
@ ildefonso: Die dauer bis der bescheid da war habt ihr also ab einbringung der einreichunterlagen gerechnet? Mir ist von der gemeinde der nächste termin für bauverhandlungen mitgeteilt worden, der war in unserem fall eben erst wieder in zwei monaten, vielleicht hats bei euch auch einfach solang bis zum nächsten termin mit dem sachverständigen gedauert?


Ja, von dem Tag der offiziellen Einbringung an gerechnet (wobei anhand des Plan-Vorabzugs das Projekt vorher schon mündlich abgesegnet wurde).

Wie gesagt, Bauverhandlung gab es nicht. Sachverständiger war, wenn ich das richtig verstand, der Baumamtsleiter selbst, Externe Personen, mit denen Termine abzustimmen wären, dürften hier also nicht zugezogen worden sein.

Unser Bauamt besteht aus einem Bauamtsleiter und 1-2 Bürokräften, die allesamt auch andere Aufgaben in der Gemeinde erfüllen (Friedhof, Wasserversorgunng etc.), Kleinststadt halt. Da darf man sich halt keine Illusionen machen, die liegt der Akt halt immer wieder wochenlang herum ohne dass jemand etwas angreift (mal ist der eine in Urlaub, mal der andere, mal gibt's soviel zu tun ...).



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  •  altehuette
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#46)
Hab nochmal nachgeschaut, 322 € hat bei uns die BVH gekostet. Davon 75 € der externe SV. Allerdings hätten wir nach Karls10 gar keine BVH gebraucht, da überhaupt keine Nachbarn involviert waren. Dafür konnten wir schon vor der BVH anfangen zu bauen. (Erdarbeiten)
Wenn man sich die "Preisliste" für Tätigkeiten der Amtsorgane so anschaut, weichen die Kosten bei uns auch ganz schön ab davon!
Die Gemeinden dürften trotzdem freie Hand haben, was sie verlangen für eine BVH. Jede hat eine andere Berechnungsmethode wenn man sich die Einträge so anschaut! Dass sich zugezogene behördliche Parteienvertreter gut zahlen lassen ist auch Tatsache, kenne einige Fälle allerdings sind die schon länger als 10 Jahre zurück. In einem fall, bei uns gleich in der Nähe war die Sache überhaupt grotesk. Weil das Bauwerk knapp neben einem trockenen Bach liegt (Wasser rinnt nur wenn viel Niederschlag ist) musste die Wildbachverbauung auch eine Stellungnahme abgeben. Die haben sich das nur am Lageplan angeschaut, und einige Male Änderungen verlangt. Niemals hat sich einer von der Wildbachverbauung anschauen lassen, um die Sache in Natura anzuschauen! Für diese Fernexpertise haben sie sich mit ca. 300 € löhnen lassen! Wenn gleich vorher Einer gekommen wäre, und gesagt hätte, da oder da darf nicht gebaut werden und wo mit gewissen Auflagen, hätte sich der Bauwerber einiges an Kosten und Zeit für Umplanungen erspart. Inzwischen ist das eh allerdings alles in der gelben Zone nach dem neuen Hochwasserplan.
Bei einem anderen Nachbarn, die die BVH liegt da aber schon mehr als 20 Jahre zurück, war schon ein Vertreter der Wildbachverbauung dabei, und hat halt nachvollziehbare Auflagen verlangt.
Ist also ein sehr komplexes Thema was BVH anbelangt.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#47)
Nachtrag,
Nochmals die Auflistung des Betrages.
Verwaltungsabgabe nach TP 29
91,50 €
Kommisionsgebühren für 2 Pers.
3 halbe Std. 82,80 €
externer SV 75,- €
Stempelgebühr 73,60 €

Verbaute Fläche 153 m² eingeschossig.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#48)

zitat..
altehuette schrieb: Wenn man sich die "Preisliste" für Tätigkeiten der Amtsorgane so anschaut, weichen die Kosten bei uns auch ganz schön ab davon!
Die Gemeinden dürften trotzdem freie Hand haben, was sie verlangen für eine BVH. Jede hat eine andere Berechnungsmethode wenn man sich die Einträge so anschaut!

Sollte aber so nicht sein, da sämtliche Abgaben, Gebühren und Honrare eine gesetzliche - und somit einheitliche - Grundlage haben. Wenn die Gemeinden hier schlampig/willkührlich/ungesetzlich vorgehen, dann gibt es ja die Möglichkeit sich zu wehren - wir leben ja in einem Rechtsstaat, d.h. muss man halt auch mal gegen die Kostenvorschreibung berufen.

Wie schon oben gesagt, sind die Kosten aber von Fall zu Fall - und zwar begründet - verschieden. Das Vergleichen der Kosten, wie das in diesem Thread jetzt gemacht wurde (meist nur mit Nennung eines Gesamtbetrages, ohne Aufschlüsselung, ohne nähere Angaben über Art und Größe des Projektes, ohne Angaben über Art und Umfang der Einreichunterlagen usw., ist unseriös und völlig sinnlos. Vor allem hat noch keiner irgendeinen Hinweis darauf gemacht, welchen Umfang seine Einreichunterlagen hatten, wieviele Seiten die diversen Schriftstücke, aus wievielen Bögen der Einreichplan bestand usw. Darauf kommts ja auch an.

Und noch eines zur Wildbachverbauung: In welcher Funktion wu8rden diese beigezogen?? Einen Behördenstatus haben sie jedenfalls nicht. Die Bauordnung sieht deren Beiziehung auch nicht vor. Und wenn sie ein Sachverständigengutachten abgegeben haben, dann stellen sich die Fragen: was war die Fragestellung? Hatte die Fragestellung im Baurecht eine begründete Verankerung? Gibt es Amtssachverständige, die genau diese Fragestellung auch beantworten hätten können (z.B. ASV für Wasserbautechnik)? Wenn die Wildbachverbauung als Sachverständiger tätig war, haben die vielleicht ohnehin den Status eines Amtssachverständigen (womit nur Kommissionsgebühren zu bezahlen gewesen wären)? usw.
Ich bestreite nicht, dass es so war, wie altehuette es beschreibt. Ich meine nur, man hat 2 Möglichkeiten: entweder, man akzeptiert das so wie es ist und denkt nicht mehr drüber nach, oder man hinterfragt das (aber rechtzeitig) und beruft dagegen (wenn es wirklich ungesetzlich war).
Jammern und schimpfen (mein ich jetzt allegemein und auf niemanden hier direkt bezogen), vor allem schimpfen auf die "bösen" Behörden ist nicht meins. Da sitzen Menschen "wie du und ich", die meist versuchen ihr Bestes zu geben. Manchmal wissen sie es halt nicht besser, oder könnens nicht besser, oder habens falsch gelernt - da gibts viele untershciedlichste Hintergünde.

Und noch eins: wenn nie jemand beeinsprucht, was da so verrechnet wird und es alle akzeptieren, dann wird keiner bei der Gemeinde drauf kommen, das mal näher nachzujustieren und intern zu überprüfen. Wenn aber mal ein solcher Kostenbescheid durch eine Berufung aufgehoben wird, dann wird dort in der Regel sehr wohl ein Nachdenkprozess einsetzen und wird man es zumindest versuchen, es beim nächsten mal richtig(er) zu machen.

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#49)

zitat..
Karl10 schrieb: Und noch eines zur Wildbachverbauung: In welcher Funktion wu8rden diese beigezogen?? Einen Behördenstatus haben sie jedenfalls nicht. Die Bauordnung sieht deren Beiziehung auch nicht vor. Und wenn sie ein Sachverständigengutachten abgegeben haben, dann stellen sich die Fragen: was war die Fragestellung? Hatte die Fragestellung im Baurecht eine begründete Verankerung? Gibt es Amtssachverständige, die genau diese Fragestellung auch beantworten hätten können (z.B. ASV für Wasserbautechnik)? Wenn die Wildbachverbauung als Sachverständiger tätig war, haben die vielleicht ohnehin den Status eines Amtssachverständigen (womit nur Kommissionsgebühren zu bezahlen gewesen wären)? usw.


Wie das wirklich war weiß ich auch nicht mehr. Liegt ja schon 10 Jahre zurück. War aber selbst viel dort bei ihm, weil ich bei den Hausbauvorbereitungen dabei war. Baustelle lag (liegt) neben einem Wildbach der in der Regel trocken ist. Nur bei hohem Niederschlagsanfall ist dieser Wildbach wirklich "wild". Ich schätze, der externe SV der Gemeinde wird wohl nicht den Kopf hinhalten wollen, wenn er da seinen Sanktus abgeben sollte, darum wird halt jedes Bauprojekt was in einer gewissen Nähe von dem "Wildbach" ist, von der Wildbachverbauung geprüft. So glaube ich es halt, warum wäre sonst dieser Beamte oder SV um seine Meinung gefragt worden? Nach längerem hin und her, also mit einer Zeitverzögerung konnte der Lageplan erstellt werden, mit einiges an Auflagen für den Bauwerber. (Mindestabstand zum Bach, Mindeshöhenabstand von Bachsohle/Kellerbodensohle. Aber vollkommen nachvollziehbar! Und das hat halt ca. 300 € gekostet extra. Ob jetzt der Betrag zu Recht, oder zu Unrecht bezahlt worden ist, ist jetzt eh egal, da ja die Einspruchsfrist eh schon längst abgelaufen wäre. Ich selbst glaube, dass die 300 € trotzdem "gut angelegt" sind, da vorher die Lage des Bauwerkes wirklich im Gefährdungsbereich gewesen wäre. (jetzt wäre das die rote Zone, und die würde sich bei der Versicherungsprämie sehr auswirken, sofern eine Versicherung überhaupt ein Bauwerk gegen Hochwasser versichert, wenn das Bauwerk in einer roten Zone steht, so ist es halt "nur" die gelbe Zone)
Ich wurde nach der Neuaufnahme sehr wohl gefragt von der Versicherung ob das Haus in einer hochwassergefährdeten Zone steht!
Wenn man sich Nachrichten der letzten Stunden so ansieht, wird das Hochwasserproblem immer mehr eine Rolle spielen, wo gebaut, bzw. nicht gebaut werden darf!

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  •  uncertain
29.8.2016  (#50)

zitat..
Karl10 schrieb: Sollte aber so nicht sein, da sämtliche Abgaben, Gebühren und Honrare eine gesetzliche - und somit einheitliche - Grundlage haben.


@Karl10: Danke für deinen tolle Zusammenfassung hier zu Beginn und auch die weiteren Ausführungen. Ich hätte zu der oben genannten bzw. in deinem Punkt 4/5 gemachten Aussage das Amtssachverständige (ASV) mit einer Kommissionsgebühr zu berechnen sind noch gerne gewusst wie du darauf schließt.

Soweit ich das verstehe sind folgende Rechtsvorschriften relevant:
AVG
§ 52 => prinzipiell sind ASV zu bestimmen
§ 75 => Kosten des Verfahrens sind von Amts wegen vom Amt zu tragen
§ 76 => Barauslagen (eben auch Gebühren für Sachverständige) sind entsprechend von der antragstellenden Partei zu tragen

Gemeinde-Kommissionsgebühren - Verordnung 1978
§ 1 => 13.80,- EUR
§ 3 Abs.2 => Beiziehung von Amtsorganen anderer Behörden...§76,§78,§79 AVG anwenden

Ich habe keine juristische Ausbildung oder so, aber irgendwie sehe ich den Schluss nicht, dass für ASV die Kommissionsgebühr von 13.80,- zur Anwendung kommt.
Wie lässt sich das aus deiner Sicht argumentieren?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#51)
@uncertain - Prinzipiell Amtssachverständiger (§52 AVG) ist ja schon mal klar.
Was ist ein Amtssachverständiger?? Das sind Sachverständige, die bei einer Gebietskörperschaft (Gemeinde, Land, Bund) beschäftigt sind und deren Aufgabe es ist, im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit und Arbeit, Gutachten in diversen behördenverfahren abzugeben. Dafür bekommt der Amtssachverständige monatlich einen Gehalt. Er wird also nicht für jedes einzelne Gutachten gesondert honoriert; er stellt auch nicht persönlich in seinem Namen eine Honorarnote; er wird auch nicht persönlich und direkt mit einer Gutachtenserstellung beauftragt, sondern seine Dienststelle. Es gibt daher auch keine einem einzelnen Gutachten direkt zuordenbaren Kosten (wie gesagt: es gibt für den Sachverständigen von seinem Dienstgeber einen pauschalen, d.h. alle seine Arbeiten abdeckenden Monatsgehalt).
Daher gibt es für einen Amtssachverständigen in einem Behördenverfahren keine zu bezahlende, genau diesemm Verfahren zuordenbare "SACHVERSTÄNDIGENGEBÜHR". Eine solche SachverständigenGEBÜHR fällt nur bei den nichtamtlichen Sachverständigen an. Der legt dann auch für jedes seiner Gutachten/jede seiner Tätigkeiten eine Honorarnote. Und das ist dann die "Sachverständigengebühr" gem. §76, die als Barauslage direkt auf den Anntragsteller übertragen werden darf.

Für den Amtssachverständigen, der keine einzelnen Honrarnoten stellt, sondern von seinem Dienstgeber einen Monatsgehalt bekommt, kassiert das AMT die sogenannte, gesetzlich exakt festgelegte "Kommissionsgebühr". Und das war´s.

Ich hoffe ich konnte das damit einigermaßen erklären. Es ist das jedenfalls eines der Dinge, die ich absolut hundertprozentig und sicher weiß. Gibt auch eine Judikatur dazu.

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  •  brink
31.8.2016  (#52)
Mir ist das trotzdem nicht ganz klar. Bei uns hat ein "amtssachverständiger für bautechnik" das gutachten erstellt. 4 halbe stunden aufwand.
Eine honorarnote haben wir keine gesehen.
Die barauslagen - sachverständigengebühr, die es eigentlich ja nicht geben kann, wurden uns zur zahlung auferlegt. Also ein willkürlich, nicht gerechtfertigtes körberlgeld des amtssachverständigers??

2016/2016083087154.PNG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.8.2016  (#53)
Von welcher Dienststelle kam der Amtssachverständige??

zitat..
brink schrieb: Also ein willkürlich, nicht gerechtfertigtes körberlgeld des amtssachverständigers??

Woher weißt du dass diesen betrag der Amtssachverständige ins eigene "Körberl" kassiert hat?
Oder war es ein "Kostenersatz", den die Dienststelle des Amtssachverständigen der Gemeinde fürs "zur-Verfügung-stellen" verrechnet hat? Ich vermute Letzteres. Das wird von den Gemeinden häufig gemacht, ist aber ungesetzlich!

Dass ein Amtssachverständiger für Tätigkeiten während seiner Dienstzeit ins eigene Körberl kassiert, wäre ein ganz schlimmes Disziplinarvergehen. Wenn man da drauf kommt, fliegt er raus!!


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  •  brink
31.8.2016  (#54)

zitat..
Karl10 schrieb: Von welcher Dienststelle kam der Amtssachverständige??


Gebietsbauamt III St Pölten.
Unsere gemeinde 3434 Tulbing

zitat..
Karl10 schrieb: Woher weißt du dass diesen betrag der Amtssachverständige ins eigene "Körberl" kassiert hat?


Weiß ich nicht. War nur eine frage. Da ich keine unterlagen zu den barauslagen bekommen habe, kann ich nur vermuten.

zitat..
Karl10 schrieb: Oder war es ein "Kostenersatz", den die Dienststelle des Amtssachverständigen der Gemeinde fürs "zur-Verfügung-stellen" verrechnet hat? Ich vermute Letzteres. Das wird von den Gemeinden häufig gemacht, ist aber ungesetzlich!


Wahrscheinlich wie du vermutest.
Als normalbürger kann man das nicht riechen. Also ist das sich-nicht-gesetzlich-verhalten der gemeinde der normalfall. wieso ist das eigentlich möglich?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.8.2016  (#55)
Ja, ist so wie vermutet:
Die Sachverständigen der Gebietsbauämter des Landes NÖ haben eindeutig den Status "Amtssachverständiger".
Das Land NÖ verlangt von den Gemeinden für das zur-Verfügung-stellen ihrer Sachverständigen einen Kostenersatz. d.h. das Land verlangt etwas von der Gemeinde. Das ist jetzt ausschließlich eine Angelegenheit zwischen diesen Gebietsköperschaften. Das ist keine Sachverständigengebühr im Sinne des § 76 AVG, die der Sachverständige verlangt.
Diesen Kostenersatz an das Land an den Bauwerber weiterzugeben, ist gesetzlich nicht gedeckt. Das ist beim Höchstgericht ausjudiziert! Manche Gemeinden tragen diese Kosten korrekter Weise selbst, manche gebens halt weiter.
Faktum ist weiters: für einen Amtssachverständigen muss man als Bauwerber lediglich die Kommissionsgebühren zahlen. Mehr nicht! Auch das ist ausjudiziert!

2
  •  uncertain
31.8.2016  (#56)

zitat..
Karl10 schrieb: Die Sachverständigen der Gebietsbauämter


Auch bei uns war es ein ASV des Gebietsbauamtes, auch uns wurden seine Kosten verrechnet als Barauslagen.

zitat..
Karl10 schrieb: Diesen Kostenersatz an das Land an den Bauwerber weiterzugeben, ist gesetzlich nicht gedeckt. Das ist beim Höchstgericht ausjudiziert!


Hast du hierzu die entsprechenden Fälle vielleicht? Ich konnte auf ris.bka.gv.at dazu leider nichts finden.

Was noch dazukommt bei uns an Kosten, welche ich hier noch gar nicht erwähnt gesehen habe, sind die sogenannten 'Stempelgebuehren' nach dem Gebührengesetz. Diese können bei einer Einreichung auch schon mal einiges ausmachen. Ist zumindest bei uns der Fall gewesen.

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