So jetzt ist es passiert. Heute hat mal einfach so ein Idi*t von Arbeiter im Zuge der Ausbesserungsarbeiten des Estrichs die Randdämmstreifen bündig mit dem Estrich abgeschnitten. (Dabei auch noch zusätzlich in den Fensterstock der bodentiefen Elemente reingeschnitten - zum Glück war der schon weg als ich das gesehen habe, sonst hätt ich ihm den Hals umgedreht >:( ) Na toll! Was sollte man jetzt machen? Kann man noch was machen? Was würdet ihr tun?
Naja der Randdämmstreifen wär halt scho toll wenn er bündig mit dem Belag geschnitten wäre. Aber es ist nicht die große Tragig. Einfach beim Belag darauf achten das der cm als Luft übrig bleibt.
Beim Fensterstock sieht man den Kratzer?
Aber trotz allem sofort fotografieren und bei der Firma reklamieren. Wenn man den Kratzer nicht sieht einfach 1-200 Euro Entschädigung raus schlagen. Wenn man Ihn sieht auf Reparatur bestehen. Reklamieren NOCH HEUTE sonst heisst es das war jemand anderer.
Hab den Baumeister heute schon angerufen und alles reklamiert. Er war eh ziemlich sauer auf seinen Arbeiter aber das bringt ja mir nix.
Schnitt kann man, wenn mal der Parkett drauf ist nicht mehr sehen. Mir geht's da eher ums Prinzip, dass man sich einfach um das andere Gewerk (hier Fenster) nix schei*t. Muss sagen, dass ich bei so einer Einstellung halt einfach enttäuscht bin.
der randdämmstreifen darf erst nach dem fliesenlegen geschnitten werden, weil er auch verhindern soll daß fliesenkleber oder fugenmasse in den spalt estrich/wand reingedrückt wird. dann hat man nämlich plötzlich keinen schallentkoppelten schwimmenden estrich mehr...
Hab gestern mit nen befreundeten Installateur darüber geredet der hat's mit dann bestätigt das man lt Norm nen Zentimeter stehen lassen muss. war mir gänzlich neu
grundsätzlich lässt man ihn stehen bis der bodenleger die wandleisten machen will. ihn vorher auf 1cm zu kürzen......kann mir nicht vorstellen in welcher norm das steht. in der önorm B2236 steht:"5.3.3.1.3 Die Randdämmstreifen sind erst nach dem Aufbringen der Spachtelmasse abzuschneiden. Wurden die Randdämmstreifen bauseits vorher abgeschnitten, sind Ersatzmaßnahmen zu setzen (z. B. elastische
Verfugung)"
in der B3407: " Bei einer Bodenverfliesung ist der Randdämmstreifen bei schwimmenden Bodenkonstruktionen nach Verlegung und Verfugung des Bodens fachgerecht abzuschneiden. Im Falle einer Wandverfliesung und/oder Verbundabdichtung ist der Randdämmstreifen vor der Ausführung abzuschneiden."
in jedem fall ist der Bodenleger zuständig. also in deinem fall, ersatzmaßnahmen setzen die verhindern, dass kleber einen verbund zur wand herstellen können.
Bei uns wurde gestern oder vorgestern der Technikraum ausgemalt, und der Maler hats abgeschnitten! Bündig mitm Estrich... bin gespannt, was der Fliesenleger morgen dazu sagt...
also ich hab unseren Randdämmstreifen auf ca. 1,5cm gekürzt, damit eben der Maler bis ganz hinunter zum Belag ausmalen kann. Wie macht das der Maler, wenn der Randdämmstreifen komplett stehen bleibt?
Mal sehn, was unser Maler macht, wenn er kommt :)
.. Hatschkatsch schrieb: damit eben der Maler bis ganz hinunter zum Belag ausmalen kann.
Ja, das wär logisch...aber er hat nicht bis ganz runter ausgemalt, sondern drei bis vier cm ausgelassen (die man jetzt eh nimma sieht, da die Sockelleisten das verdecken)