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Warum rufst du nicht bei der Förderstelle an? Aus welchem Bundesland bist du? Hast du die Fertigstellung der Rohbaues schon gemeldet? |
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Hab ich die meinen ich muss ihnen die Vorrangeinräumunserklräung schicken. Am Brief der Bank steht aber, dass ich das innerhalb einer WOche unterschrieben von mir retournieren soll, das andere Exemplar kann ich behalten. Jetzt ist die Frage, welches an die Förderstelle (beide und in einer Woche Bank geht sich sicher nicht aus).
Land: NÖ Fertigstellung Rohbau bereits gemeldet. |
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Klar, dass dir das Land keine Vorrangeinräumungserklärung schickt, das macht die Bank nach Aufforderung von dir. Du bekommst (oder hast schon bekommen) von der Bank dann die Vorrangeinräumungserklärung. Diese ist notariell beglaubigt. Normalerweise ist dort der Erklärung ein zweiter Zettel angefügt auf dem der Notar die Unterschrift des Bankvertreters beglaubigt. Die Gebühren/Kosten dafür wirst du der Bank rückerstatten müssen. Auf dieser Vorrangeinräumungserklärung sind allerdings auch noch drei andere Unterschriften zu tätigen. Erstens von dir, die du auch wieder notariell oder gerichtlich beim Bezirksgericht beglaubigen musst. Dann kommt noch die Unterschrift des Vertreters des Landes dazu. Und als viertes (da bin ich jetzt aber grad net ganz sicher) kommt noch die Unterschrift der Bearbeiterin/des Bearbeiters beim Bezirksgericht drauf. Dann hast alle Unterschriften beisammen. Du hast im Zuge der Förderungsbewilligung auch einen Schuldschein sowie eine Zusicherung des Darlehens bekommen. Den Schuldschein (der schon vom Vertreter des Landes unterschrieben ist) musst du unterschreiben und ebenfalls notariell oder gerichtlich beglaubigen lassen. Vorrangeinräumungserklärung mit allen Unterschriften, beglaubigtem Schuldschein und Zusicherung des Darlehens beim Bezirksgericht einreichen um die Eintragung ins Grundbuch durchführen zu lassen. Das ist in deinem Fall (unter 130m2) gebührenbefreit. Ansonsten wären 1,2% des Pfandrechts fällig. Also du bezahlst: - 1 mal Gebühren/Beglaubigung an Bank - 2 mal Beglaubigung deiner Unterschrift. (Notar oder Gericht) - 1 mal Eingabegebühr ins Grundbuch - 1 mal Eintragungsgebühr (bei dir nicht weil unter 130m2) Glaubt man gar nicht was man alles bezahlen muss... Edit: Ach ja, und wenn das alles erledigt ist und die Eintragung im Grundbuch gemacht wurde, benötigst du einen aktuellen Grundbuchsauszug in dem die neue Eintragung ersichtlich ist und eine Baufortschrittsbestätigung (bekommt man bei der Gemeinde) welche du dann an deine Förderstelle schickst, die daraufhin die Auszahlung der Förderung entsprechend dem Baufortschritt auf dein Konto veranlasst. |
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die bank soll einfach ne VE fürs Landesdarlehen austellen.
ganz einfach. zahlebn musst das sowieso. aber die gebühren halten sich in genzen. |
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@strech4you: Vielen Dank jetzt kenne ich mich aus. Warst echt hilfreich.
Bank hat sich endlich gemeldet - das war nur der Sideletter den ich bestätigen muss. Die Vorrangeinräumungserklärung kommt dann (beglaubigt). Meine Frage: 1) Kann man zur Landesbehörde selber hinfahren und unterschreiben lassen (spart zeit)? Bzw. muss das auch beglaubigt werden? Bzw. kann ich das vor meiner Beglaubigten Unterschrift machen? Weil meine würde ich gemeinsam mit dem Schuldschein beim zuständigen Bezirksgericht beglaubigen lassen, so muss ich nicht 2x hinfahren (ist anderes Bundesland als wo ich derzeit wohne). LG Martin |
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Also für die Unterschrift des Landes auf der Vorrangeinräumungserklärung kannst du natürlich hinfahren und gleich unterschreiben lassen wenn dir das lieber ist. Allerdings solltest du dann einen Termin ausgemacht haben, ansonsten wirst ad hoc wahrscheinlich keine Unterschrift bekommen. Alternativ einfach per Post hinschicken und um Unterschrift bitten. Mein Vertreter hat auf meine Frage eines Termins (wollte das auch schneller erledigt haben) gemeint, dass das überhaupt nicht gehe. Er geht in Arbeit unter und er ist ja so arm etc. etc. Naja, er wollte halt einfach nicht und so habe ich es per Briefverkehr gemacht.
Klar kannst du die Unterschrift des Landes vor deiner Unterschrift machen, Die Reihenfolge ist egal. Hauptsache am Schluss hast alle beisammen. Nachdem ich nicht weiß welches Bezirksgericht für dich zuständig ist noch ein Hinweis. Solltest du zum Bezirksgericht Wiener Neustadt müssen, brauchst du zusätzlich noch die Unterschriftenliste aller Berechtigten die für das Land NÖ unterschreiben dürfen. Solltest du zusammen mit den Förderunterlagen erhalten haben. |