Hallo Forum,
kann mir bitte jemand sagen, ob die Einhaltung eines Gefälles von 2% bei der Pflasterung einer Einfahrt (Einfamilienhaus) als "anerkannte Regel der Technik" zu betrachten ist? Darf man die Errichtung eines entsprechenden Gefälles gewöhnlich voraussetzen, wenn das Wasser aus der Einfahrt raus-, vom Haus weg- und in einen bestehenden Sickerschacht reinrinnen soll? Gibt es dazu verbindliche Links? (Auf diverse Firmenseiten ist es zu lesen...).
Konkret beziehe ich mich auf das Dokument
http://www.abk.at/pdf/10_11_Technische_Normen_allgemein_anerkannte_Regeln.pdf , in dem zu lesen ist, dass "anerkannte Regeln der Technik" auch gelten, wenn sie nicht extra vereinbart werden.
(Wir hatten mit dem Auftragnehmer nur den Weg des Wassers vereinbart, und nicht das konkrete Gefälle.)
Vielen Dank,
Bergsteirer
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