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Pflastern: Gefälle="Regel der Technik?"

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  •  Bergsteirer
14.8. - 16.8.2016
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Hallo Forum,

kann mir bitte jemand sagen, ob die Einhaltung eines Gefälles von 2% bei der Pflasterung einer Einfahrt (Einfamilienhaus) als "anerkannte Regel der Technik" zu betrachten ist? Darf man die Errichtung eines entsprechenden Gefälles gewöhnlich voraussetzen, wenn das Wasser aus der Einfahrt raus-, vom Haus weg- und in einen bestehenden Sickerschacht reinrinnen soll? Gibt es dazu verbindliche Links? (Auf diverse Firmenseiten ist es zu lesen...).

Konkret beziehe ich mich auf das Dokument http://www.abk.at/pdf/10_11_Technische_Normen_allgemein_anerkannte_Regeln.pdf , in dem zu lesen ist, dass "anerkannte Regeln der Technik" auch gelten, wenn sie nicht extra vereinbart werden.
(Wir hatten mit dem Auftragnehmer nur den Weg des Wassers vereinbart, und nicht das konkrete Gefälle.)

Vielen Dank,

Bergsteirer

  •  baustatiker
15.8.2016  (#1)
Den Stand der Technik kann man, je nach Vereinbarung, vorraussetzen, aber die 2% nicht. Man kommt je nach Qualität Ausführung auch teilweise mit weniger zurecht

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  •  Squawvally
  •   Silber-Award
16.8.2016  (#2)

zitat..
Bergsteirer schrieb: Darf man die Errichtung eines entsprechenden Gefälles gewöhnlich voraussetzen, wenn das Wasser aus der Einfahrt raus-, vom Haus weg- und in einen bestehenden Sickerschacht reinrinnen soll?


Ja. Wenn du es geplant hast, es in einem Plan auch ersichtlich ist, kann der Pflasterer sich daran halten. Er muss ja wissen, wie er das Gefälle leiten soll.

Die 2% müssen nicht unbedingt sein (sind aber Regeln der Technik), wenn Du kein Problem mit der Versickerung hast, kannst mit Sickersteinen auch ohne Gefälle pflastern.


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