« Hausbau-, Sanierung  |

Kanalanschluss, Wasseranschluss

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  buxi505
12.11.2016
2 Antworten 2
2
Hallo

Ich hätte eine Frage bezüglich dem Kanalanschluss und Wasseranschluss
Ich habe bei der Gemeinde abgeklärt, dass meine Baugrund im Pflichtversorgungsbereich ist wo die Gemeinde den Kanal und Wasseranschluss einen Meter in mein Grundstück errichten muss.
Jetzt ist halt die Frage kann die Gemeinde sagen wir graben maximal bis Anfang des Grundstückes den Kanal oder kann man da auch sagen ich brauche den ca. 22m weiter rauf da ich sonst zwei Putzschächte machen müsste da ich um die Ecke muss.

Hat da jemand Erfahrungen?

  •  rainer1977
  •   Gold-Award
12.11.2016  (#1)

zitat..
buxi505 schrieb: kann man da auch sagen ich brauche den ca. 22m weiter rauf da ich sonst zwei Putzschächte machen müsste da ich um die Ecke muss.


Die Gemeinde ist nur bis Grundstücksgrenze zuständig, auf deinem Grund musst du selber baggern/zahlen. Fragen kostet nix, wunder dich aber nicht, wenn sie dich milde anlächeln....

1
  •  buxi505
12.11.2016  (#2)
Meinte natürlich in der Straße weiter rauf da ich der letzte bin und das Haus weiter oben steht. Straße ist seitlich vom Haus.
Auf meinen Grund weiter muss ich natürlich machen und bezahlen das ist klar.
Wenn die den Kanal nur bis Anfang vom Grund machen müsste ich durch meinen Grund den Kanal schräg durch machen was ich wegen einen Pool später nicht möchte.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Fertighaus Anbieter