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Stützmauer - Drainage

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  •  Mia80
16.11. - 18.11.2016
7 Antworten 7
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Hallo zusammen,
ich hab im Internet leider keine schlüssige Antwort auf meine Frage gefunden, deshalb versuche ich mal hier mein Glück.. ;)

Mein Partner und ich bauen gerade in leichter Hanglage (Bodenbeschaffenheit: Lehm/Sand).
Bei der BV hat unser lieber Nachbar auf eine Stützmauer zwischen unseren Grundstücken bestanden (wohlgemerkt ist sein Grundstück vom Nivau her höher als unseres).
Nach einer langen Diskussion wurde die Mauer in unserem ERP eingezeichnet (er hätte sonst nicht unterschrieben), und nun auch von uns gebaut. Errichtet wurdet sie AN der Grundstücksgrenze (20 cm Winter hinter der Mauer gehören noch zu unserem Grundstück).
Meine Frage bezieht sich nur auf die Wasserableitung:
Unser gesamtes Regenwasser wird in unser Retensionsbecken geleitet - auch vom Niveau her könnte gar kein Wasser auf sein Grundstück gelangen (Wasser fließt halt so selten bergauf.. ;))
-> Sind wir dazu verpflichtet (!), auf der Nachbarseite der Mauer eine Drainage zu verlegen?
Spielt es hier eine Rolle, dass die 20cm hinter der Mauer noch zu unserem Grundstück gehören?

Leider ist die Situation mit dem Nachbarn schon etwas schwierig.. im Normalfall würden wir das einfach ausreden, aber aufgrund der Geschehnisse in den letzten Wochen sind wir nicht gewillt, für ihn nun auch noch eine Drainage zu legen bzw. SEIN Wasser abzuleiten, wenn wir rechtlich nicht dazu verpflichtet sind.
Er hat auf seinem Grund (also zu unserer Mauer hin) sehr stark aufgeböscht, sodass sich hier bestimmt einiges an Wasser sammeln wird.
Meine Vorgehensweise wäre nun, ihm vorzuschlagen, dass er jetzt gerne noch selbst eine Drainage legen kann (das Gelände ist derzeit noch offen), um das Wasser in sein Becken/seinen Sickerschacht zu leiten, wenn er das möchte.
Ich bin mir recht sicher, dass er verlangen wird, dass wir hier auch auf seiner Seite eine Drainage legen.. und genau aus diesem Grund wäre ich gerne etwas gewappnet, wenn es dann ins Eingemachte geht. :)

Vielen Dank & LG
Mia

  •  Fhm1985
16.11.2016  (#1)
Wenn er aufgeschüttet hat, dann wäre er verantwortlich eine Mauer zu schaffen und diese zu drainagieren und das auch auf seinem Grundstück. Wie kommt der Nachbar (in dem Fall ihr) dazu, sein Grundstück zu unterfangen? Ihr seit dann eh schon recht nett, wenn ihr schon die Mauer für ihn macht und bezahlt.

Wo ist im EP die Drainage eingezeichnet? Die gehört auf sein Grundstück und ist auf seine Kosten zu machen. Wie ist die Mauer überhaupt ausgeführt? Normalerweise hätte die Drainage gleich mit der Mauer mitgemacht gehört. Ist im Nachhinein, je nach Art der Mauer, sicher schwerer und auch teurer zu realsieren.

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  •  Kleinermuk
  •   Bronze-Award
16.11.2016  (#2)
Hallo,
in solchen Angelegenheiten würde ich zuerst die Baubehörde in erster Instanz,
das ist in der Regel der Bürgermeister der betreffenden Gemeinde kontaktieren. Die wissen über das Baurecht -ist ja Ländersache und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - recht gut Bescheid. Ich verstehe auch nicht, warum der überhaupt eine Stützmauer - ich nehme an, du gräbst an der Grundstücksgrenze nicht tiefer, dass etwas abzurutschen droht - erzwingen kann. Vieles kann der Nachbar verzögern aber nicht verhindern!

Gruß


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  •  rabaum
16.11.2016  (#3)

zitat..
Mia80 schrieb: Bei der BV hat unser lieber Nachbar auf eine Stützmauer zwischen unseren Grundstücken bestanden (wohlgemerkt ist sein Grundstück vom Nivau her höher als unseres).
Nach einer langen Diskussion wurde die Mauer in unserem ERP eingezeichnet (er hätte sonst nicht unterschrieben), und nun auch von uns gebaut.


Fehler Nummer 1: Ihr habt euch schon zur Errichtung der Mauer nötigen lassen, obwohl das klar seine Angelegenheit wäre. Durch die Verweigerung seiner Unterschrift kann er genau gar nichts verhindern, nur ein wenig verzögern. Aber das ist alles klar geregelt, sonst könnte ja jeder fordern wie es ihm passt.

Die Stützmauer muss derjenige errichten, der sie vom Niveau benötigt, und zwar auf seiner Seite. Ebenso verhält es sich mit der Drainage.

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  •  ap99
17.11.2016  (#4)
Habt ihr "abgegraben"? ... Mauer auf eurer Seite.
Hat der Nachbar "aufgeschüttet"? ... Mauer auf seiner Seite ... es sei denn man einigt sich anders.

Wenn die Mauer auf eurer Seite steht, habt ihr auch die Instandhaltung über. Es sollte also in eurem Interesse sein, Wasser von der Mauer fernzuhalten, um langfristig Schäden zu vermeiden.
- Ist denn schon Wasser erkennbar? ... Die Mauer steht ja schon oder?
- euer Baumeister (oder sonstiger Fachmann vor Ort) sollte beurteilen können, ob eine Drainage nötig ist. Wo kann das Wasser hin, wenn keine Drainage gemacht wird?
- wie hoch und wie lang ist die Mauer? --> Foto? (Fundament und Mauer)
- wie hoch hat der Nachbar noch aufgeschüttet? --> evt. bewilligungspflichtig.

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  •  wolfgangpue
  •   Bronze-Award
17.11.2016  (#5)
Ja, ein Foto vorher und aktueller Zustand würde helfen. Versteh noch nicht ganz wieso ihr eine Mauer baut auf eurer Seite wenn ihr am Nivau nichts geändert habt.

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  •  Kleinermuk
  •   Bronze-Award
17.11.2016  (#6)
Hallo,
dann inszenieren wir folgenden Fall:
Der Nachbar ist in Kenntnis, dass sehr viel Oberflächenwasser ´von seinem Grundstück auf das darunterliegende Grundstück bei Regen abfließt. Damit weiß er, dass er in Zukunft Probleme haben wird. Mit einer Mauer, dessen Kosten sein zukünftiger Nachbar trägt, hat er schon einen rießen Erfolg erzielt. Wenn sich der Nachbar auch noch um die Ableitung seines Oberflächenwassers hinter der Mauer kümmert, wurde sein Problem perfekt und kostenfrei für ihn gelöst. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Gruß


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  •  ap99
17.11.2016  (#7)
Mia, vielleicht seht ihr euch eure Unterlagen nochmal genauer an, ob was von Oberflächenentwässerung drinnensteht (Bescheid/Baubewilligung, Bauplatzerklärung, und wenn es einen gibt, im Bebauungsplan).
Wenn ihr zeitnah hintereinander gebaut habt (Nachbar und ihr), solltet ihr die selben "Auflagen" haben. Wennst was findest, stells mal rein ... mit Fotos usw.

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