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Wenn er aufgeschüttet hat, dann wäre er verantwortlich eine Mauer zu schaffen und diese zu drainagieren und das auch auf seinem Grundstück. Wie kommt der Nachbar (in dem Fall ihr) dazu, sein Grundstück zu unterfangen? Ihr seit dann eh schon recht nett, wenn ihr schon die Mauer für ihn macht und bezahlt. Wo ist im EP die Drainage eingezeichnet? Die gehört auf sein Grundstück und ist auf seine Kosten zu machen. Wie ist die Mauer überhaupt ausgeführt? Normalerweise hätte die Drainage gleich mit der Mauer mitgemacht gehört. Ist im Nachhinein, je nach Art der Mauer, sicher schwerer und auch teurer zu realsieren. |
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Hallo,
in solchen Angelegenheiten würde ich zuerst die Baubehörde in erster Instanz, das ist in der Regel der Bürgermeister der betreffenden Gemeinde kontaktieren. Die wissen über das Baurecht -ist ja Ländersache und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - recht gut Bescheid. Ich verstehe auch nicht, warum der überhaupt eine Stützmauer - ich nehme an, du gräbst an der Grundstücksgrenze nicht tiefer, dass etwas abzurutschen droht - erzwingen kann. Vieles kann der Nachbar verzögern aber nicht verhindern! Gruß |
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Fehler Nummer 1: Ihr habt euch schon zur Errichtung der Mauer nötigen lassen, obwohl das klar seine Angelegenheit wäre. Durch die Verweigerung seiner Unterschrift kann er genau gar nichts verhindern, nur ein wenig verzögern. Aber das ist alles klar geregelt, sonst könnte ja jeder fordern wie es ihm passt. Die Stützmauer muss derjenige errichten, der sie vom Niveau benötigt, und zwar auf seiner Seite. Ebenso verhält es sich mit der Drainage. |
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Habt ihr "abgegraben"? ... Mauer auf eurer Seite.
Hat der Nachbar "aufgeschüttet"? ... Mauer auf seiner Seite ... es sei denn man einigt sich anders. Wenn die Mauer auf eurer Seite steht, habt ihr auch die Instandhaltung über. Es sollte also in eurem Interesse sein, Wasser von der Mauer fernzuhalten, um langfristig Schäden zu vermeiden. - Ist denn schon Wasser erkennbar? ... Die Mauer steht ja schon oder? - euer Baumeister (oder sonstiger Fachmann vor Ort) sollte beurteilen können, ob eine Drainage nötig ist. Wo kann das Wasser hin, wenn keine Drainage gemacht wird? - wie hoch und wie lang ist die Mauer? --> Foto? (Fundament und Mauer) - wie hoch hat der Nachbar noch aufgeschüttet? --> evt. bewilligungspflichtig. |
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Ja, ein Foto vorher und aktueller Zustand würde helfen. Versteh noch nicht ganz wieso ihr eine Mauer baut auf eurer Seite wenn ihr am Nivau nichts geändert habt. |
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Hallo,
dann inszenieren wir folgenden Fall: Der Nachbar ist in Kenntnis, dass sehr viel Oberflächenwasser ´von seinem Grundstück auf das darunterliegende Grundstück bei Regen abfließt. Damit weiß er, dass er in Zukunft Probleme haben wird. Mit einer Mauer, dessen Kosten sein zukünftiger Nachbar trägt, hat er schon einen rießen Erfolg erzielt. Wenn sich der Nachbar auch noch um die Ableitung seines Oberflächenwassers hinter der Mauer kümmert, wurde sein Problem perfekt und kostenfrei für ihn gelöst. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Gruß |
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Mia, vielleicht seht ihr euch eure Unterlagen nochmal genauer an, ob was von Oberflächenentwässerung drinnensteht (Bescheid/Baubewilligung, Bauplatzerklärung, und wenn es einen gibt, im Bebauungsplan).
Wenn ihr zeitnah hintereinander gebaut habt (Nachbar und ihr), solltet ihr die selben "Auflagen" haben. Wennst was findest, stells mal rein ... mit Fotos usw. |