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Lebensversicherung

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
28.11. - 1.12.2016
14 Antworten 14
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Passt zwar nicht in dieses Forum, aber vielleicht kennt sich der Eine, oder Andere besser aus.
Jetzt geistert ja die Möglichkeit herum, dass man die Lebensversicherung "rückabwickeln" kann! Wegen falscher "Rücktrittsbelehrungen". es müssten alle Prämien plus 4% Zinsen zurück gezahlt werden.
Abgewickelt wird das von einem "Prozesskostenfinanzierer". Angeblich kein Risiko. Einmalig ist ein Kostenbeitrag von 90 € zu zahlen, wenn der Prozesskostenfinanzierer nach Prüfung der Unterlagen die Deckung übernimmt. Sonst werden die 90 € wieder rückerstattet.
Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass wirklich alles zurückerstattet würde, der Versicherer hat ja eine Leistung erbracht, weil es ja eine Er- und Ablebensversicherung ist. Ein weiteres Problem ist, dass man die Versicherungsprämien beim Jahresausgleich bzw. von der Einkommenssteuer abgezogen hat. da würde ja auch das Finanzamt die ersparte Lohn- oder Einkommensteuer wieder zurückfordern.
Wie sehen es andere Versicherungsnehmer?

  •  atma
  •   Gold-Award
28.11.2016  (#1)
Wenns kürzer als 10 jahre gelaufen ist --> kest.

Ansonsten kann man das nur durchrechnen und nicht verallgemeinern. Bei der er- und ableben wird wohl ein teil für dias risiko ableben gegengerechnet. Die versicherer haben da interne berechnungen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
28.11.2016  (#2)
Und bei längerer Laufzeit fällt keine Kest an? Bei Rückabwicklung würde wahrscheinlich schon auch die Kest anfallen, weil es ja dann keine Lebensversicherung mehr ist, glaube ich! Kenne mich da nicht aus!
Glaube, dass das mit der Rückabwicklung für solche Kunden interessant ist, die noch mitten in der Laufzeit drinnen stecken, und vielleicht die LV kündigen wollen aus finanziellen Gründen. Wenn aber die Auszahlung schon knapp bevor steht, wird es sich nicht lohnen, die LV rückabzuwickeln.

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  •  atma
  •   Gold-Award
29.11.2016  (#3)
Wie gesagt, wenn schon 10 jahre um sind, dann fällt keine kest an.

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  •  maack
29.11.2016  (#4)
wer bietet das in Österreich an ?

ich finde nur deutsche Anbieter

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  •  hengst041
  •   Bronze-Award
29.11.2016  (#5)
Wäre da auch dankbar, sollte es schon Erfahrungswerte geben.
Ich habe da auch schon überlegt, mir das ausrechnen zu lassen.
Jedoch läuft meine LV im Sommer 2018 ab und läuft insgesamt 20 Jahre.
Somit denke ich würde es sich nicht rentieren, obwohl die AK Berechnungsseite da etwas anderes sagt.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.11.2016  (#6)
Lustig irgendwie.
Dass die Versicherung 3, manchmal bis zu 4% garantierten Rechenzins ausbezahlt, unerzielbar in der heutigen Zeit mit null(!) Risiko je nach Vertrag, interessiert natürlich niemanden....
Schon mal überlegt, dass die netten Prozessfinanzierer im Schnitt 30% vom "erkämpften" Betrag erhalten? Da wird dann recht viel überbleiben emoji

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
29.11.2016  (#7)
was mich wundert, dass sich da der Konsumentenschutz so ins Zeug haut! Wie ich schon geschrieben habe, wird vom "Erlös", wenn überhaupt ein Erlös rauskommt, auch noch das Finanzamt kommen, und die Steuerersparnis durch die Arbeitnehmerveranlagung zurück holen! Meine läuft auch im 2018er jahr aus. Auch wenn es eine Sammelklage ist, die Gerichte werden sich schon jeden Fall ansehen!
Habe in Rechtsschutzpolizze nachgeschaut, auch Versicherungsstreitigkeiten wären da gedeckt, sollten Ungereimtheiten bei der Auszahlung auftreten.
Ein Eingriff auf LV, die in Kürze ablaufen, könnte man so vergleichen, dass man schlafende Hunde weckt!

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.11.2016  (#8)
Naja, der Rechenzins war und ist immer garantiert. Die Gewinnbeteiligung nicht, diese war und ist immer variabel. Also mMn. no Chance.
Was der VKI damit bezwecken wil, ist ,ihr ein Rätsel. Vermutlich mitschneiden, sind ja auch profitabhängig.
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Handelsagenten/Praxistipps/Ausgleichsanspruch_und_Prozessfinanzierung_.html

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  •  atma
  •   Gold-Award
30.11.2016  (#9)
sowas muss man immer seeeehr gut durchrechnen - meist verdient da jemand anders am ende.

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  •  hengst041
  •   Bronze-Award
30.11.2016  (#10)

zitat..
speeeedcat schrieb: Dass die Versicherung 3, manchmal bis zu 4% garantierten Rechenzins ausbezahlt, unerzielbar in der heutigen Zeit mit null(!) Risiko je nach Vertrag, interessiert natürlich niemanden.


Die 4% garantierter Zins wurden ja auch 20 Jahren oder mehr gegeben.
Damals waren die 4% waren damals normal.


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
30.11.2016  (#11)
@speedcat
Danke für den Link! Jetzt weiß ich auch, warum diese Prozessfinanzierer so erpicht sind, viele LV-Kunden zu einer Teilnahme an der Sammelklage zu bewegen. Der VKI wird sicher auch was davon haben, sie machen halt die Werbung für die Sammelklage. Will den VKI nicht schlecht machen, sie haben doch einiges für den Konsumentenschutz erreicht.
Wegen der Sicherheiten bei LV, was ist heute überhaupt noch sicher?
Sicher ist, dass die Sonne im Osten aufgeht, und im Westen untergeht!

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.11.2016  (#12)

zitat..
hengst041 schrieb: Die 4% garantierter Zins wurden ja auch 20 Jahren oder mehr gegeben.
Damals waren die 4% waren damals normal.


Eben, ich sag ja nix anderes. Den Garantiezins brennt die Versicherung noch immer, obwohl sie dazulegen muss.
Die GB war und ist immer variabel.
Nach 18 Jahren daherkommen um zu sagen, dass alles scheixxe war, ist halt schon stark.
Wie ein Wirtshausvergleich: 7/8 des Schnitzels essen und dann reklamieren, dass es nicht genießbar war um nichts zu bezahlen...

zitat..
altehuette schrieb: @speedcat
Danke für den Link! Jetzt weiß ich auch, warum diese Prozessfinanzierer so erpicht sind, viele LV-Kunden zu einer Teilnahme an der Sammelklage zu bewegen.


gerne. Der VKI macht halt gerne auf Populismus und suggeriert kostenlos usw... Ist ja bei der VW-Sammelklage genauso (über die Kostenbeteiligung von 90,- wird im Vorfeld auch nicht viel geschrieben). Klar kassieren die da ihren Teil.
Ist meiner Meinung nach ja auch völlig legitim, wo gearbeitet wird, soll auch die Leistung bezahlt werden.
Aber die Floskel "kostenlos" würde bei einer Bank oder Versicherung oder Telekom-Anbieter vermutlich eine irreführende Klausel und somit zu beeinspruchen seinemoji
Und das sag ich mit einem bereits jahrelangen Kons...t-Abonnement. emoji
@ ESH: würde in den Versicherungsthread passen


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  •  maack
1.12.2016  (#13)

zitat..
speeeedcat schrieb: Nach 18 Jahren daherkommen um zu sagen, dass alles scheixxe war, ist halt schon stark.
Wie ein Wirtshausvergleich: 7/8 des Schnitzels essen und dann reklamieren, dass es nicht genießbar war um nichts zu bezahlen...


ich würde sagen das ist einfach banken und Versicherungen mit den eigenen waffen schlagen.

siehe z.b eine BU man zahlt jahrelang ein und wenn dann nach 18jahren eine zahlung ansteht fängt die Versicherung das wühlen an ob man nicht doch was einwenden kann um die Leistung zu verweigern

oder z.b. bank
jahrelang war es ok das man den 3ME + Aufschlag bezahlt hat, plötzlich wird der 3ME negativ und zack möchte man das nicht mehr.




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  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.12.2016  (#14)

zitat..
speeeedcat schrieb: Nach 18 Jahren daherkommen um zu sagen, dass alles scheixxe war, ist halt schon stark.
Wie ein Wirtshausvergleich: 7/8 des Schnitzels essen und dann reklamieren, dass es nicht genießbar war um nichts zu bezahlen...


So machen es auch einige Leute die vom Urlaub zurück kommen. Weil sie sich vorausgabt haben, suchen sie nachher nach Flöhen, damit sie sich einen Teil der Hotelkosten zurück verlangen können!
Natürlich leider oft so wie

zitat..
maack schrieb: BU man zahlt jahrelang ein und wenn dann nach 18jahren eine zahlung ansteht fängt die Versicherung das wühlen an ob man nicht doch was einwenden kann um die Leistung zu verweigern


weil vielleicht vor 15 Jahren ein Arztbesuch verschwiegen wurde! Denn wenn es zu einer Leistung kommen sollte, müssen alle Krankenakte her. Und da kommt es auf, dass es wegen einer gewissen Krankheit einen Arztbesuch gegeben hat!
Das ist wieder die andere Seite!
Slogan der Versicherung "Wir zahlen gerne,......so lange kein Schaden auftritt!"

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