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Hanglage im Kleingarten: Niveauausgleich

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  •  Cmayr
2.12.2016
2 Antworten 2
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Liebe Kollegen,

eine Frage, die ich im Vorfeld der Kleingartenhäuschen-Planung in NÖ (Gem. Königstetten) gerne geklärt hätte, dabei aber immer wieder etwas anderes höre.

Wir haben auf unserem Bauplatz (37m2 möglich) auf einer Länge von 7,5 Metern ca. 2,5 m Niveauunterschied.
Damit ich ressourcenschonend und ohne große Grabearbeiten auf ein Niveau komme, hätte ich es gerne mit einem niveauausgleichenden Fertigfundament versucht (befestigt mit massiven "Schrauben")... siehe: http://www.neuco.eu/ncms/fertig-fundamentplatte/

Eine an sich tolle Lösung, wäre da nicht die einzuhaltende Firsthöhe von 4,7 m im Kleingarten. Denn angeblich wird mir das, was das Fundament unten an Höhe ausgleicht, oben abgezogen - womit das Obergeschoß futsch wäre und das Vorhaben sinnlos machen täte.

Auf der anderen Seite gibt es den Passus, wonach nicht vom Niveau unten gerechnet wird, sondern der Bodenplatte -- allerdings bezogen auf "Pfahlbauten":

In Kleingartenanlagen, in welchen die überwiegende Zahl der Kleingartenhütten auf Pfeilern errichtet sind, deren Höhe 2,5 m nicht überschreiten darf, ist für die Bemessung der Traufenhöhe und der Firsthöhe die Bodenplattenoberkante (Fußbodenniveau) maßgebend.

Der Sachverständige der Gemeinde hat im Vorfeld nur ganz prinzipiell Folgendes mitgeteilt:
"First- und Traufenhöhe sind an der ungünstigsten Stelle vom bestehenden Niveau aus zu messen. Ist eine Geländeänderung Gegenstand der Einreichung ist diese auch in den Einreichplänen darzustellen und hat dem § 67 NÖ Bauordnung 2014 zu entsprechen."


Natürlich kann ich wie üblich oben etwas abgraben und unten aufschütten, um "gerade" zu werden, weil halt solche Fundamentplatten bisher nicht am Markt waren. Ob damit den Intentionen des Grünlandschutzes (Widmung GKg!) entsprochen wird, darf natürlich bezweifelt werden.

Bitte um eure geschätzte Meinung bzw. kreative Lösungen des Problems!
Danke

  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.12.2016  (#1)
Das, was der Sachverständige gesagt hat, entspricht zu 100% der Gesetzeslage. An der wirst daher nciht vorbeikommen.

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  •  Cmayr
2.12.2016  (#2)
ok.
könnte man es vielleicht mit einem in den hang gebauten keller besser lösen, damit ich das niveau nicht großflächig ändern muss und bei der höhe nichts wegkommt?

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