Hallo!
Ich hätte eine Frage bzgl. Baugrenzlinien für Nebengebäude/Carports.
Bei unserem Grundstück gibt es lt. Bebauungsplan Baugrenzlinien für Haupt und Nebengebäude.
Jedoch würde ich gerne etwas außerhalb dieser Nebengebäudegrenzlinen eine Garage/Carport errichten, da diese Grenzlinien viel zu klein und nicht in Hausnähe sind.
Lt. Steiermärkischem Baugesetz gibt es im §4 folgenden Punkt:
Baugrenzlinie: Linie, die durch oberirdische Teile von Gebäuden nicht überschritten werden darf;
für Nebengebäude können Ausnahmen festgelegt werden;
Wie bzw. welche "Ausnahmen" könnten hier festgelegt werden?
Plan B:
Sollte eine Garage (somit Nebengebäude) nicht möglich sein, könnte man ein Carport errichten?
Lt. Recherche hat ein Flugdach bzw. Carport keine "Gebäudeeigenschaften" und ist in der STMK bis zu 40m2 Bewilligungsfrei.
Kann somit ein Carport auch außerhalb dieser Baugrenzlinien für Nebengebäude errichtet werden?
Bitte um Info!
Danke LG
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